Die Reaktionen folgten prompt: „Wenn ihr euch von dem Künstler distanziert, lasst ihn halt nicht bei euch auftreten??“ ist die Frage, die seither die Nutzerinnen und Nutzer umtreibt. Unverständnis und Spott bestimmte die Diskussion in den Kommentaren. Die Veranstalter reagierten schließlich ihrerseits mit einer Stellungnahme auf der Kurznachrichten-App Threads und verwies dabei auf den sogenannten Kontrahierungszwang.
„Können Veranstaltungen nicht nach eigenem Ermessen ablehnen“
Man habe eine klare Haltung, die fest im Leitbild der Olympiapark GmbH verankert sei, heißt es in der Stellungnahme. „Aber als öffentliches Unternehmen unterliegen wir dem Kontrahierungszwang und können Veranstaltungen nicht nach eigenem Ermessen einfach ablehnen. Es gibt mehrere Beispiele umstrittener Veranstaltungen aus den letzten Jahren.“ Sofern keine strafrechtliche Relevanz oder sogar ein Verbot einer Organisation vorliege, „haben wir keine Handhabe“.
Abschlusszwang eher die Ausnahme bei Veranstaltern
Kontrahierungszwang bedeutet, dass eine Partei gesetzlich verpflichtet ist, einen Vertrag mit einer anderen Partei abzuschließen, auch wenn sie dies nicht möchte. Öffentliche Unternehmen unterliegen grundsätzlich keinem Kontrahierungszwang. Ein Veranstalter kann aber unter bestimmten Umständen, insbesondere wenn er eine marktbeherrschende Stellung innehat oder eine Dienstleistung der Daseinsvorsorge anbietet, einem Kontrahierungszwang unterliegen. Das bedeutet, er ist verpflichtet, einen Vertrag mit jedem abzuschließen, der die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, auch wenn er dies aus freien Stücken nicht tun würde.
Nutzer werfen Olympiapark „Scheinheiligkeit“ und Profitgier vor
In den sozialen Medien stößt die Stellungnahme teils auf Verständnis, teils auf Unverständnis, wie bei diesem Kommentator: „Und wie kommt es dann, dass diverse Veranstalter AfD und anderen rechten/rechtsextremen Vereinigungen die Veranstaltungen canceln, aber ihr nicht? Shady…“. Eine andere Userin kritisiert:
„Der Olympiapark München nimmt das in die Kasse gespülte Geld aber trotzdem gern mit. Mehr Scheinheiligkeit geht kaum.“ Die Veranstalter empfehlen daraufhin, „einfach mal Kontrahierungszwang“ zu „googeln“. Andere stellen die Frage: „Habt ihr auch einen Zwang das zu bewerben?“ Der Kontrahierungszwang schreibe keine Werbung vor.
Verschwörungstheorien und Leugnung des Holocausts
Xavier Naidoo kehrt im kommenden Jahr nach sechs Jahren Auszeit auf die Bühne zurück. Am 8. und 9. Januar 2026 tritt der Sänger in der Münchner Olympiahalle auf. Vor seinem Rückzug aus der Öffentlichkeit hatte er immer wieder für Aufsehen gesorgt. Der gebürtige Mannheimer driftete schon vor der Pandemie in die Verschwörungstheoretiker-Szene ab. Er sympathisierte mit Reichsbürgern, äußerte sich antisemitisch, leugnete sogar den Holocaust. In einem Interview bezeichnete er sich selbst einmal als „Rassist, aber ohne Ansehen der Hautfarbe“.
Vor allem während der Corona-Pandemie wurden seine zweifelhaften Ansichten bekannt: Er leugnete die Pandemie und verbreitete Theorien der rechtsextremen Gruppierung QAnon, trat auch bei den Querdenkern auf.
Naidoos Comeback als „Geläuterter“?
2022 dann die Kehrtwende: Sänger Xavier Naidoo erklärte in einer Videobotschaft auf Youtube, sich in Verschwörungserzählungen verrannt zu haben. „Ich habe mich Theorien, Sichtweisen und teilweise auch Gruppierungen geöffnet, von denen ich mich ohne Wenn und Aber distanziere und lossage“, sagte der 50-Jährige in dem Clip mit dem Titel „#OneLove“ damals. Er sei von Verschwörungserzählungen „geblendet“ gewesen, habe diese nicht genug hinterfragt und sich zum Teil instrumentalisieren lassen. Das habe er leider jetzt erst erkannt. „Ich habe Dinge gesagt und getan, die ich heute bereue“, sagte Musiker. Kritiker nahmen ihm den Sinneswandel nicht ab, manche hielten ihn für eine Marketingstrategie. Ob Naidoo wieder mit Äußerungen für Wirbel sorgen wird, bleibt abzuwarten. Die Olympiapark-Veranstalter haben jedenfalls schon mal Vorkehrungen getroffen, um dann nicht in einen Skandal hineinzuschlittern.