Zu warm oder zu kalt? Da bringt jeder seine eigene Empfindlichkeit mit zur Arbeit. Während die einen im T-Shirt dasitzen, mummeln andere sich in einen dicken Pullover ein – und protestieren, wenn gelüftet wird. Grundsätzlich müssen Beschäftigte das im Kreis der Kolleginnen und Kollegen ausmachen – heißt es von der gewerkschaftsnahen DGB Rechtsschutz GmbH. Im Streitfall könnte ein Betriebs- oder Personalrat schlichten. Allerdings ist auch der Arbeitgeber gefordert.
Arbeitgeber hat Fürsorgepflicht
Laut Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitgeber verpflichtet, die Sicherheit und die Gesundheit der für sie Arbeitenden zu gewährleisten. Darauf weist die IHK für München und Oberbayern auf Nachfrage hin. Wenn also alle nur noch frieren, weil die Raumtemperatur im Winter nicht wesentlich über der im Freien liegt, dann ist spätestens Handeln angesagt.
Arbeitsweise bestimmt Mindesttemperatur
Absolute gesetzliche Vorgaben für zulässige Temperaturen am Arbeitsplatz gibt es nicht. Der Arbeitgeber hat allerdings die Pflicht, für eine „gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur“ zu sorgen. Das ergibt sich aus der Arbeitsstättenverordnung. Konkreter werden die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Demnach ist entscheidend, wie gearbeitet wird. Wer nur sitzt, dem werden höhere Temperaturen zugestanden als dem, der ständig am Arbeitsplatz in Bewegung ist.
Sitzen
- leichte Arbeit: + 20 Grad
- mittlere Arbeit: + 19 Grad
- schwere Arbeit: –
Stehen/Gehen
- leichte Arbeit: + 19 Grad
- mittlere Arbeit: + 17 Grad
- schwere Arbeit: + 12 Grad
Das sind Anhaltspunkte, die im Streitfall herangezogen werden können. Allerdings lässt sich immer auch streiten, was eine leichte oder schwere Arbeit ist. Die Arbeitsstättenverordnung liefert da kurze Beschreibungen. Im Streitfall rät der DGB, einen Betriebsarzt einzuschalten oder die Kontrollbehörde für den Arbeitsschutz zu informieren.
„Kältefrei“ nur, wenn der Arbeitgeber zustimmt
Wenn die Temperatur unter 17 Grad sinkt, darf der Beschäftigte mit Verweis auf die technischen Regeln nicht einfach seinen Mantel anziehen und nach Hause gehen. Laut IHK für München und Oberbayern ist der Arbeitgeber aber verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen. Er könnte ein Büro suchen, wo die Raumtemperatur stimmt. Er könnte Radiatoren zur Verfügung stellen, wärmende Kleidung oder Decken verteilen oder die Betroffenen zur Arbeit nach Hause schicken.
Dort jedoch – so Arbeitsjuristen – ist der Beschäftigte selber verantwortlich für die richtige Raumtemperatur. Insgesamt gilt: Ein „Kältefrei“ im Winter gibt es am Arbeitsplatz wie ein „Hitzefrei“ im Sommer nur, wenn der Arbeitgeber dies ausspricht.