Mit der Order 14173 (externer Link) zwingt US-Präsident Donald Trump Unternehmen, ihre DEI-Programme zu streichen. „DEI“ steht für „Vielfalt, Gerechtigkeit und Inklusion“ (englisch: Diversity, Equity, Inclusion). Trump ist der Meinung, dass diese Programme gegen Bürgerrechte verstoßen. In der Order wird unter anderem von illegalen DEI-Programmen gesprochen.
US-Konzerne beugen sich neuer Ordnung
Reihenweise haben nach dem Inkrafttreten der Order in den USA Konzerne entsprechende Diversitätsprogramme gestrichen. Schon Wochen zuvor hatten einige Konzerne wie McDonald’s ihre Programme gestrichen oder geändert. So gelten nun bei der Fastfoodkette in den USA keine quantitativen Zielvorgaben mehr für Diversität. Externe Evaluierungen wurden gestrichen, wie auch ein Diversitätsprogramm für Lieferanten.
Unterschied für Töchter von US-Konzernen
Doch was bedeutet das für Deutschland? Die US-Kette betreibt auch hierzulande zahlreiche Schnellrestaurants „mit rund 65.000 Mitarbeiter:innen aus 165 Nationen“, wie es gendergerecht auf der Internetseite steht. Auf BR24-Anfrage teilt die Pressestelle mit: „McDonald’s ist in unterschiedliche Ländergesellschaften aufgeteilt und wir können an dieser Stelle ausschließlich für den deutschen Markt sprechen. Unser Engagement für Vielfalt bleibt unverändert stark. Wir heißen alle willkommen und werden das auch weiterhin tun. Das ist der Kern unserer Marke und Teil unserer Geschäftsstrategie.“
Ähnliches hört man von anderen großen deutschen Konzernen, die wiederum in den USA mit eigenen Ländergesellschaften aktiv sind. So hat zwar „T-Mobile US“ seine Diversitätsprogramme gestrichen, doch ein Sprecher des Mutterkonzerns Deutsche Telekom erklärte, die Deutsche Telekom bleibe ihren Werten verpflichtet. Zugleich stelle sie die vollständige Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben in Europa und den USA sicher.
Entsprechendes ist von BMW zu hören: In den USA beobachte man die Situation derzeit besonders aufmerksam und überprüfe permanent Richtlinien und Handlungen auf ihre Übereinstimmung mit US-Recht. Viel anderes bleibt den Unternehmen auch nicht übrig, außer sie ziehen sich aus den Vereinigten Staaten zurück. Während die Firmen dort gezwungen werden, aufgrund der Regierungsorder ihre Diversitätsprogramme zu streichen, gilt in Deutschland nach wie vor das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Daran wiederum haben sich Töchter von US-Konzernen zu halten.
Deutsche Unternehmen dennoch betroffen
Knifflig kann es für Firmen hierzulande werden, wenn sie Aufträge von der US-Regierung und Verwaltungsstellen bekommen wollen. So wies BR24-User „Haltungsbuerger“ kürzlich in den Kommentarspalten darauf hin: „Übrigens sollen einige deutsche Unternehmen laut Focus bereits Post von Trump bekommen haben. ‚Alle Vertragspartner des US-Außenministeriums müssen bescheinigen, dass sie keine Programme betreiben, die ‚Diversity, Equity und Inclusion‘ (DEI) fördern.'“ Er bat, dass BR24 den Sachverhalt näher beleuchtet.
Laut der Deutschen Industrie- und Handelskammer haben inzwischen etwa zwei Dutzend in Deutschland ansässige Unternehmen solche Schreiben von der US-Botschaft in Berlin erhalten, berichtete die Tagesschau (externer Link) Anfang April.
BMW bekam einen solchen Brief von der US-Botschaft in Sofia. Die Münchner wollen der bulgarischen US-Vertretung Fahrzeuge verkaufen, aber sie betonen auch, ihre Strategie hier nicht zu ändern. So heißt es: „Wir bei der BMW Group sind davon überzeugt, dass vielfältige Perspektiven und Talente unser Unternehmen stärken. Unsere Aktivitäten im Rahmen einer verantwortungsvollen Unternehmensführung werden wir weiterhin wie geplant fortführen. Auch in diesen Themenfeldern folgen wir nicht kurzfristigen Trends, sondern verfolgen einen klaren Plan von Maß und Mitte.“ Die Ausschreibung läuft noch.
vbw sieht Handlungsbedarf
Wie viele bayerische Unternehmen konkret solche Briefe erhalten haben, ist nicht bekannt. Man habe darüber keine nennenswerten Erkenntnisse, heißt es bei der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft vbw. Siemens wollte sich auf BR24-Anfrage nicht zum Thema äußern, nicht einmal auf die Frage, ob sie einen Brief bekommen haben.
Der Hauptgeschäftsführer der vbw, Bertram Brossardt, sieht Handlungsbedarf, wenn die Vorgaben aus den USA im Konflikt zu deutschem und europäischem Recht stehen: „An diesem Punkt muss sowohl die neue Bundesregierung als auch die EU-Kommission handeln.“