WirtschaftsRundschauWirtschaftsRundschauWirtschaftsRundschau
  • Home
  • Wirtschaft
    Wirtschaft
    Die Kategorie „Wirtschaft“ in der WirtschaftsRundschau bietet umfassende Berichterstattung und Analysen zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen. Hier finden Leser aktuelle Informationen zu Finanzmärkten, Unternehmensentwicklungen, Wirtschaftspolitik…
    Mehr laden
    Top Schlagzeilen
    Börsen-Ticker: DAX verliert, im Fokus Douglas und Aroundtown
    29. Mai 2024
    Nächste Förderrunde für Heizungstausch gestartet
    29. Mai 2024
    Unternehmen in Schieflage: Stadt Kelheim hilft Faserhersteller
    29. Mai 2024
    Neuste Schlagzeilen
    Europas führende Startup-Hubs sitzen in Bayern
    2. März 2026
    Verbrennerverbot für BMW? Bundesgerichtshof verhandelt Klage
    2. März 2026
    Betriebsratswahlen stehen an: Darum sind sie so wichtig
    2. März 2026
    Mit 26 Hörakustik-Meisterin und Filialleiterin – Lohnt sich das?
    2. März 2026
  • Netzwelt
    NetzweltMehr laden
    Warum sind unsere Smart Homes so dumm?
    26. Februar 2026
    KI-Waffen: Trump-Regierung greift nach Anthropic
    26. Februar 2026
    Überwachung mit Palantir? Widerstand gegen US-Software wächst
    24. Februar 2026
    Social-Media-Verbot bis 14 – Wie soll das gehen?
    24. Februar 2026
    Mit der Laserkanone gegen die Drohnenbedrohung
    22. Februar 2026
  • Wissen
    WissenMehr laden
    Gartenpflege: Das ist zum Start der Gartensaison zu tun
    2. März 2026
    Psychologie-Content überall – Fluch oder Segen?
    2. März 2026
    Zuckerfasten: Was der Verzicht auf Zucker der Gesundheit bringt
    2. März 2026
    Mut zum Weniger – Wie Lehrkräfte entlastet werden können
    1. März 2026
    Heidelbeeren vs. Blaubeeren: Das steckt wirklich im Superfood
    1. März 2026
  • Kultur
    KulturMehr laden
    Nachruf auf den „Maulwurf-Grabowski“-Erfinder Luis Murschetz
    1. März 2026
    ESC-Vorentscheid: Münchner Bela will zum Eurovision Song Contest
    28. Februar 2026
    „Oh! Carol“-Sänger Neil Sedaka gestorben
    28. Februar 2026
    Stumpfe Krallen der Hyänen: Ist die Dreigroschenoper veraltet?
    28. Februar 2026
    Wie A24 mit „Marty Supreme“ den Blockbuster revolutioniert
    28. Februar 2026
  • Lesezeichen
Gerade: Vorsicht beim Verschenken von Vermögen
Teilen
Benachrichtigungen
Schriftgröße ändernAa
WirtschaftsRundschauWirtschaftsRundschau
Schriftgröße ändernAa
  • Wirtschaft
  • Wissen
  • Kultur
  • Netzwelt
  • Home
  • Wirtschaft
  • Netzwelt
  • Wissen
  • Kultur
  • Lesezeichen
WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Vorsicht beim Verschenken von Vermögen
Wirtschaft

Vorsicht beim Verschenken von Vermögen

Christin Freitag
Zuletzt aktualisert 14. August 2024 10:03
Von Christin Freitag
Teilen
4 min. Lesezeit
Teilen

 

Wer das Vermögen nicht erst mit dem Tod seinen Angehörigen übertragen möchte, hat dafür gute Gründe: Er will die Kinder unterstützen oder ihnen häufig auch die Erbschaftsteuer ersparen. Doch der Weg, das Vermögen zu verschenken, sei das eine, sagt der Münchner Erbrechtsanwalt Prof. Klaus Michael Groll: „Viel wichtiger ist, wie es sich anfühlt, wenn man sich von seinem Vermögen trennt.“

Inhaltsübersicht
Schenkungen im RechtWie man sich absichertPflegekosten können vermögensrelevant seinRisiken und Nebenwirkungen einer Schenkung

Denn eines muss man als Schenker wissen: Man verliert damit sein Vermögen und damit den Zugriff. Das bedeutet, man lebt zum Beispiel im Eigenheim, für das man ein Wohnrecht eingeräumt bekam, aber es gehört einem nicht. Deshalb sollte der Verschenkende dies zunächst im Blick haben.

Schenkungen im Recht

Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenke sind unproblematisch. Die Gegenstände werden direkt übergeben und die Schenkung ist damit wirksam. Dagegen bedürfen Schenkungsversprechen, ohne dass gleich eine Übergabe erfolgt, der notwendigen Form, nämlich eines notariellen Vertrags, bei Grundstücken ohnehin. Dann muss der Beschenkte auch ins Grundbuch eingetragen werden.

