Gestern verkündete der bayerische Kunstminister Markus Blume (CSU) einen Wechsel an der Spitze der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen (BStGS), die unter anderem die Münchner Pinakotheken umfassen: Der bisherige Generaldirektor Bernhard Maaz gibt sein Amt nach zehn Jahren auf und wird laut Blume künftig am Institut für Kunstgeschichte forschen. Der ehemalige Münchner Kulturreferent Anton Biebl, der gerade erst den Posten des Change-Managers für die bayerischen Museen übernahm, wird die Leitung der Staatsgemäldesammlungen interimsmäßig übernehmen. Maaz steht wegen seinem Umgang mit NS-Raubkunst in der Kritik, gestern wurden aber vor allem „Fehlverhalten“ und „Organisationsversagen“ als Gründe für den Wechsel an der Spitze der BStGS genannt.
Neue, massive Vorwürfe
Nun sind konkretere Vorwürfe publik geworden: Wie der Deutschlandfunk berichtet, dokumentieren interne Unterlagen der Staatsgemäldesammlungen „mindestens 19 Vorwürfe“, darunter „mutmaßliche sexuelle Belästigung Minderjähriger durch Aufsichtspersonal“ und einen „möglichen Missbrauch von Videoanlagen in den Museumsräumen zur illegalen Verhaltenskontrolle von Mitarbeitenden“.
Es seien in der Sicherheitszentrale auch weitere Datenschutz- und Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten worden. Zudem gebe es auch Vorwürfe bezüglich der Sicherheit der Kunstwerke in mindestens einem Haus der BStGS – zum Teil solle das von Fremdfirmen gestellte Wachpersonal im Rahmen von Kontrollgängen auch Zugang zu Depoträumen gehabt haben, und originalgetreue Kopien deutscher Blanko-Reisepässe, die für ein Ausstellungsobjekt hergestellt worden waren, sollen aus einem Lagerraum gestohlen und an Mitarbeitende verteilt worden sein.
Interne Untersuchungen angekündigt
Um die Vorwürfe aufzuklären, hat das Ministerium gestern eine interne Untersuchung angekündigt. Eine frühere Staatsanwältin sei mit der Untersuchung der Vorwürfe beauftragt worden und solle laut Blume „in den nächsten Wochen dieser Vielzahl von Hinweisen nachgehen“. Ob es sich auch um Vorwürfe handelt, die möglicherweise strafrechtlich relevant sind, könne der Minister nicht sagen: „Das wird auch Gegenstand der Untersuchungen sein, herauszufinden, welche Qualität es hat.“
An manchen Stellen gehe es um Vermutungen, an anderen um Hinweise, wieder an anderen um „sehr starke Hinweise, die zum Teil auch von verschiedenen Seiten kommen und ein ganzes Konvolut von Bereichen betreffen“. Daher werde möglicherweise auch die Frage zu klären sein, wie so etwas in einer solchen Organisation passieren konnte.
Skandal um NS-Raubkunst
Zu den Staatsgemäldesammlungen gehören die drei Pinakotheken in München, das Museum Brandhorst, die Sammlung Schack und zwölf Staatsgalerien. In den vergangenen Wochen hatte es zunächst schwere Vorwürfe gegenüber Bernhard Maaz und auch Markus Blume selbst gegeben, die den Umgang der Staatsgemäldesammlungen mit NS-Raubkunst betreffen. Der Verdacht steht im Raum, dass die Staatsgemäldesammlungen seit mehreren Jahren von rund 200 Raubkunst-Verdachtsfällen wusste, die Erben der einstigen jüdischen Kunstbesitzer darüber aber nicht informiert habe – obwohl das nach den auch von Deutschland unterschriebenen Washingtoner Prinzipien eigentlich angezeigt gewesen wäre.
Man habe „die letzten Wochen genutzt, um aufzuklären, um viele Gespräche zu führen, uns ein Bild von der Lage zu machen, richtig auch von falsch zu trennen“, sagte Minister Blume zu den Raubkunst-Vorwürfen. Gesichert sei, dass der Kernvorwurf nicht gestimmt habe: „Unzutreffend war und ist, dass 200 Werke eindeutig als Raubkunst identifiziert waren und zurückgehalten würden.“ Vielmehr gebe es ausschließlich Verdachtsfälle. Allerdings galt der ursprüngliche Vorwurf auch nur solchen Verdachtsfällen – die eben nach den Washingtoner Prinzipien den Nachfahren der einstigen Besitzer genannt werden müssten.
Biebl will Vertrauen wieder herstellen
Anton Biebl, der neue Interimsleiter der BStGS, sprach von einer „tiefen Vertrauenskrise“ bezüglich der Staatsgemäldesammlungen. Es gelte nun, „das Vertrauen nach innen und außen wiederherzustellen, die Arbeitsfähigkeit der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen zu gewährleisten und den Transformationsprozess hin zu einer Neuorganisation vorzubereiten“.