Die elektronische Patientenakte (ePA) soll ab Ende April in ganz Deutschland genutzt werden können und ab Oktober in Arztpraxen und Kliniken verpflichtend werden. Das geht aus einem in Berlin bekanntgewordenen Brief des scheidenden Gesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) an die Gesellschafter der Gematik hervor, die die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreibt.
Lauterbach: Alle Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt
Der SPD-Politiker schreibt, dass nun alle nötigen Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt sind. Zuvor hatten Fachleute davor gewarnt, dass Gesundheitsdaten nicht gut genug geschützt sind. Mit der ePA können Ärztinnen und Ärzte auf wichtige Informationen ihrer Patienten zugreifen – etwa Befunde anderer Ärzte, Impfungen oder Rezepte. Das soll die Behandlung verbessern und gefährliche Medikamenten-Kombinationen verhindern.
Bis Oktober können Ärztinnen und Ärzte selbst entscheiden, ob sie die elektronische Akte nutzen wollen. Danach müssen sie sie einsetzen. Patientinnen und Patienten können der Nutzung widersprechen. Die Einführung der ePA dürfte auch nach einem Regierungswechsel weiterlaufen, denn CDU/CSU und SPD hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt.
Funktion wurde zunächst in drei Regionen getestet
Seit 15. Januar haben 70 Millionen der gut 74 Millionen gesetzlich Versicherten in ganz Deutschland eine ePA von ihrer Krankenkasse angelegt bekommen. Das Zusammenspiel mit Praxen und Kliniken wurde aber zunächst nur in drei Regionen getestet: in Franken, Hamburg sowie in Teilen Nordrhein-Westfalens.
Bundesweit hätte sie ursprünglich Mitte Februar an den Start gehen sollen, was aufgrund technischer Probleme aber verschoben wurde. Von frühestens April war dann die Rede. Mit dem 29. April als Startdatum kann die bundesweite Einführung doch nun wie vom Ministerium geplant zu Beginn des zweiten Quartals erfolgen. Zuletzt hatte es erneut Spekulationen um Verzögerungen und einen späteren Start gegeben.
Mit Informationen von dpa und AFP