Wer haftet im Schwimmbad? Die Aufsichtspflicht der Eltern
Badeunfälle enden oft tragisch. Nach Angaben der DLRG sind im Jahr 2024 in Deutschland mindestens 411 Menschen ertrunken. Besonders betroffen war Bayern: In bayerischen Gewässern kamen 70 Menschen ums Leben. Unbewachte Seen, Flüsse oder Weiher waren dabei die häufigsten Unfallorte.
So schätzen Eltern die Schwimmfähigkeit ihres Kindes richtig ein
Auch wenn Schwimmbäder grundsätzlich sicherer wirken: Die Aufsichtspflicht liegt weiterhin zu 100 Prozent bei den Eltern – nicht beim Bademeister. Wichtig ist, dass Eltern ihre Kinder im Wasser stets im Blick behalten. Ideal ist es, gemeinsam mit dem Kind – etwa am ersten Urlaubstag – Hotelpools oder Strandabschnitte zu erkunden. Dabei sollten Eltern klar abstecken, bis wohin geschwommen werden darf und welche Bereiche tabu sind – zum Beispiel Abflussrohre oder Ansauganlagen im Becken. Längere Strecken sollten Kinder niemals allein zurücklegen – selbst wenn sie bereits schwimmen können.
Welche Gefahren drohen Kindern am Wasser?
Kinder, die noch nicht schwimmen können, sind am Wasser ständig gefährdet: Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit genügt und schon springen Kleinkinder ins Wasser oder treiben mit der Luftmatratze hinaus auf See oder Meer. Auch vermeintlich harmlose Gefahrenquellen wie Regentonnen, Bottiche oder kleine Gartenteiche können für Kleinkinder lebensbedrohlich sein.