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Netzwelt

5.000 Euro von Meta: Können Nutzer jetzt auf Geld hoffen?

Benjamin Lehmann
Von Benjamin Lehmann
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3 min. Lesezeit
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Das Landgericht Leipzig hat Meta zu einer ungewöhnlich hohen Entschädigung verurteilt: 5.000 Euro Schmerzensgeld muss der Konzern an einen Facebook-Nutzer zahlen. Der Grund: Datenschutzverstöße durch sogenannte Business Tools, die auch auf völlig fremden Webseiten und Apps die Aktivitäten von Facebook-Nutzern verfolgen. Das Gericht machte dabei deutlich, dass seine Entscheidung weitreichende Folgen haben könnte – und sprach explizit von möglichen Massenklagen gegen den Tech-Riesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Inhaltsübersicht
Unsichtbare Überwachung im NetzGericht hält 5.000 Euro für gerechtfertigtDroht Meta eine Klagewelle?Was das für die Tech-Branche bedeutet

Unsichtbare Überwachung im Netz

Die Überwachung funktioniert dabei völlig unsichtbar für die Nutzer. Metas Business Tools sind auf unzähligen Webseiten und in Apps eingebunden, die nichts mit Facebook oder Instagram zu tun haben. Sobald ein Nutzer diese Seiten besucht oder Apps öffnet, werden Daten an Meta gesendet – selbst wenn er sich nicht über seinen Facebook-Account angemeldet hat. Der Konzern kann dadurch jederzeit nachvollziehen, wo sich Nutzer im Internet bewegen und was sie tun.

Diese gesammelten Daten werden anschließend weltweit in Drittstaaten, insbesondere in die USA, übertragen und dort in unbekanntem Umfang ausgewertet. Meta nutzt die Informationen für detaillierte Nutzerprofile und personalisierte Werbung – ein Geschäftsmodell, das dem Konzern Milliardengewinne beschert.

Gericht hält 5.000 Euro für gerechtfertigt

Das Leipziger Gericht begründete die hohe Entschädigungssumme mit dem enormen wirtschaftlichen Wert der Daten für Meta. Nach Angaben des Bundeskartellamts erzielte das Unternehmen 2021 bereits 115 Milliarden US-Dollar allein durch Werbeeinnahmen – 97 Prozent des Gesamtumsatzes. Jedes einzelne Nutzerprofil habe dadurch einen enormen Wert auf datenverarbeitenden Märkten.

Die Richter verzichteten darauf, einen Nachweis von individuellen Schäden zu verlangen. Stattdessen stellten sie auf die allgemeine Betroffenheit eines durchschnittlichen Nutzers ab. Das Problem liege ja gerade darin, dass weder Nutzer noch Gerichte genau wissen könnten, was Meta konkret mit den Daten mache, so die Begründung.

Droht Meta eine Klagewelle?

Das Gericht sei sich der Tragweite seiner Entscheidung bewusst. Explizit schreibt es, das Urteil könne dazu führen, dass viele Facebook-Nutzer klagen, ohne einen individuellen Schaden darlegen zu müssen. Darin sehe es jedoch keinen Widerspruch zu den Zielen der Datenschutz-Grundverordnung, die gerade auch durch private Klagen vor Zivilgerichten durchgesetzt werden soll.

Für Meta könnte das teuer werden: Allein in Deutschland nutzen schätzungsweise zwischen 24 und 32 Millionen Menschen Facebook. Bei einer Entschädigungssumme von 5.000 Euro pro Person kommen theoretisch hohe Kosten auf Meta zu – sollte das Urteil Bestand haben.

Was das für die Tech-Branche bedeutet

Das Leipziger Urteil könnte einen Wendepunkt für die gesamte Tech-Branche markieren. Erstmals hat ein deutsches Gericht eine derart hohe Entschädigung für Datenschutzverstöße zugesprochen, ohne dass Nutzer konkrete individuelle Schäden nachweisen mussten. Das könnte auch andere Tech-Konzerne wie Google oder Amazon unter Druck setzen, die ähnliche Tracking-Methoden verwenden. Für Nutzer könnte das bedeuten: Ihre Daten werden endlich als das behandelt, was sie sind – wertvoll.

 

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Von Benjamin Lehmann
Benjamin Lehmann schreibt für das Ressort Netzwelt der WirtschaftsRundschau. Mit seinem Fachwissen in digitalen Technologien und Internetkultur informiert er über aktuelle Trends und Innovationen und bietet den Lesern wertvolle Einblicke in die digitale Welt.
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