„Tschüss Wartezimmer, hallo Online-Arzt“ – diesen Slogan hat sich das Unternehmen Teleclinic ausgedacht, um für sein Angebot zu werben. Die Firma vermittelt Patienten in Online-Sprechstunden von Ärzten und bekommt dafür im Gegenzug eine Vermittlungsgebühr. Die Münchner Firma, die zum Schweizer Gesundheitskonzern DocMorris gehört, arbeitet nach eigenen Angaben bundesweit mit mehr als 4.000 Ärztinnen und Ärzten zusammen. Auch mehrere Krankenkassen empfehlen ihren Versicherten die Plattform.
Online-Stunden immer beliebter
Teleclinic arbeitet in einem Markt, der zuletzt schnell gewachsen ist. Vergangenes Jahr haben sich Patientinnen und Patienten rund 2,7 Millionen Mal in Kassenarztpraxen per Videoschalte behandeln lassen. Das ist nach Angaben des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung ein Zuwachs innerhalb eines Jahres um 25 Prozent.
Kritik von Kassenärztlicher Vereinigung
Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) stört sich allerdings an einer ganzen Reihe von Geschäftspraktiken von Teleclinic. Die KVB hat jetzt vor dem Münchner Sozialgericht nach eigener Einschätzung ein „bedeutendes Urteil“ erstritten.
Unter anderem stellt das Sozialgericht fest, Teleclinic dürfe nicht den Eindruck erwecken, dass Online-Behandlungen in jedem Fall erfolgreich seien. Außerdem dürfe Teleclinic keine eigenen Patientenakten anlegen. Und die Firma dürfe nicht entscheiden, welche Praxis einem bestimmten Patienten zugewiesen wird. Die Patienten müssten im Rahmen der freien Arztwahl eine Auswahlmöglichkeit haben.
Telemedizin wird nicht infrage gestellt
Die grundsätzliche Zulässigkeit von Online-Behandlungen stehe nicht infrage, so das Gericht. Es gehe um die Umsetzung von Video-Sprechstunden. Auch die Kassenärztliche Vereinigung betont, sie wolle ihren Mitgliedern keine Steine in den Weg legen, wenn sie Online-Behandlungen anbieten. Sie empfehle aber allen Ärzten und Ärztinnen dringend, bei der Zusammenarbeit mit privaten Vermittlern auf die Korrektheit der Inhalte zu achten.
Teleclinic geht in Berufung
Das Urteil des Münchner Sozialgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die Firma Teleclinic will dagegen in Berufung gehen. Denn die Entscheidung sei „in mehrfacher Hinsicht unzureichend“, so die Firmenleitung.