Das Verwaltungsgericht Regensburg hat der Klage der Naturschutzinitiative (NI) gegen den Abschuss von Fischottern im Regierungsbezirk Oberpfalz stattgegeben. Das Gericht habe zuerkannt, dass die Schaffung vollendeter Tatsachen durch die Tötung von Fischottern einen schwerwiegenden Eingriff in die Natur darstelle, teilte die Naturschutzinitiative am Mittwoch mit.
Allgemeinverfügung zu Fischotter-Tötung verletze Umweltrechte
Entschieden wurde laut Mitteilung im Eilverfahren. Ob die Allgemeinverfügung der Regierung der Oberpfalz grundsätzlich rechtmäßig sei, darüber habe das Gericht noch nicht entschieden.
Mit der Allgemeinverfügung ist es laut Mitteilung erlaubt, im Regierungsbezirk Oberpfalz ab Mitte Februar jedes Jahr bis zu 23 Fischotter aus der Natur zu entnehmen, um dort die ansässigen Fischwirte vor dem Fischfraß durch Fischotter zu bewahren. Die Allgemeinverfügung verletze den Antragsteller in seinen durch die im Umweltrecht zugrundeliegenden Rechte, begründete das Gericht seine Eilentscheidung.
Künftig keine Allgemeinverfügungen mehr zu Fischottern in Bayern?
Ob die Allgemeinverfügung grundsätzlich rechtmäßig ist, stehe noch nicht fest. Das Klageverfahren laufe noch, hieß es. Die Naturschutzinitiative gehe davon aus, „dass die bayerische Ausnahmeverordnung zur Tötung dieser europaweit geschützten Art auch gegen die FFH-Richtlinie verstößt“.
Bei der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) handelt es sich um ein Abkommen der EU zur Erhaltung natürlicher Lebensräume. Sie habe deshalb zusätzlich beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München einen Normenkontrollantrag gestellt. Dieser ziele auf die Beseitigung der Bayerischen Ausnahmeverordnung für Schutzvorschriften (BayAAV). Wird diese vom Verwaltungsgerichtshof für rechtswidrig erklärt, könnten die sieben Bezirksregierungen in Bayern keine Allgemeinverfügungen mehr erlassen, sagte eine NI-Sprecherin.
Bund Naturschutz hatte erfolgreich gegen Abschuss geklagt
Zuletzt hatte der Bund Naturschutz (BN) gegen eine erste Verordnung des Freistaats Bayern geklagt, die eine Tötung von Fischottern erlaubt hatte. Damals mit Erfolg. Der Freistaat schärfte anschließend mit einer Verordnung nach, diese gilt bis heute. Demnach dürfen Teichwirte Fischotter in Ausnahmefällen töten. Aber nur nach Einreichung eines Antrags und nur eine bestimmte Anzahl von Ottern je nach Regierungsbezirk und Landkreis.
Naturschützer: Fernhalten statt abschießen
Naturschützer weisen neben dem Schutzstatus, den der Fischotter genießt, darauf hin, dass freigewordene Reviere nach kurzer Zeit eh wieder von anderen Fischottern übernommen werden. Einen Abschuss der Tiere halten sie deshalb für nicht lösungsorientiert. Sie pochen auf „Vergrämungsmaßnahmen“ wie Duftstoffe und das Einzäunen der Teiche.
Teichwirte beklagen Millionenschäden
Teichwirte halten dagegen, dass eine Einzäunung teuer sei und eine Beeinträchtigung der Landschaft zur Folge hätte. Sogenannte Otterberater unterstützen Teichwirte und dokumentieren beispielsweise die Schäden durch Fischotter in Fischteichen. Teichwirte bekommen eine finanzielle Entschädigung für Ausfälle. Laut Dokumentationen liegen die Schäden durch Fischotter bayernweit mittlerweile bei über zwei Millionen Euro.