Eben erst hat das Kanzleramt die Zuckersteuer ausgebremst, da droht schon wieder neuer Diskussionsstoff – um Kunststoff. Die Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und SPD im Bundestag planen eine neue Steuer auf Plastikverpackungen für Unternehmen: Ab Juli 2027 sollen für jede Tonne Kunststoff in Verpackungen 550 Euro fällig werden. Das geht aus einem Entwurf für ein „Kunststoffverpackungsteuergesetz“ hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt und der auf einem Beschluss der Bundesregierung vom Juli basiert.
Bund verspricht sich mittelfristig Milliardeneinnahmen
„Mit der Einführung einer Verbrauchsteuer auf Kunststoffverpackungen sollen Anreize geschaffen werden, den Verbrauch von Kunststoffverpackungen zu verringern“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Demnach fielen 2023 rund drei Millionen Tonnen Kunststoffverpackungsabfälle an. Zudem sollen durch das Gesetz zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt generiert werden.
Schon für 2027 wird mit zusätzlichen Steuereinnahmen von 805 Millionen Euro gerechnet. Ab 2028 sollen die Mehreinnahmen den Prognosen zufolge bei knapp 1,5 Milliarden Euro jährlich liegen.
Was genau besteuert werden soll
Steuerpflichtig sollen dem Entwurf zufolge Kunststoffverpackungen und -folien sowie Verbundverpackungen sein, wenn deren Kunststoffanteil mehr als fünf Prozent beträgt. Erfasst werden damit unter anderem Folien, Transport- und Verpackungsmittel, Verschlüsse, Deckel und Kunststoffkapseln. Die Steuer soll bei der Herstellung, dem Verbringen oder der Einfuhr der entsprechenden Verpackungen anfallen.
Die Koalition erwartet, dass zunächst rund drei Millionen Tonnen Kunststoffverpackungen pro Jahr versteuert werden könnten. Diese Menge dürfte im Laufe der Zeit zurückgehen, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Für Verpackungen aus recyceltem Kunststoff kann die Steuer auf Antrag entfallen. Privatpersonen bleiben bei der Weitergabe der betroffenen Produkte steuerfrei.
Verbände protestieren
Wirtschaftsverbände warnten in einem Brief an Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU), diese Steuer „im Schnellverfahren“ ohne Ressortbeteiligung und Kabinettsbeschluss einzuführen. Die Verbände erklärten in ihrem Brief, „nach den uns vorliegenden Informationen“ wolle das Finanzministerium dem Haushaltsausschuss des Bundestags kurzfristig eine Formulierungshilfe zur Einführung der neuen Steuer zuleiten – sie solle dann als Änderungsantrag in das bereits laufende Verfahren zum Haushaltsbegleitgesetz 2027 eingebracht werden. „Wir bitten Sie dringend, darauf hinzuwirken, dass eine neue Verbrauchsteuer dieser Tragweite nicht auf diesem Weg in das parlamentarische Verfahren eingebracht wird.“
Die Verbände forderten stattdessen, zuvor die wirtschaftlichen, administrativen und ökologischen Folgen unter Einbeziehung des Nationalen Normenkontrollrats zu prüfen – einschließlich des Erfüllungsaufwands für Unternehmen, des Personal-, IT- und Vollzugsbedarfs der Zollverwaltung sowie möglicher Auswirkungen auf Materialsubstitution, Verpackungsgewicht, Recyclingfähigkeit und Treibhausgasemissionen. Den Brief unterzeichneten acht Verbände, darunter auch die Zoll- und Finanzgewerkschaft.

