Das Klinikum Rechts der Isar der Technischen Universität München bekommt immer wieder attestiert, dass dort exzellente Medizin geleistet werde. Auf den Bestenlisten der Zeitschriften „Stern“ und „Focus“ kommt es jeweils deutschlandweit auf Platz vier. Die amerikanische Zeitschrift Newsweek hat das Rechts der Isar unter die 50 besten Kliniken der Welt eingeordnet. Bei einem Ranking des F.A.Z.-Instituts ist das Rechts der Isar allerdings nicht einmal unter den 32 Kliniken zu finden, die das F.A.Z.-Institut als Deutschlands beste Krankenhäuser mit mehr als 800 Betten bewertet.
Verschiedene Quellen mit verschiedenen Ergebnissen
Das Institut, das mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung verbunden ist, erklärt das mäßige Abschneiden des Münchner Uniklinikums Rechts der Isar unter anderem damit, dass dort das zahlenmäßige Verhältnis von Patienten zu Pflegekräften eher mittelmäßig sei. Die entsprechenden Zahlen aus dem bundesweiten Klinik-Atlas seien „unterdurchschnittlich“. Mit dem Bundes-Klinik Atlas will die Bundesregierung seit gut einem Jahr mehr Transparenz in die Krankenhauslandschaft bringen.
Kritik von Patientenstellen
Die Leitung des Klinikums Rechts der Isar erklärt, man könne die Einordnung durch das F.A.Z.-Institut nicht bewerten. Gleichzeitig sieht die Bundesarbeitsgemeinschaft der Patientenstellen (BAGP) Klinik-Rankings insgesamt skeptisch. Die BAGP-Sprecherin Carola Sraier stört sich vor allem daran, dass Ärzte und Kliniken sich gegen Geld das Recht kaufen könnten, mit ihrem Platz auf der jeweiligen Bestenliste zu werben: „Das ist nicht das, was wir unter objektiven, neutralen Informationen verstehen.“ Das F.A.Z.-Institut beispielsweise nimmt zwischen 6.900 Euro und 14.900 Euro für verschiedene Arten von Zertifikaten. Die Preise sind ohne Mehrwertsteuer.
Wettbewerbszentrale streitet vor Gericht
Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hält Bestenlisten für so fragwürdig, dass sie dagegen vor Gericht gegangen ist. Die Organisation, hinter der rund 1.200 Firmen und 800 Verbände stehen, hat in der ersten Instanz mit einer Klage gegen die Focus-Bestenliste Recht bekommen, in der zweiten Instanz allerdings verloren. Jetzt werde die Wettbewerbszentrale zum Bundesgerichthof gehen, erklärt ein Sprecher gegenüber dem BR.
Die Wettbewerbszentrale bringt dabei vor allem zwei Argumente vor: Ärztliche Behandlungsleistungen seien nicht objektiv auf eine Weise bewertbar, dass man zwischen „Top-Medizinern“ und weniger guten Ärztinnen und Ärzten einen Unterschied machen könne. Außerdem sei nicht transparent, wie die Bewertungen zustande kommen.
Bewegung bei Klinik-Portalen
Neben Bestenlisten, mit denen Privatunternehmen Informationen über gute Krankenhäuser versprechen, gibt es mehrere Info-Portale, hinter denen kein wirtschaftliches Interesse steht. So zeigt der Bundes-Klinik-Atlas (externer Link) seit gut einem Jahr im Auftrag der Bundesregierung unter anderem an, wie oft ein Krankenhaus einen Eingriff vornimmt, und wie viele Pflegekräfte es im Verhältnis zur Zahl der Patienten hat.
Von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) gab es von Anfang an Kritik am Bundes-Klinik-Atlas. Nach Ansicht der DKG gibt er Patienten keine brauchbare Orientierung. Die DKG wirbt gleichzeitig für ihr eigenes Online-Angebot, das Deutsche Krankenhaus Verzeichnis (externer Link).
Inzwischen gibt es Diskussionen, ob der Bundes-Klinik-Atlas in seiner jetzigen Form eine Zukunft hat. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte ihn Anfang Juli in Frage gestellt. Später erklärte das Ministerium gegenüber dem BR: „Wie jedes Digitalprojekt wird auch der Klinik-Atlas ständig weiterentwickelt.“
AOK untersucht Komplikationsraten
Einen eigenen Weg beim Versuch, mehr Transparenz zu schaffen, geht das Wissenschaftliche Institut der AOK (WidO). Für seinen „Gesundheitsnavigator“ (externer Link) wertet das WidO Abrechnungsdaten aus, aus denen sich nach Einschätzung der Wissenschaftler ablesen lässt, wie oft es bei bestimmten Eingriffen Komplikationen gibt. Aus diesen Daten und anderen Faktoren erstellt das WidO eine Bewertung.
Bislang hat das WidO Daten zu 13 verschiedenen Behandlungen für eine Bewertung untersucht, etwa den Einsatz eines künstlichen Hüftgelenks oder Blinddarm-OPs. In der nächsten Zeit sollen weitere Behandlungen aufgenommen werden, kündigt das WidO an. Von einzelnen Kliniken wird allerdings kritisiert, die Bewertung mit ein, zwei oder drei „Lebensbäumen“, die das WidO vergibt, werde der Vielfalt der Behandlungen immer wieder nicht gerecht.