Wer sein Vermögen verschenkt, verliert damit den Zugriff darauf. Nicht umsonst sprechen Experten von einem riskanten Rechtsgeschäft. Rückgängig kann dies nur in seltenen Fällen gemacht werden, wenn der Beschenkte sich beispielsweise grob undankbar verhält. Ein Beispiel: Im Schenkungsvertrag mit dem Sohn wurde der Mutter ein Wohnrecht in dem Haus eingeräumt. Der Sohn weist sie aufgrund einer Vorsorgevollmacht nun aber gegen ihren Willen in ein Pflegeheim ein. Sie kann die Schenkung in diesem Fall widerrufen, sagt der Bundesgerichtshof.

Wie man sich absichert

Nur wenige haben ein oder gleich mehrere Grundstücke zu verschenken, um ihre Kinder zu versorgen. Meist ist es die eine Immobilie, in der der Schenkende lebt. Möchte er dort weiter wohnen, muss dieses Wohnrecht für sich und gegebenenfalls den Partner im Schenkungsvertrag festgeschrieben werden. Dort sollte auch geklärt werden, wer die Kosten für Schönheitsreparaturen oder Renovierungen übernimmt. Und es sollte eine Vorsorge für eine finanzielle Notlage getroffen werden.

Pflegekosten können vermögensrelevant sein

Die Vermögensübertragung zu Lebzeiten, also „mit warmer Hand“, verlangt vom Schenkenden eine Prognose über seine künftigen Lebensverhältnisse und die erweist sich als schwierig. Sollten Schenkende und Lebenspartner später pflegebedürftig sein, können schnell mehrere tausend Euro pro Person monatlich an Kosten anfallen.

„Es ist schlimm, wenn die Eltern die Kinder dann um Unterstützung anbetteln müssen“, sagt Erbrechtsanwalt Groll. Im Schenkungsvertrag kann aber vereinbart werden, dass die Beschenkten eine monatliche Rente zahlen. Ist das Vermögen trotzdem aufgebraucht, springt die Grundsicherung ein, als Sozialhilfe im Alter. Allerdings bezahlt der Staat nur dann, wenn es kein weiteres Vermögen gibt. Deshalb kann der Sozialhilfeträger die Ansprüche gegen Angehörige auf sich überleiten. Der Beschenkte ist nur dann sicher, wenn die Schenkung mehr als zehn Jahre zurückliegt.

Risiken und Nebenwirkungen einer Schenkung

Erbrechtsanwalt Groll weist auf die Risiken einer Übertragung zu Lebzeiten hin. Man solle sich gerade bei kleineren Vermögen nicht zu sehr vom Gedanken der Steuerersparnis leiten lassen. Immerhin gibt es Freibeträge, die bei Kindern bei der Erbschaftsteuer pro Person bei 400.000 Euro liegen. Außerdem gibt es zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten, die im Testament festgeschrieben werden können.

Vorsichtig sollten Eltern dann werden, wenn Kinder drängeln, das Grundstück zu verschenken. Die Gefahr sei bei einer Schenkung, dass das emotionale Interesse gegenüber den Schenkern schnell nachlasse. Deshalb sagt Groll: „Die Schenkung ist zu 20 Prozent eine Rechtsfrage und zu 80 Prozent eine psychologische Frage.“

 

Dir gefällt vielleicht

Europas führende Startup-Hubs sitzen in Bayern

Verbrennerverbot für BMW? Bundesgerichtshof verhandelt Klage

Betriebsratswahlen stehen an: Darum sind sie so wichtig

Mit 26 Hörakustik-Meisterin und Filialleiterin – Lohnt sich das?

„Pfandtourismus“ nach Österreich: Was ist daraus geworden?

Diesen Artikel teilen
Facebook Twitter Whatsapp Whatsapp Link kopieren Drucken
Was denken Sie?
Liebe0
Traurig0
Glücklich0
Wütend0
Avatar-Foto
Von Christin Freitag
Follow:
Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
Vorheriger Artikel Coldplay in München: Wie nachhaltig können Großkonzerte sein?
Nächster Artikel Endgültiges Aus für Weltbild: 440 Beschäftigte verlieren Jobs
Schreibe einen Kommentar

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Letzte Beiträge

Gartenpflege: Das ist zum Start der Gartensaison zu tun
Wissen 2. März 2026
Psychologie-Content überall – Fluch oder Segen?
Wissen 2. März 2026
Zuckerfasten: Was der Verzicht auf Zucker der Gesundheit bringt
Wissen 2. März 2026
Europas führende Startup-Hubs sitzen in Bayern
Wirtschaft 2. März 2026
WirtschaftsRundschauWirtschaftsRundschau
© 1984-2025 WirtschaftsRundschau. Alle Rechte vorbehalten.
  • Meine Lesezeichen
  • Kontakt
  • Datenschutz
Welcome Back!

Sign in to your account


Lost your password?