Die Renten sollen nicht nur stabil bleiben, sondern steigen, zumindest bis zum Jahr 2031: Diese Zusage machen Union und SPD im Koalitionsvertrag. Das sogenannte Rentenniveau werde bei 48 Prozent abgesichert, es beschreibt das rechnerische Verhältnis von durchschnittlichen Renten zu den Durchschnitts-Löhnen. Wenn das Rentenniveau gleich bleibt, heißt das aber nicht, dass die Renten eingefroren werden. Vielmehr sorgt ein stabiles Rentenniveau dafür, dass dann, wenn die Löhne steigen, auch die Renten steigen.
„Rente mit 63“ bleibt
Die sogenannte „Rente mit 63“ soll beibehalten werden. Damit gemeint ist die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in Altersrente zu gehen. Weil das allgemeine Renteneintrittsalter zwischenzeitlich gestiegen ist, müsste allerdings eher von einer „Rente mit 65“ die Rede sein.
Rentenalter wird nicht angehoben
Das allgemeine Renteneintrittsalter soll nicht über die Grenze von 67 Jahren hinaus verlängert werden, die für alle ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt. Allerdings wollen Union und SPD Anreize schaffen, freiwillig länger zu arbeiten. Wer nach dem Renteneintritt weiter arbeitet, soll bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei verdienen können. Auch soll es für Rentnerinnen und Rentner leichter werden, bei ihrem früheren Arbeitgeber Geld zu verdienen. Das „Vorbeschäftigungsverbot“ soll wegfallen.
Zuschlag bei Mütterrente
Bei der sogenannten Mütterrente sollen künftig bis zu 3 Rentenpunkte angerechnet werden können. Derzeit sind es 2,5. Damit wollen die Koalitionäre Mütter besser stellen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden.
Finanzierung durch bessere Wirtschaft
Damit höhere Ausgaben für die Rentnerinnen und Rentner finanziert werden können, setzen Union und SPD vor allem darauf, dass möglichst viele Beschäftigte mit möglichst hohen Löhnen in die Rentenkassen einzahlen. Der Koalitionsvertrag stellt beim Thema Finanzierung „eine wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik“ in den Mittelpunkt. Eine Rentenkommission soll außerdem prüfen, wie sich das Rentensystem längerfristig absichern lässt, auch mit betrieblicher und privater Altersvorsorge.
Sozialverbände wie der VdK begrüßen die Festschreibung des Rentenniveaus und auch die Aufstockung der Mütterrente. Unter Wirtschaftsfachleuten gibt es allerdings Zweifel, ob sich die Pläne finanzieren lassen. In einem Brief an die Entscheidungsträger von Union und SPD äußerten 28 Ökonomen „große Sorge“.
Gesundheit: Vorrang für Hausarztpraxen
Die Probleme im Gesundheitssystem sind beträchtlich. Deswegen nehmen sich die Koalitionäre „tiefgreifende strukturelle Reformen“ vor. Weil die nicht auf die Schnelle zu entwickeln sind, sollen Kommissionen eingesetzt werden, an denen Fachleute und Vertreter von Arbeitgebern und Gewerkschaften beteiligt sind.
Ein Vorhaben ist allerdings schon festgezurrt: Union und SPD wollen ein „verbindliches Primärarztsystem“ einführen. Das heißt, Patienten sollen möglichst stets zuerst eine Hausarztpraxis aufsuchen, die sie gegebenenfalls an Fachärzte weiter überweist. Für eine möglichst schnelle Behandlung soll es eine Termingarantie geben.
Beim Deutschen Hausärzteverband stößt dieser Plan grundsätzlich auf Zustimmung. Er vermisst allerdings noch Aussagen darüber, wie genau das umgesetzt werden soll. Der Hausärzteverband wünscht sich, dass Verträge zur „hausarztzentrierten Versorgung“, die es seit rund 20 Jahren gibt, Vorbild für das Primärarztsystem werden. Berufsverbände, in denen mehrheitlich Fachärzte organisiert sind, sehen das Vorhaben allerdings skeptisch und warnen vor einer Einschränkung der freien Arztwahl.
Krankenhausreform wird fortgesetzt
Die Krankenhauslandschaft in Deutschland soll weiter umgebaut werden. Die entsprechende Reform, die SPD, Grüne und FDP auf den Weg gebracht haben, wollen Union und SPD fortführen. Um akute Finanzprobleme von Krankenhäusern zu lindern, soll auch Geld aus dem „Sondervermögen Infrastruktur“ eingesetzt werden.
Offene Fragen bei der Pflege
Die Herausforderungen in der Pflege seien eine „Generationenaufgabe“, schreiben Union und SPD im Koalitionsvertrag. Sie wollen sich dieser Aufgabe mit einer „großen Pflegereform“ stellen, ohne konkrete Einzelheiten zu nennen. Die Grundlagen dafür soll eine Arbeitsgruppe mit Ministern der Bundesländer und Fachleuten der Kommunen erstellen. Ergebnisse sollen vor Jahresende vorliegen.
Patientenakte im Lauf des Jahres
Die elektronische Patientenakte kommt bald bundesweit: Wie Gesundheitsminister Karl Lauterbach ankündigte, soll die sogenannte „ePA“ ab dem 29. April deutschlandweit eingesetzt werden. Das System, das bislang nur in Modellregionen getestet wurde, stand lange wegen Datenschutzlücken in der Kritik. Nun wurden laut Lauterbach alle nötigen Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt.