Für Markus Söder ist es ein Erfolg. Seine CSU hatte im Bundestagswahlkampf dafür geworben, die sogenannte Mütterrente auszuweiten. Bisher gibt es nämlich einen Unterschied: Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, gab es weniger Geld als für später Geborene. Dieser Unterschied sollte durch eine Angleichung verschwinden, so die CSU-Forderung. Für Mütter, deren Kinder vor 1992 zu Welt kamen, bedeutet das höhere Rentenansprüche.
Was ist die Mütterrente?
Der Begriff Mütterrente ist irreführend. Denn es geht nicht um eine eigene Rentenart wie eine Erwerbsminderungsrente, sondern um einen Aufschlag auf die normale gesetzliche Rente. Er soll dafür sorgen, dass Eltern – vor allem Mütter – nicht benachteiligt werden, wenn sie nach der Geburt eines Kindes beruflich kürzertreten. Etwa, wenn sie dann für eine Weile gar nichts oder weniger verdienen und deshalb weniger in die Rentenkasse einzahlen, was im Alter dann Einbußen bei der Rente bedeuten würde.
Eingeführt wurde die Mütterrente 2014, im Jahr 2019 trat eine erste Reform in Kraft. Übrigens können nicht nur Frauen diesen Ausgleich in Anspruch nehmen. Auch Väter können Mütterrente beantragen – allerdings nur, wenn sie nachweislich den entscheidenden Anteil an der Kindererziehung übernommen haben. In der Praxis beziehen laut DRV überwiegend Frauen die entsprechenden Gelder.
Was gilt heute, was ist geplant?
Die Höhe der Mütterrente errechnet sich nach dem System der gesetzlichen Rente. Dabei wird angenommen, dass eine Mutter während der Erziehungszeit bis zu drei Jahre lang auf ein Einkommen verzichtet, dass dem Durchschnitt der Einkommen entspricht. Für jedes dieser Jahre gibt es pro Kind einen sogenannten Rentenpunkt, der einem monatlichen Aufschlag von 40,79 Euro entspricht.
Seit 2019 (Mütterrente II) gilt: Für vor 1992 geborene Kinder können bis zu zweieinhalb Jahre der Kindererziehung bei der Rente angerechnet werden. Für Kinder, die nach 1992 zu Welt kamen, sind es bis zu drei Jahre. Künftig sollen immer drei Jahre angerechnet werden können.
Wann wird die Mütterrente ausgeweitet?
Im Sofortprogramm der schwarz-roten Koalition war zunächst von einer Einführung 2026 die Rede, danach hieß es, die Änderung komme 2028. Vor allem die Rentenversicherung hatte darauf hingewiesen, dass ein früherer Termin nicht machbar sei. Man müsse nämlich 10 Millionen Renten individuell überprüfen, so Anja Piehl, die Chefin der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Im Koalitionsausschuss hat man sich nun auf einen Kompromiss geeinigt. Die angepasste Mütterrente soll Anfang 2027 kommen. Sollte die Software der DRW bis dahin nicht umgestellt sein, werden Ansprüche nachträglich ausgezahlt.
Was spricht gegen die erweiterte Mütterrente?
Harsche Kritik an den Beschlüssen des Koalitionsausschusses kam von Wirtschaftsverbänden. Während sich die Regierung nicht an ihr Versprechen halte, alle Haushalte und Unternehmen bei den Energiekosten zu entlasten, stünden Milliarden für eine Ausweitung der Mütterrente zur Verfügung: „Für überflüssige Rentengeschenke gibt es genug Geld. Für die signifikante Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bleibt zu wenig übrig“, sagte Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA).
Ähnlich deutlich fiel die Reaktion des Handwerks aus: „Wenn zentrale, mehrfach zugesagte Entlastungen nicht kommen, während gleichzeitig teure politische Projekte umgesetzt werden, gerät bei den Betrieben das Vertrauen in die Glaubwürdigkeit politischen Handelns insgesamt ins Wanken“, sagte Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH).