WirtschaftsRundschauWirtschaftsRundschauWirtschaftsRundschau
  • Home
  • Wirtschaft
    Wirtschaft
    Die Kategorie „Wirtschaft“ in der WirtschaftsRundschau bietet umfassende Berichterstattung und Analysen zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen. Hier finden Leser aktuelle Informationen zu Finanzmärkten, Unternehmensentwicklungen, Wirtschaftspolitik…
    Mehr laden
    Top Schlagzeilen
    Börsen-Ticker: DAX verliert, im Fokus Douglas und Aroundtown
    29. Mai 2024
    Nächste Förderrunde für Heizungstausch gestartet
    29. Mai 2024
    Unternehmen in Schieflage: Stadt Kelheim hilft Faserhersteller
    29. Mai 2024
    Neuste Schlagzeilen
    Aktienindex Dax verliert wegen Iran-Krieg deutlich an Wert
    3. März 2026
    Iran-Krieg: Spritpreise steigen flott, sinken aber nur langsam
    3. März 2026
    Verbände fordern 25-Euro-Sozialticket und mehr Ökostrom
    3. März 2026
    Schufa-Score, Renten und Kommunalwahl: Das ändert sich im März
    3. März 2026
  • Netzwelt
    NetzweltMehr laden
    Wird der Iran-Konflikt zum Cyber-Krieg?
    3. März 2026
    Warum viele Deutsche keine Lust auf Glasfaser haben
    2. März 2026
    Warum sind unsere Smart Homes so dumm?
    26. Februar 2026
    KI-Waffen: Trump-Regierung greift nach Anthropic
    26. Februar 2026
    Überwachung mit Palantir? Widerstand gegen US-Software wächst
    24. Februar 2026
  • Wissen
    WissenMehr laden
    Erinnerungspolitischer Turn: Kein Gulag-Museum mehr in Moskau
    3. März 2026
    Adaptive Neurostimulation: Parkinson individuell behandeln
    3. März 2026
    Gartenpflege: Das ist zum Start der Gartensaison zu tun
    2. März 2026
    Psychologie-Content überall – Fluch oder Segen?
    2. März 2026
    Zuckerfasten: Was der Verzicht auf Zucker der Gesundheit bringt
    2. März 2026
  • Kultur
    KulturMehr laden
    Rembrandt und Co. – Der Traum vom wiederentdeckten Meisterwerk
    3. März 2026
    Echte Menschen statt Algorithmen: Der neue Boom von Reddit
    3. März 2026
    Inspiriert von allen Kulturen: Das neue Soloalbum von Bruno Mars
    3. März 2026
    „Brauner Schnee über Franken“: Premiere am Schauspiel Erlangen
    3. März 2026
    Vergessen verhindern: Widerstandskämpferinnen in der NS-Zeit
    2. März 2026
  • Lesezeichen
Gerade: Anspruch auf Hitzefrei? Was am Arbeitsplatz gilt
Teilen
Benachrichtigungen
Schriftgröße ändernAa
WirtschaftsRundschauWirtschaftsRundschau
Schriftgröße ändernAa
  • Wirtschaft
  • Wissen
  • Kultur
  • Netzwelt
  • Home
  • Wirtschaft
  • Netzwelt
  • Wissen
  • Kultur
  • Lesezeichen
WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Anspruch auf Hitzefrei? Was am Arbeitsplatz gilt
Wirtschaft

Anspruch auf Hitzefrei? Was am Arbeitsplatz gilt

Christin Freitag
Zuletzt aktualisert 2. Juli 2025 11:50
Von Christin Freitag
Teilen
4 min. Lesezeit
Teilen

 

Hitzefrei – das können Beschäftigte sich wünschen oder sogar einfordern. Einen Anspruch darauf aber haben sie nicht. Allerdings hat der Arbeitgeber laut Bürgerlichem Gesetzbuch eine allgemeine Fürsorgepflicht für seine Mitarbeitenden.

Inhaltsübersicht
Hitze am Arbeitsplatz: Arbeitgeber sollte gegensteuernAb 35 Grad Raum nicht mehr zum Arbeiten geeignetVentilator: Erlaubnis einholen!Schwitzen im HomeofficeArbeitsplatz im Freien: Sonnenschutz und Trinkwasser

Hitze am Arbeitsplatz: Arbeitgeber sollte gegensteuern

Einen frühen Feierabend, weil das Thermometer über 30 Grad anzeigt, kann der Arbeitgeber zwar gewähren, muss er aber nicht. Und einfach nach Hause gehen, weil man sich nicht mehr konzentrieren kann oder zu sehr schwitzt, das kann schwere Folgen haben. Laut DGB Rechtsschutz GmbH könnte das eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung nach sich ziehen. Denn die Arbeitspflicht entfällt auch bei hohen Temperaturen nicht.

Aber: Bei einer Hitzewelle muss die Geschäftsleitung verhindern, dass der Arbeitsraum zur Sauna wird. Nachzulesen ist das in der Arbeitsstättenverordnung. Die sieht generell vor, dass die Betriebsräume so eingerichtet sind, dass Sicherheit und Gesundheitsschutz beachtet werden.

