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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wissen > Trotz Urteil: Gams darf vorerst weiter im Winter bejagt werden
Wissen

Trotz Urteil: Gams darf vorerst weiter im Winter bejagt werden

Michael Farber
Von Michael Farber
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5 min. Lesezeit
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Auch in diesem Winter darf die Gams in bestimmten Bergwäldern Oberbayerns gejagt werden. Und das, obwohl das Bundesverwaltungsgericht die bisherige Regelung gekippt hat, die die Schonzeit für die Tiere aussetzt.

Inhaltsübersicht
Neue Verordnung – doch wie rechtssicher ist die?Warum die Gams auch im Winter gejagt werden soll„Wald vor Wild“Warum „Wildes Bayern“ geklagt hat

Die Regierung von Oberbayern hat eine entsprechende neue Verordnung erlassen. Die unterscheidet sich kaum von der alten: Die Gams darf weiterhin auch während der Schonzeit im Winter geschossen werden, allerdings in etwas weniger Gebieten als zuvor.

Neue Verordnung – doch wie rechtssicher ist die?

Die Regierung von Oberbayern erklärt auf BR24-Anfrage, die Regelung sei mit Blick auf besonders geschützte Tierarten weiter ergänzt und ausdifferenziert worden. Auch Bayerns Forstministerin Michaela Kaniber (CSU) begrüßt die neue Verordnung. „Dieser Schritt ist absolut entscheidend, um unsere überlebenswichtigen Schutzwälder zu erhalten und zu sanieren“, erklärte sie laut einer Pressemitteilung.

Interessant ist, dass die Behörden mit der neuen Verordnung nicht gewartet haben, bis das Bundesverwaltungsgericht seine Urteilsbegründung veröffentlicht. Wie rechtssicher die neue Verordnung ist, ist aktuell damit unklar.

Warum die Gams auch im Winter gejagt werden soll

Der Hintergrund: Vielerorts gilt der Bergwald als Schutzwald, weil die Bäume Dörfer oder Straßen vor Lawinen schützen. Aber nicht überall ist der Wald dafür momentan kräftig genug. Das sieht man beispielsweise in Ruhpolding. Vor fünf Jahren ist dort eine Lawine abgegangen, in unmittelbarer Nähe einer Bundesstraße. Auch heute noch sind auf einer fast 100 Meter breiten Fläche nur noch Baumstümpfe zu sehen. „Von unten gesehen, hat man gedacht, da passiert nichts. Aber wenn der Schnee mit großer Wucht von oben kommt, reißt es den Wald weg“, erzählt Alfons Leitenbacher, der ehemaliger Leiter des Amtes für Forsten Traunstein.

Damit der Wald kräftiger wird und sich verjüngt, pflanzen die Bayerischen Staatsforsten und die Bayerische Forstwirtschaft vielerorts junge Bäume. Eine mühsame Angelegenheit. Nur etwa drei Zentimeter wächst die Tanne – pro Jahr.

Das Problem: Genau diese jungen Bäume sind auch für das Wild, wie die Gams, etwas ganz besonders. „Es ist wichtig, dass das Wild hier kurz gehalten wird, weil die lieben diese Gipfelknospen“, so Leitenbacher. „Wenn die abgebissen sind, dauert es in der Regel zwei Jahre, bis die Tanne wieder so hoch wächst, wie sie jetzt ist. Also es ist ein ganz langfristiger und zäher Prozess, bei dem man einen langen Atem braucht.“

„Wald vor Wild“

Deswegen ist das Prinzip „Wald vor Wild“ sogar seit 2005 im bayerischen Waldgesetz verankert. Laut dem vor wenigen Wochen vorgestellten Forstlichen Gutachtens ist der Verbiss in Bayern insgesamt zurückgegangen – nicht aber im Bergwald. „Diese Entwicklung finde ich persönlich fatal“, sagte Bayerns Forsministerin Kaniber bei der Vorstellung des Gutachtens.

„Denn unsere Bergwälder schützen Menschen, Straßen und Siedlungen vor Lawinen, Steinschlag und eben auch vor Hochwasser.“ Sie ist der Meinung, dass die Jagd im Winter nötig sei, um die jungen Bäume zu schützen.

Warum „Wildes Bayern“ geklagt hat

Christine Miller vom Verein „Wildes Bayern“ hat Einwände dagegen. Sie zeigt auf einen sonnigen Südhang in der Nähe des Tegernsees. „Hier scheint die Sonne drauf. Da haben wir Grasmatten. Das ist der klassische Winterlebensraum für die Gams. Hier müssen sie im Winter stehen, damit sie überleben können.“

Aber auch auf diesem Hang ist die Schonzeit ausgesetzt, die Gams soll dort vergrämt werden. Für Miller ist klar: Die Aufforstung des Bergwaldes wird auf Kosten der Wildtiere ausgetragen. Wer ganzjährig schießt, stört auch den Lebensraum vieler anderer Tiere, so ihr Argument.

Der Verein „Wildes Bayern“ hat gegen die ganzjährige Bejagung geklagt – und vom Bundesverwaltungsgericht Recht bekommen. Nun gibt es eine neue Regelung, die nur leichte Änderungen vorsieht und weiterhin keine Schonzeit für Gämsen. Ausgenommen ist – wie auch bereits in der alten Verordnung – weibliches Gamswild über zwei Jahre, also Muttertiere und Tiere, die potentiell trächtig werden können. Für sie gilt weiterhin eine Schonzeit von 1. Februar bis 31. Juli. Wildtierbiologin Christine Miller reicht das nicht aus: „Wir fordern eine naturschutzfachliche genaue Überprüfung der einzelnen Flächen und auch eine Überprüfung dieses Projektes Schutzwaldsanierung“, sagt sie – und will erneut klagen. Bis darüber entschieden ist, können Jahre vergehen.

 

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Michael Farber ist ein erfahrener Journalist, der das Ressort Wissen der WirtschaftsRundschau leitet. Mit seiner Expertise in Wissenschaft und Technologie berichtet er über die neuesten Entwicklungen und Entdeckungen und bietet den Lesern spannende Einblicke in komplexe Themen.
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