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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Netzwelt > Sammelklage für Facebook-Nutzer nach Datendiebstahl
Netzwelt

Sammelklage für Facebook-Nutzer nach Datendiebstahl

Benjamin Lehmann
Zuletzt aktualisert 9. Dezember 2024 14:53
Von Benjamin Lehmann
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3 min. Lesezeit
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Allen Opfern eines groß angelegten Datendiebstahls bei Facebook im Jahr 2021 dürfte sich bald eine recht einfache Möglichkeit bieten, kostenlos Schadenersatz einzufordern. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat in Hamburg eine Sammelklage gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta (externer Link) eingereicht, der sich nun Millionen in Deutschland lebende Betroffene anschließen könnten, wie die Verbraucherorganisation in Berlin erklärte. Mit der Sammelklage werde verhindert, dass mögliche Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegenüber Meta zum Jahreswechsel verjähren.

Inhaltsübersicht
Sechs Millionen User in Deutschland betroffenBGH: 100 Euro für „bloßen Kontrollverlust“Betroffene können kostenlos mitklagen

Sechs Millionen User in Deutschland betroffen

2021 hatten Unbekannte Daten von rund 533 Millionen Facebook-Nutzerinnen und -Nutzern aus 106 Ländern im Internet veröffentlicht. Die gestohlenen Daten könnten unter anderem für Spam-Nachrichten, Phishing-SMS oder Identitätsdiebstahl verwendet werden.

In Deutschland sollen von dem Datenklau rund sechs Millionen Menschen betroffen gewesen sein. Es hagelte allein hier Tausende Klagen. Meta gewann bisher jedoch viele dieser Verfahren und gab sich stets überzeugt, die Klagen seien haltlos und unbegründet.

BGH: 100 Euro für „bloßen Kontrollverlust“

Lange war zudem strittig, unter welchen Voraussetzungen in diesem Fall Schadenersatz geltend gemacht werden kann. Mit einem Urteil vom 18. November verbesserte dann jedoch der Bundesgerichtshof (BGH) die Aussichten für Betroffene, eine Entschädigung zu erhalten. Dafür, so die Richter, reiche der Nachweis, zu den Opfern des Datendiebstahls zu zählen.

Es müsse nicht nachgewiesen werden, dass durch den Diebstahl Nachteile entstanden, dass die Daten also missbraucht wurden. Auch müssten die Betroffenen nicht belegen, dass sie nun massiv beeinträchtigt sind – etwa aus Angst oder Sorge um ihre Daten.

Allerdings könne bei einem „bloßen Kontrollverlust“ über Daten der Schadenersatz nicht allzu hoch ausfallen, sagte der Vorsitzende Richter in Karlsruhe und nannte 100 Euro als möglichen Wert. Sei ein Betroffener beispielsweise auch psychisch beeinträchtigt, müsse das berücksichtigt und der Betrag erhöht werden.

Betroffene können kostenlos mitklagen

Basierend auf dem Urteil des BGH eröffne der Verbraucherzentrale Bundesverband mit seiner Sammelklage nun Millionen Facebook-Nutzern in Deutschland einen einfachen Weg zu einer „Entschädigung in Folge des Datenlecks“ bei Facebook, sagte Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik beim vzbv. Betroffene könnten sich der Klage kostenlos anschließen – allerdings noch nicht sofort.

Die vzbv-Sammelklage hemme vorerst die drohende Verjährung von Schadenersatzansprüchen zum Jahreswechsel, so Gurkmann. Betroffene könnten ihr aber erst beitreten, sobald das Bundesamt für Justiz das sogenannte Klageregister öffnet. Voraussichtlich werde dies Anfang des Jahres 2025 geschehen, so der vzbv, man werde darüber informieren, wenn es so weit sei. Um auf dem Laufenden zu bleiben, könnten Interessierte einen News-Alert des Verbands (externer Link) abonnieren.

Mit Informationen von dpa

 

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Von Benjamin Lehmann
Benjamin Lehmann schreibt für das Ressort Netzwelt der WirtschaftsRundschau. Mit seinem Fachwissen in digitalen Technologien und Internetkultur informiert er über aktuelle Trends und Innovationen und bietet den Lesern wertvolle Einblicke in die digitale Welt.
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