Er ist vermutlich der schillerndste Zeuge im Wirecard-Prozess: Ahmad („Andy“) Khawaja. Das Gericht schaltet ihn zur Vernehmung aus Litauen zu. Dort befindet er sich im Hausarrest, weil aus den USA ein Auslieferungsersuchen gegen den Gründer und Chef des amerikanischen Online-Zahlungsdienstleisters Allied Wallet vorliegt.
Warum sich die US-Justiz für Andy Khawaja interessiert, thematisiert das Münchner Gericht nicht. Öffentlich zugänglichen Dokumenten zufolge wird er in den USA in zwei Verfahren verfolgt: In Zusammenhang mit dem Zahlungsdienstleister Allied Wallet geht es um den Vorwurf, die Firma habe betrügerische Transaktionen für unseriöse Händler abgewickelt. Dabei sollen verbotene und hochriskante Zahlungen in Höhe von 150 Millionen US-Dollar über Scheinfirmen an Kreditkartenunternehmen wie Visa und Mastercard weitergeleitet worden sein.
Zudem wirft die US-Justiz Khawaja vor, im Zusammenhang mit den US-Präsidentschaftswahlen 2016 illegale Wahlkampfspenden aus dem arabischen Raum gewaschen und weitergeleitet zu haben – vor allem an Hillary Clinton, die damalige Kandidatin der Demokraten.
Zeuge kennt die sogenannten Drittpartner nicht
Bei Khawajas heutiger Vernehmung geht es vor allem um die Geschäftsbeziehung von Allied Wallet zu Wirecard. Er sagt aus, dass Allied Wallet mehr als zehn Jahre lang Wirecard-Kunde gewesen sei. Zahlungen von Händlern, die Allied Wallet akquiriert hat, seien auch von Wirecard abgewickelt worden. Wirecard hatte sogar Zugang zu einem Portal von Allied Wallet, um die betreffenden Händler selbst einschätzen zu können.
Im Zentrum des Prozesses steht weiter die Frage, ob es das Wirecard-Geschäft mit ausländischen Drittpartnern tatsächlich gegeben hat. Diese Partnerfirmen mit Namen Al Alam, Senjo und Payeasy sollen für Wirecard wegen fehlender Lizenzen Geschäfte vor allem in Asien abgewickelt haben. Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft waren diese Geschäfte und Erlöse über 1,9 Milliarden Euro erfunden.
Der angeklagte Markus Braun und seine Anwälte dagegen behaupten, das Geschäft mit diesen Drittpartnern habe existiert. Die Erlöse habe eine Bande um den flüchtigen Ex-Vorstand Jan Marsalek und den Mitangeklagten Oliver Bellenhaus veruntreut.
Als Richter Markus Födisch Khawaja fragt, ob ihm die Namen der Drittpartner ein Begriff seien, antwortet dieser, er kenne sie nicht. Auch kann er nicht erklären, warum Allied Wallet auf einer Kundenliste von Al Alam auftaucht. Als Chef von Allied Wallet habe er „nie irgendeinen Vertrag mit diesem Unternehmen unterschrieben“, so der Zeuge. Wenn es eine Beziehung mit Al Alam gegeben hätte, „würde ich das wissen. Wenn Wirecard Geschäft zu einem Dritten geschickt hätte, hätten sie einen rechtlichen Vertrag von uns gebraucht“.
Braun bleibt in Untersuchungshaft – nach mehr als fünf Jahren
Zudem ist entschieden, dass der Ex-Wirecard-Vorstandschef in Untersuchungshaft bleiben muss. Gerade erst hat das Oberlandesgericht München abermals eine Beschwerde von Brauns Anwälten gegen die Fortdauer der Untersuchungshaft abgewiesen. Damit bestätigten die Richter eine vorangegangene Entscheidung des Landgerichts München. Ihm und den beiden Mitangeklagten wirft die Staatsanwaltschaft unter anderem bandenmäßigen Betrug vor.
Wie aus dem Beschluss des Oberlandesgerichts hervorgeht, hat sich nach Ansicht des Landgerichts München bei Braun der dringende Tatverdacht „verdichtet“. So habe kein Zeuge ausgesagt, dass Wirecard-Kunden an sogenannte Drittpartner in nennenswertem Umfang vermittelt worden seien. Auch hätten Zeugen nicht bestätigt, dass angebliche Erträge aus vermeintlichem Drittpartnergeschäft veruntreut worden seien. Unrichtig sei auch der Einwand der Verteidigung von Markus Braun, es habe keine Beweiserhebungen zu den sogenannten Drittpartnerkonten bei der Wirecard-Bank gegeben. Geldbewegungen auf diesen Konten sprächen aber nicht für ein existierendes Drittpartnergeschäft.
Braun drohen mehr als 10 Jahre Haft
Der angerichtete finanzielle Schaden sei zudem hoch. Die Richter gehen von mindestens 747 Millionen Euro aus. Dem Angeklagten Braun drohten daher laut Staatsanwaltschaft mindestens zehn Jahre Haft. Vor diesem Hintergrund besteht nach Überzeugung der Richter weiterhin Fluchtgefahr. So könne sich Braun, der österreichischer Staatsbürger ist, nach Österreich absetzen. Eine Auslieferung nach Deutschland könnte dann dauern. Dann drohe der Prozess zu platzen.
Aus dem Beschluss geht auch hervor, dass die Beweisaufnahme im Frühjahr abgeschlossen werden soll. Das Verfahren befinde sich in der „Endphase“.

