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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > E-Scooter: Diese neuen Regeln plant der Verkehrsminister
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E-Scooter: Diese neuen Regeln plant der Verkehrsminister

Christin Freitag
Von Christin Freitag
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4 min. Lesezeit
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Seit der Einführung vor mehr als fünf Jahren sorgen E-Scooter immer wieder für Diskussionen: Die Fahrgeräte stehen mitten auf dem Gehweg. Es gibt immer wieder Unfälle. Und nachdem vereinzelt E-Scooter in London, Barcelona und Madrid brannten, ist die Mitnahme inzwischen bei mehreren Verkehrsbetrieben in Bayern verboten. Nun sind mit dem Entwurf des Bundesverkehrsministeriums zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (externer Link) neue Regeln für die E-Scooter-Nutzung geplant.

Inhaltsübersicht
Diese neuen Regeln sollen für E-Scooter geltenÜbergangsfrist bis 2026ADAC und Fußgänger-Verband sehen Pläne kritischTÜV-Verband begrüßt ÄnderungenKommunen: „In jedem Fall eine Verbesserung“Viele Unfälle mit E-Scootern auch in Bayern

Diese neuen Regeln sollen für E-Scooter gelten

Die Regelungen zu E-Scootern sollen denen zum Radverkehr angeglichen werden – soweit möglich. Ein Auszug der geplanten Änderungen: E-Scooter…

  • dürfen künftig wie Radfahrer bei einer roten Ampel den Grünpfeil nutzen.
  • können Gehwege oder Fußgängerzonen nutzen, die mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ gekennzeichnet sind.
  • müssen einen Blinker haben, wenn sie neu zugelassen werden.
  • brauchen beim Überholen von Fußgängern und Radfahrern keinen Abstand von mindestens 1,5 Metern mehr einhalten.

Übergangsfrist bis 2026

Generell soll die neue Verordnung im April 2025 in Kraft treten, die Regeln zur Angleichung an den Radverkehr aber erst ein Jahr später. In dieser Übergangsfrist könnten die Kommunen beispielsweise prüfen, ob auf für den Radverkehr freigegebenen Gehwegen oder Fußgängerzonen ein Verbot für E-Fahrzeuge ausgesprochen werden sollte oder nicht, heißt es.

Länder und Verbände können bis 9. August Stellung zum Entwurf des Verkehrsministeriums nehmen. Auch der Bundesrat muss den Änderungen zustimmen.

ADAC und Fußgänger-Verband sehen Pläne kritisch

Der Fachverband Fuss sprach von einer „groben Attacke“ auf die Menschen zu Fuß. Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) wolle etwa E-Scooter auf mehr Gehwegen und in mehr Fußgängerzonen zulassen. Vor allem Leih-E-Scooter würden oft gefährlich und chaotisch gefahren.

Aus Sicht des ADAC bleibt ein zentrales Problem unberücksichtigt, nämlich der bisher fehlende Opferschutz. Bei E-Scootern bestehe bisher aufgrund ihrer Geschwindigkeit von maximal 20 Kilometern pro Stunde keine Gefährdungshaftung.  

TÜV-Verband begrüßt Änderungen

Für den TÜV-Verband sagte der Fachbereichsleiter Fahrzeug und Mobilität, Richard Goebelt, es sei notwendig, die Sicherheit und Akzeptanz der E-Scooter zu verbessern. Besonders die Anpassungen an die technischen Anforderungen seien essenziell, um die Betriebssicherheit zu steigern. Der Experte nannte etwa die Einführung der Blinker, eine Verschärfung der Batterieprüfungen oder voneinander unabhängige Vorder- und Hinterradbremsen.

Kommunen: „In jedem Fall eine Verbesserung“

Bayerische Kommunen begrüßen die geplanten Regelungen. Sie seien „in jedem Fall eine Verbesserung“, so das Planungs- und Baureferat der Stadt Nürnberg auf BR24-Anfrage. Aufgrund der hohen Unfallzahlen seien alle Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu begrüßen, vor allem die Ausstattung mit Blinker. Die Angleichung an die Regeln für Radler allein reichten jedoch nicht. Da Scooter-Fahrer „in großem Stil Verkehrsverstöße begehen“, wären deutlich höhere Strafen nötig und geboten, so der Nürnberger Referent Daniel Ulrich. Scooter seien kein „Freitzeitspielzeug“, sondern motorisierte Fahrzeuge mit hohem Risiko gerade für Fahrer.

Auch das Münchner Mobilitätsreferat sieht alle Ansätze, welche die Sicherheit erhöhen, positiv. Das Referat verwies zudem auf die „Freiwillige Selbstverpflichtungserklärung“ (Externer Link) für Anbieter. Darüber hinaus wären auch gesetzliche Regelungen, die Klarheit für die Abstellsituation schafften, zielführend, hieß es.

Viele Unfälle mit E-Scootern auch in Bayern

Im vergangenen Jahr verdoppelte sich die Zahl der Todesopfer und Verletzten bei E-Scooter-Unfällen. 22 Menschen starben nach Angaben des Statistischen Bundesamts auf Deutschlands Straßen, 2022 waren es elf Tote gewesen. Insgesamt gab es bundesweit 9.425 E-Scooter-Unfälle, bei denen Menschen zu Schaden kamen. In Bayern gab es 2023 knapp 1.250 Unfälle mit Verletzten. Zwei der Unfälle verliefen tödlich. Zudem listet die Statistik 146 Schwerverletzte und knapp 1.200 Leichtverletzte im Freistaat auf.

Mit Informationen von dpa

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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