Ab 35 Grad Raum nicht mehr zum Arbeiten geeignet

Eine Raumtemperatur bis zu 26 Grad gilt laut technischen Regeln für Arbeitsstätten als erträglich. Zeigt das Thermometer mehr an, sollte der Arbeitgeber schauen, ob die Gesundheit bei einzelnen Mitarbeitern durch die Hitze gefährdet ist. Ab 30 Grad muss er gegensteuern: Zum Beispiel durch Sonnenschilde an den Fenstern, Getränke oder öfter mal einer Pause. Eine Anzug- und Krawattenpflicht sollte gelockert werden. Das sind aber nur Empfehlungen, auf die es keinen Rechtsanspruch gibt.

Auch die Gleitzeit kann genutzt werden, man kann also die Arbeitszeit in die Morgen- oder Abendstunden verlegen, wenn es kühler ist. Ab einer Innentemperatur von über 35 Grad ist der Raum zum Arbeiten nicht mehr geeignet. Dann darf der Beschäftigte sich weigern, dort tätig zu werden. Er hat ein Recht auf längere Abkühlpausen oder einen anderen Raum.

Ventilator: Erlaubnis einholen!

Wer mit Ventilator oder einer mobilen Klimaanlage anrückt, sollte das zuvor mit der Firma absprechen. Lärm oder technische Defekte können ein Grund sein, diese Art der Kühlung zu untersagen.

Gibt es einen Betriebsrat, kann dieser entsprechende Regelungen für die heißen Tage vereinbaren. Darauf weist der DGB hin. Laut Vereinigung der bayerischen Wirtschaft wurden in den letzten Jahren gute betriebsindividuelle Modelle zum Schutz gegen Hitze entwickelt.

Wer Probleme hat, kann sich an die Gewerbeaufsichtsämter wenden.

Schwitzen im Homeoffice

Ob 26 Grad oder darüber, wer im Homeoffice schwitzt, der muss das ertragen oder selber für Abkühlung sorgen. Die Vorgaben der Arbeitsstättenregelung gelten laut Fachjuristen nicht, wenn man vom heimischen Wohnzimmer aus per Laptop seine Aufgaben erfüllt.

Beschäftigte können sich einen anderen Arbeitsort suchen – auch am See, wenn das die Arbeitsleistung nicht beeinträchtigt. Bei fest vereinbarten und eingerichteten Telearbeitsplätzen ist zum Teil ein etwas besserer Schutz vereinbart.

Einen Anspruch auf Homeoffice haben Arbeitnehmer bei hoher Hitze aber nicht, betont die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft.

Arbeitsplatz im Freien: Sonnenschutz und Trinkwasser

Bauarbeiter, Müllmänner oder Fensterputzer zum Beispiel können sich schlecht auf die Raumtemperatur berufen. Ab 35 Grad einen anderen Arbeitsplatz zu verlangen, macht hier keinen Sinn.

Aber auch für Beschäftigte im Außeneinsatz gibt es teils strenge Regelungen bei Hitze. Sie müssen am Einsatzort vor allem vor der Sonne und ihren Folgen geschützt werden, durch Schirme zum Beispiel, eine Kappe, eine entsprechende Creme und genügend Trinkwasser.

 

Dir gefällt vielleicht

Aktienindex Dax verliert wegen Iran-Krieg deutlich an Wert

Iran-Krieg: Spritpreise steigen flott, sinken aber nur langsam

Verbände fordern 25-Euro-Sozialticket und mehr Ökostrom

Schufa-Score, Renten und Kommunalwahl: Das ändert sich im März

Unseriöse Heizungsnotdienste: Kaltes Haus, frustrierte Kunden

Diesen Artikel teilen
Facebook Twitter Whatsapp Whatsapp Link kopieren Drucken
Was denken Sie?
Liebe0
Traurig0
Glücklich0
Wütend0
Avatar-Foto
Von Christin Freitag
Follow:
Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
Vorheriger Artikel Unruhige Nächte: Warum Käse Albträume verursachen kann
Nächster Artikel Wie man sein Haus vor Hitze schützen kann
Schreibe einen Kommentar

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Letzte Beiträge

Aktienindex Dax verliert wegen Iran-Krieg deutlich an Wert
Wirtschaft 3. März 2026
Rembrandt und Co. – Der Traum vom wiederentdeckten Meisterwerk
Kultur 3. März 2026
Iran-Krieg: Spritpreise steigen flott, sinken aber nur langsam
Wirtschaft 3. März 2026
Erinnerungspolitischer Turn: Kein Gulag-Museum mehr in Moskau
Wissen 3. März 2026
WirtschaftsRundschauWirtschaftsRundschau
© 1984-2025 WirtschaftsRundschau. Alle Rechte vorbehalten.
  • Meine Lesezeichen
  • Kontakt
  • Datenschutz
Welcome Back!

Sign in to your account


Lost your password?