Im Mai eröffnen endlich die Freibäder wieder ihre Tore. Mit dem 1. Mai, dem Muttertag am 11. und dem Vatertag am 29. Mai gibt es noch dazu viele gute Anlässe, dort auch hinzugehen. Für alle, die das Freibad nicht so spannend finden, gibt es jede Menge Frühlingsfeste. Und auch für diejenigen, die das Haus lieber gar nicht verlassen, kommen im Mai einige interessante Änderungen.
Strengere Regeln für die Biotonne
Ab Mai gelten strengere Regeln für die Biotonne. Mit der verheißungsvollen „Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Verordnungen“ können Bußgelder erhoben werden, wenn die Müllwerker in einer Biotonne mehr als ein Prozent Fremdstoffe finden – in der Fachsprache heißen diese „Störstoffe“. Wer sich nicht an die Vorgabe hält, muss mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro rechnen.
Die kommunalen Müllentsorger haben außerdem das Recht, die falsch gefüllten Tonnen einfach stehenzulassen. Die Prüfung geschieht nicht nur nach Augenschein: Viele Müllfahrzeuge haben mittlerweile eingebaute Detektoren, die das Ausschütten der Tonne sperren, wenn sie auf Metall stoßen.
In die Biotonne gehören alte Lebensmittel, Essens-, Obst- und Gemüsereste, Kaffee- und Teereste, Eierschalen und in Ausnahmefällen Küchenpapier. Davon getrennt entsorgt werden sollten Asche, Tierexkremente, Lederreste, Medikamente oder Kerzenreste.
Neues Namensrecht ermöglicht Doppelnamen
Wer am 1. Mai oder danach heiratet, hat ganz neue Optionen bei der Auswahl des oder der Nachnamen. Die Frage, ob man wirklich den Namen der Frau oder des Mannes übernehmen soll, stellt sich nicht mehr so akut. Ehepartner dürfen dann einen gemeinsamen Doppelnamen führen – auch ohne Bindestrich.
Auch Kinder, deren Eltern sich gegen einen Doppelnamen entscheiden, können nach dem neuen Namensrecht einen Doppelnamen bekommen. Wenn die Eltern nach der Geburt ihres Kindes keinen Familiennamen bestimmen, bekommt das Kind sogar automatisch einen Doppelnamen. Außerdem gilt der erste Familienname, den Eltern für ein Kind festlegen, auch für weitere gemeinsame Kinder. Wenn die Eltern sich trennen, soll es zudem leichter werden, den Nachnamen der Kinder an die neue Familiensituation anzupassen. Das Bundesjustizministerium stellt dazu ein ausführliches FAQ bereit (externer Link).
Digitale Fotos für Personal- und Reisepässe werden Pflicht
Wer einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragen möchte, muss vorab ein digitales (biometrisches) Passbild einreichen. Hintergrund ist die Angst vor Morphing – also davor, dass per Computer mehrere Passbilder digital übereinandergelegt und so verschmolzen werden, dass sie ein neues Gesicht ergeben. Deshalb ist die Übersendung der Bilder künftig nur noch über eine verschlüsselte Datenübertragung möglich.
Die technischen Voraussetzungen dafür haben sowohl zertifizierte Fotostudios, als auch viele Drogeriemärkte und natürlich die Behörden direkt, wo in der Regel auch Passbilder aufgenommen werden können. Und es gibt eine Übergangsregelung: Bis zum 31. Juli dürfen nach Angaben des Bundesinnenministeriums noch Papierfotos in Ausnahmefällen akzeptiert werden.
Was sonst noch wichtig wird: