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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Mehr als 650 Behandlungsfehler in Bayern – Ruf nach Meldepflicht
Wirtschaft

Mehr als 650 Behandlungsfehler in Bayern – Ruf nach Meldepflicht

Christin Freitag
Von Christin Freitag
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4 min. Lesezeit
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Unter 2.569 überprüften Fällen hat der Medizinische Dienst in Bayern bei rund jedem vierten (25,5 Prozent) einen Behandlungsfehler und einen Schaden festgestellt. Laut einer Sprecherin handelte es sich insgesamt um 654 Fälle, die entdeckt wurden.

Inhaltsübersicht
Nicht immer gibt es Aussicht auf SchadensersatzBundesweit 3.160 Behandlungsfehler bestätigtMedizinischer Dienst fordert mehr TransparenzEin verpflichtendes Meldesystem fehlt bisherBesonders Orthopädie und Unfallchirurgie betroffen

Nicht immer gibt es Aussicht auf Schadensersatz

In 571 Fällen war laut den erstellten Gutachten ein Behandlungsfehler auch die Ursache für den Schaden. Nur in diesen Fällen haben Patientinnen und Patienten eine Aussicht auf Schadensersatz. Bei mehr als 70 Prozent der vorgeworfenen Fälle konnten Gutachter dagegen keinen Behandlungsfehler feststellen.

Die Zahlen sind nach Angaben des Medizinischen Dienstes nicht repräsentativ. Sie spiegeln demnach nur einen kleinen Ausschnitt der tatsächlichen Behandlungsfehler wider, da Fehler bei der Behandlung in Deutschland nicht zentral erfasst würden. 

Bundesweit 3.160 Behandlungsfehler bestätigt

Bundesweit bestätigten die Prüfer der gesetzlichen Krankenkassen im vergangenen Jahr 3.160 Behandlungsfehler, durch die Patienten vorübergehend oder dauerhaft geschädigt wurden. Das waren nur geringfügig weniger als im Vorjahr, wie der Medizinische Dienst in seiner Jahresstatistik für 2023 mitteilte. Die Dunkelziffer ist allerdings auch hier ebenso wie in Bayern hoch. Experten gehen davon aus, dass es bei etwa einem Prozent aller Krankenhausfälle zu Behandlungsfehlern kommt.

Insgesamt gingen die Gutachter des Medizinischen Diensts in Deutschland im vergangenen Jahr 12.438 Patientenbeschwerden und Verdachtsfällen über mögliche Behandlungsfehler nach. In etwa jedem vierten Fall wiesen die Gutachter einen Behandlungsfehler mit Schaden nach. In jedem fünften Fall – das betraf 2.679 Fälle – besteht die Chance auf Schadensersatz, da der Fehler auch Ursache des erlittenen Schadens war. Insgesamt 75 Patienten starben gar wegen der Fehler von medizinischem Personal. Im Jahr davor führten die Fachleute 84 Todesfälle auf solche Fehler zurück. 

Medizinischer Dienst fordert mehr Transparenz

Im Interesse der Patientinnen und Patienten plädiere der Medizinische Dienst Bayern seit Jahren für mehr Transparenz und dafür, die Patientensicherheit mit systematischen Präventionsmaßnahmen zu verbessern, erklärte die stellvertretende Vorstandsvorsitzende Christine Adolph. Im Fokus stünden dabei sogenannte Never Events.

Damit seien besonders schwerwiegende, aber vermeidbare Behandlungsfehler wie etwa Patienten-, Seiten- und Medikamentenverwechslungen oder zurückgebliebenes OP-Material im Körper gemeint. „Viele sogenannte Never Events wären vermeidbar, wenn wir endlich ein verpflichtendes Meldesystem dafür hätten“, so Christine Adolph.

Ein verpflichtendes Meldesystem fehlt bisher

In vielen Ländern seien solche Register bereits etabliert. „Sie tragen dazu bei, Fehler zu erfassen, zu analysieren, Ursachen von Behandlungsfehlern systematisch zu erkennen und Maßnahmen zur Prävention abzuleiten“, sagte Adolph. Im Sinne der Patientensicherheit müsse mit der Novellierung des Patientenrechtegesetzes die bundesweite Meldepflicht kommen.

Bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler sollten sich Betroffene zunächst an ihre Krankenkasse wenden, so Adolph. Diese kann dann den Medizinischen Dienst anweisen, ein Gutachten zu erstellen, ob ein Behandlungsfehler einen Schaden beim Versicherten verursacht hat. Den Versicherten entstehen durch die Begutachtung demnach keine Kosten.

Besonders Orthopädie und Unfallchirurgie betroffen

Die meisten Vorwürfe und Verdachtsfälle in Bezug auf Behandlungsfehler betrafen im vergangenen Jahr laut bundesweiter Statistik mit rund 30 Prozent die Orthopädie und Unfallchirurgie, zu mehr als elf Prozent die Innere Medizin und Allgemeinmedizin sowie mit jeweils rund neun Prozent Zahnmedizin, Allgemein- und Viszeralchirurgie sowie Geburtshilfe. Fast sechs Prozent der Vorwürfe entfielen auf die Pflege. Weitere 26 Prozent verteilten sich auf 29 andere Fachgebiete.

Die Vorwürfe betreffen unter anderem fehlerhafte Behandlungen bei Hüft- und Kniegelenksverschleiß, Knochenbrüchen, Zahnwurzelbehandlungen oder Druckgeschwüren. Eine Häufung in einem Fachgebiet sagt dem Medizinischen Dienst zufolge aber nichts über die tatsächliche Fehlerquote oder die Sicherheit aus. Vielmehr könnten Patienten etwa Fehler bei chirurgischen Eingriffen besser erkennen.

Mit Informationen von DPA und AFP

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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