Die Bundesregierung will die Bonpflicht abschaffen und mehr elektronische Kassen vorschreiben. Das Kabinett billigte dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf des Finanzministeriums. Papierbelege sollen ab 2028 durch digitale Alternativen ersetzt werden.
„Das bedeutet für alle weniger Bürokratie – sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Unternehmen“, sagte Finanzminister und SPD-Chef Lars Klingbeil. Der Einzelhandel kritisierte, dass die Regierung vom schwarz-roten Koalitionsvertrag abweichen will und die Bonpflicht nicht ersatzlos streicht. Die Wirtschaft fürchtet nun hohe Kosten bei der Umrüstung.
„Dass die Ehrlichen nicht die Dummen sind“
Moderne Kassensysteme sind im Handel bereits weit verbreitet. Es gibt jedoch noch etwa 115.000 sogenannte offene Ladenkassen. Deren Umsätze sind laut Finanzministerium missbrauchsanfällig, weil es keine oder nur handschriftliche Aufzeichnungen gibt. Mit digitalen Kassen würden alle Umsätze erfasst, so Klingbeil. „Damit verhindern wir Steuerhinterziehung und schaffen faire Wettbewerbsbedingungen. Ich will, dass die Ehrlichen nicht die Dummen sind.“ Die Maßnahme sei Teil des Aktionsplans zur Bekämpfung von Steuer- und Finanzkriminalität.
Ausnahmen für die Landwirtschaft?
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass offene Ladenkassen für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro ab 2028 durch elektronische Systeme ersetzt werden müssen. Ausgenommen davon sind Steuerpflichtige, die im Jahr Barumsätze im Wert von unter 12.000 Euro haben. Weitere Ausnahmen sollen nach der Verabschiedung des Gesetzes durch eine Verordnung geregelt werden. Denkbar sei dies beispielsweise in der Landwirtschaft, so das Finanzministerium.
Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) sagte, die Direktvermarktung etwa über Hofläden werde nicht erfasst. „Landwirtschaftliche Betriebe müssen ihre Produkte unbürokratisch direkt an Verbraucherinnen und Verbraucher verkaufen können.“
Einzelhandel beklagt „erhebliche Investitionen“
Die Bonpflicht war 2020 von der damaligen Bundesregierung eingeführt worden, um Steuerbetrug zu erschweren. Besonders kleine Einzelhändler wie Bäckereien oder Kioske hatten sich über unnötige Bürokratie und zusätzlichen Müll beschwert.
Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes HDE, Stefan Genth, sagte, im Koalitionsvertrag sei die Abschaffung der Bonpflicht vereinbart worden. Das sei auch die Erwartung der Wirtschaft. „Nun aber, wie heute im Kabinett beschlossen, lediglich den Papierbon abzuschaffen und diesen durch einen verpflichtenden digitalen Beleg zu ersetzen, das ist zu wenig.“ Genth sprach von einer großen Enttäuschung. Es drohten für viele Betriebe erhebliche Investitionen in einer wirtschaftlich angespannten Situation.
Saubere technische Lösungen noch nicht flächendeckend
Bei größeren Einkäufen sei das Datenvolumen des Belegs zu groß, erklärte Genth. „Er passt nicht auf den QR-Code. Deshalb muss der digitale Beleg auf einen Server übertragen werden und der Kunde erhält über den QR-Code einen Link zu diesem Server, wenn der Einzelhändler keine Kunden-App hat.“ Solche Systeme gebe es zum Teil schon. „Sie sind aber teuer und müssten erheblich ausgebaut werden.“ Laut Finanzministerium wird es für Konsumenten keine Pflicht geben, elektronische Belege anzunehmen.
Der Handwerksverband ZDH beklagte, erneut bleibe eine verbindlich vereinbarte Entlastung aus. „Es geht um die Verlässlichkeit politischer Zusagen. Vertrauen in politisches Handeln entsteht nur dort, wo Vereinbartes auch umgesetzt wird.“ Problematisch sei auch, dass Handwerksbetriebe belastet würden, die kaum Einnahmen in bar hätten, sondern über Rechnungen arbeiteten. „Weitere praxistaugliche Ausnahmen müssen im Gesetzgebungsverfahren folgen.“
Digitalverband fordert einheitliche Standards
Der Digitalverband Bitkom betonte, für Verbraucher bedeute das Gesetz weniger Papier. „Belege lassen sich leichter speichern und wiederfinden.“ Es müsse aber unmissverständlich geregelt werden, für wen genau die Kassenpflicht gelte und welche technischen Anforderungen zu erfüllen seien. Statt eines Flickenteppichs brauche es einheitliche technische Vorgaben, damit die Systeme nahtlos zusammenarbeiteten.
In einer Bitkom-Umfrage hatten sich zuletzt 84 Prozent der Befragten dafür ausgesprochen, dass alle Geschäfte gesetzlich dazu verpflichtet werden sollten, neben Bargeld mindestens eine elektronische Bezahlmöglichkeit anzubieten.
Der Gesetzentwurf führt auch einen zusätzlichen Straftatbestand für den Einsatz und Vertrieb von Manipulationssoftware ein. Verstöße gegen die Kassenpflicht oder fehlende Belegbereitstellung sollen als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden
Mit Informationen von Reuters

