Die Schufa hat eine Reform des Scoring-Verfahrens in Aussicht gestellt. Künftig soll es einfacher nachvollziehbar werden, warum welche Bewertung abgegeben wurde. Betroffene können so auch leichter falsche Bewertungen richtigstellen und ihren Score verbessern. Ob das in der Praxis funktioniert, muss sich erst noch herausstellen. Die Einführung ist für Ende des Jahres geplant.
Bekomme ich Geld von der Bank oder einen neuen Smartphone-Vertrag?
Banken, Autohäuser oder auch Energieversorger entscheiden oft anhand des Schufa-Scores, ob sie einen Kunden ablehnen oder akzeptieren. Daneben holen sie zusätzliche Informationen ein, zum Beispiel mit einer persönlichen Auskunft. Fast alle Menschen, die aktiv am wirtschaftlichen Leben teilnehmen – mit einem Bankkonto, einer Kreditkarte oder einem Darlehen – können von der Schufa erfasst werden. Die Frage war bisher allerdings, wie genau die Auskunftei ihren umstrittenen Zahlenwert errechnet, also ihren Score.
Der Score soll einen wichtigen Hinweis über die Bonität liefern, also die Kreditwürdigkeit, indem er angibt, wie wahrscheinlich bei der betreffenden Person ein Zahlungsausfall ist. Dazu dienen viele Millionen Vergleichsdaten. Das Problem dabei ist, dass es nicht nur um konkrete Ausfälle geht, wenn etwa eine Rechnung nicht bezahlt wurde. Auch wer sich immer korrekt verhalten hat, kann einen schlechten Score-Wert haben, ohne zu wissen warum.
Kritik von Verbraucherschützern an der Schufa
Wegen ihrer Vorrangstellung im Alltag, die in mancher Hinsicht fast einem Monopol gleichkommt, ist die Schufa für einen möglichen Missbrauch ihrer Marktmacht häufig schon kritisiert worden. Auf politischen Druck hin wurde die Dauer von negativen Schufa-Einträgen jetzt verkürzt. Seit Dezember 2024 sorgt die Schufa nun dafür, dass Informationen über eine erledigte Zahlungsstörung automatisch nach 18 Monaten gelöscht werden. Das betraf im ersten Monat rund 60.000 Personen.
Der Bundesverband Verbraucherzentrale forderte in der Vergangenheit immer wieder die Schufa auf, ihre Regeln offenzulegen, damit man in kritischen Einzelfällen auch reagieren kann. Das wurde von der Wiesbadener Auskunftei stets abgelehnt und in einem Rechtsstreit bis zum Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt. Doch der BGH gestand der Schufa zu, ihre Geschäftsgeheimnisse zu wahren, zum Schutz vor Konkurrenten, weil sie ein Privatunternehmen ist.