Für die betroffenen Haushalte war es der Heizungs-GAU. Mitten im Winter 2023/24 standen einige Bewohnerinnen und Bewohner des Rieder Ortsteils Holzburg (Landkreis Aichach-Friedberg) plötzlich ohne Heizung und Warmwasser da. Der Grund: Ein ortsansässiger Landwirt, der seine Nachbarn bisher mit Nahwärme aus einer Biogasanlage versorgt hatte, stellte die Nahwärmeversorgung ein.
Nahwärme: Streit um neuen Vertrag
Vorausgegangen war ein Streit um einen neuen Vertrag, in dem sich der Preis pro Kilowattstunde von zwei auf acht Cent vervierfacht hätte, so die Anwohner. Der Landwirt spricht von geringeren Preissteigerungen. Nachdem die Haushalte ihre Unterschrift unter den neuen Vertrag verweigert hatten, kappte der Landwirt kurzerhand die Wärmezufuhr. Die betroffenen Familien zogen daraufhin vor Gericht – und scheiterten: Das Münchner Landgericht entschied, dass der Landwirt nicht weiter liefern muss, weil die alten Verträge ausgelaufen und neue nicht zustande gekommen sind.
Der Fall wirft ein Schlaglicht auf grundlegende Schwächen im System der Nahwärmeversorgung in Deutschland, die für die Wärmewende eigentlich eine tragende Rolle spielen soll.
Nahwärme: dezentral und klimafreundlich – und rechtlich unklar
Nahwärme gilt als klimafreundliche Alternative zur Öl- oder Gasheizung: Mehrere Gebäude, häufig ganze Siedlungen oder Ortsteile, werden über ein lokales Netz versorgt. Die Energie stammt aus Biogasanlagen, Hackschnitzelheizwerken oder Solarthermieanlagen. Für viele kleine Nahwärmeprojekte engagieren sich Landwirte, Bürgergenossenschaften oder Familienbetriebe.
Doch mit der wirtschaftlichen Vernetzung wächst für Kunden und Betreiber das Risiko. Denn im Gegensatz zu Strom- oder Gasnetzen ist die Nahwärmeversorgung nicht bundeseinheitlich geregelt. Versorgungsverträge basieren auf privatrechtlichen Vereinbarungen. Laufzeiten von zehn bis zwanzig Jahren sind die Regel, ebenso wie individuelle Preisformeln, etwa gekoppelt an den Ölpreis oder an den Verbraucherpreisindex.
Zwischen Monopol und Vertragsfreiheit
Anbieter von Nahwärme sind oft marktbeherrschend, weil ihre Kunden keine zumutbare Alternative zur Versorgung haben. Wenn klare vertragliche Grundlagen fehlen, können Anbieter die Lieferung einstellen, ohne dafür haftbar gemacht zu werden. Lokal oder privat betriebene Netze bringen außerdem eine Abhängigkeit für Einzelpersonen mit sich. Umgekehrt sind derlei Modelle mit oft langen Laufzeiten auch für Anbieter mitunter nicht ohne Risiko. Denn sie sind zur kontinuierlichen Lieferung verpflichtet, und zwar auch dann, wenn sich Altverträge nicht mehr rechnen.
Aktuelle Rechtslage mit vielen Lücken
Juristische Basis sind meist individuelle Lieferverträge, ergänzt durch die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme“ (AVBFernwärmeV). Diese schreibt unter anderem eine angemessene und nachvollziehbare Preisbildung, transparente Rechnungen und Vertragslaufzeiten und festgelegte Regeln für Preisanpassungen und Kündigungen vor. Hat ein Anbieter eine monopolartige Stellung, greift zusätzlich das Kartellrecht.
Gesetzgebung im Stillstand: Verpasste Chance für Verbraucher
Die gescheiterte Ampelregierung wollte das System aus Nah- und Fernwärme reformieren. Im Zentrum stand eine Novelle der AVBFernwärmeV mit stärkeren Verbraucherrechten. Ziel war ein bundeseinheitlicher Rechtsrahmen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sprach von einem „guten Kompromiss“, auch Branchenverbände unterstützten den Entwurf. Doch durch den Bruch der Koalition wurde das Gesetz nicht mehr verabschiedet. Die neue Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD kündigte eine Überarbeitung der Fern- und Nahwärmeregulierung an, hat aber noch keine konkreten Maßnahmen vorgelegt.
Rechte der Verbraucher
Wer Nahwärme bezieht, hat grundsätzlich Anspruch auf:
- faire und transparente Verträge
- eine nachvollziehbare Abrechnung und transparente Vertragslaufzeit
- die Kontrolle und Anfechtung bei missbräuchlichen Preissteigerungen
- Versorgungssicherheit – sofern ein gültiger Vertrag besteht
Wer einen Nahwärmevertrag abschließt, sollte auf folgende Punkte achten:
- Welche Laufzeiten und Kündigungsfristen werden vereinbart?
- Ist die Preisentwicklung nachvollziehbar geregelt?
- Gibt es eine garantierte Mindestlaufzeit der Versorgung?
- Können Anbieter Preise einseitig ändern?
Pflichten und Risiken der Versorger
Wer ein Nahwärmenetz betreibt, hat seinerseits eine Reihe von Pflichten erfüllen.
- verlässliche Versorgung im Rahmen bestehender Verträge
- Transparente Kalkulation und Offenlegung der Preise
- Nachvollziehbare Begründung im Falle von Erhöhungen etwa wegen gestiegener Rohstoffpreise oder Investitionen
- Keine missbräuchlichen oder unzulässigen Sonderbedingungen
Rechtlich heikel wird es, wenn Anbieter ihre Struktur ändern, wie etwa die Gründung einer GmbH: Ob dann neue Verträge nötig sind oder alte fortgelten, ist juristisch nicht eindeutig geregelt.