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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Apple und Google: Milliardenschwere Niederlagen vor EuGH
Wirtschaft

Apple und Google: Milliardenschwere Niederlagen vor EuGH

Christin Freitag
Von Christin Freitag
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3 min. Lesezeit
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Nach jahrelangen Rechtsstreits mit den US-Technologieriesen Google und Apple hat die EU-Kommission vor Gericht gewonnen. Der Europäische Gerichtshof EuGH bestätigte sowohl eine Geldbuße in Höhe von 2,4 Milliarden Euro gegen Google als auch Steuernachforderungen in Höhe von 13 Milliarden Euro für Apple – plus Zinsen. Für die scheidende EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager sind die Richtersprüche nicht nur ein „Sieg für die EU-Kommission“, sondern ein „großer Sieg für die europäischen Bürger und die Steuergerechtigkeit.“

Inhaltsübersicht
Google: Geldstrafe für Missbrauch der MarktmachtApple: Streit um Steuernachzahlungen in IrlandKampfansage der EU-Wettbewerbskommissarin

Google: Geldstrafe für Missbrauch der Marktmacht

Im Prozess gegen Google bestätigte das höchste europäische Gericht das entsprechende Urteil der vorherigen Instanz, des Gerichts der Europäischen Union. Gegen Google war eine Geldbuße in Höhe von 2,4 Milliarden Euro verhängt worden, weil Google seinen eigenen Preisvergleichsdienst in den Suchergebnissen ganz oben platziert. Damit missbraucht Google der EU-Kommission zufolge seine marktbeherrschende Stellung und täuscht die Verbraucher. Google und dessen Muttergesellschaft Alphabet erhoben Einspruch. Nachdem der EuGH das Urteil nun final bestätigt hat, bleibt die Geldbuße bestehen.

Apple: Streit um Steuernachzahlungen in Irland

Im Streit mit Apple um Steuernachzahlungen hoben die Richter in Luxemburg ein vorheriges Urteil zugunsten des US-Konzerns auf und gaben der EU-Kommission recht. Die Brüsseler Behörde hält es für wettbewerbsverzerrend, dass Apple in Irland Steuervergünstigungen gewährt wurden. 2016 forderte die EU-Kommission Apple auf, 13 Milliarden Euro Steuern plus Zinsen zu zahlen.

Der iPhone-Konzern sah sich doppelt zur Kasse gebeten: Die Erträge der zwei irischen Tochterfirmen, um die es geht, seien vor allem in den USA zu versteuern gewesen. 2020 setzte Apple vor dem EU-Gericht durch, das die Nachforderung für nichtig erklärte. Die Kommission habe nicht nachweisen können, dass die Steuervereinbarungen von Apple in Irland aus den Jahren 1991 und 2007 eine verbotene staatliche Beihilfe darstellten, argumentierten die Richter.

Die Kommission ging in Berufung beim EuGH und errang nun einen Erfolg: Irland habe Apple eine rechtswidrige Beihilfe gewährt, die zurückzufordern sei, entschieden die Richter. 

Kampfansage der EU-Wettbewerbskommissarin

An die großen Technologieunternehmen richtete Wettbewerbskommissarin Vestager die Botschaft: „Es ist einfacher und besser, sich an die Regeln zu halten.“ Sie verwies dabei auf laufende Brüsseler Wettbewerbsuntersuchungen etwa gegen Amazon und Facebook. Die EU-Kommission werde auch künftig Streitfälle vor Gericht ausfechten.

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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