Der Kläger Andreas Perr, der als Ministrant von dem Priester Peter H. sexuell missbraucht wurde, und das Erzbistum München und Freising haben sich auf ein Schmerzensgeld geeinigt. Das gab das Landgericht Traunstein am Montag bekannt.
Das Gericht hatte dem Kläger und Geschädigten sowie der Erzdiözese München und Freising „einen Korridor einer Schmerzensgeldzahlung“ vorgeschlagen. Die Erzdiözese hatte daraufhin den Höchstbetrag angeboten. Perr stimmte diesem Angebot zu. Auf ausdrücklichen Wunsch Perrs wurde die Höhe der Vergleichssumme nicht bekanntgegeben.
So lief der Prozess in Traunstein ab
2022 hatte Perr den ehemaligen Priester Peter H. vor dem Landgericht Traunstein verklagt. Er warf dem Priester vor, ihn als etwa elfjährigen Bub sexuell missbraucht zu haben. Perr war damals Messdiener. Der Vorfall habe sich Mitte der 1990er Jahre in der Pfarrei in Garching an der Alz ereignet. In einem Kirchenverfahren hatte der Priester die Tat gestanden. Ein Gutachten kam zu dem Schluss, dass die psychische und soziale Entwicklung von Perr auch auf den Missbrauch zurückzuführen sei.
Daraufhin schlug das Gericht einen „Korridor einer Schmerzensgeldzahlung“ vor, den es in Anbetracht des Missbrauchsvorwurfs sowie der persönlichen Folgen des Geschädigten für angemessen erachtete. Nach der Einigung nahm Perr seine Klage gegen den Priester nun zurück.
„Heute geht für mich ein jahrzehntelanger Kampf zu Ende“, sagte Perr in einer schriftlichen Stellungnahme, die dem BR vorliegt. „Die erneute Auseinandersetzung mit dem Missbrauch während der kirchlichen und gerichtlichen Verfahren brachte mich wiederholt an meine psychischen Grenzen.“ Der nun geschlossene Vergleich mit dem Erzbistum München und Freising habe für Perr daher eine Bedeutung, die über das Finanzielle hinausgehe.
Andreas Perr verklagte auch Papst Benedikt XVI.
Internationale Aufmerksamkeit erregte der Prozess, weil Perr als Missbrauchsbetroffener nicht nur den Täter, sondern zusätzlich auch Kirchenobere beklagte. Neben dem Priester Peter H. klagte er den ehemaligen Papst Benedikt XVI., bürgerlich Joseph Ratzinger, den emeritierten Erzbischof von München und Freising, Friedrich Wetter, und die Erzdiözese München und Freising an. Denn Priester Peter H. wurde nach früheren Missbrauchstaten im Bistum Essen von Nordrhein-Westfalen nach Bayern versetzt. Als damaliger Erzbischof von München und Freising hatte Ratzinger, der spätere Papst Benedikt XVI., dem Wechsel des Priesters nach München zugestimmt.
„Er hatte Kenntnis von allen Umständen“, sagte der Rechtsanwalt des Klägers, Andreas Schulz, zum Zeitpunkt der Klage im Juni 2022. Ratzinger bestritt zu Lebzeiten, von den Missbrauchsvorwürfen gewusst zu haben. Das Münchner Missbrauchsgutachten stellte im Januar 2022 fest, dass Ratzinger laut Aktenlage als Erzbischof eine Ordinariatssitzung Anfang 1980 in München leitete, in der beschlossen wurde, den Priester H. nach einem Missbrauchsvorfall von Essen nach München zu versetzen. Nach Recherchen, die der BR im Februar 2023 gemeinsam mit der Investigativ-Redaktion „Correctiv“ veröffentlichte, hätten Ratzinger auch als Chef der Glaubenskongregation Informationen über den Fall H. vorgelegen.
Das Verfahren gegen Ratzinger wurde im Juni 2023 vom übrigen Verfahren abgetrennt. Grund dafür war, dass nach seinem Tod ein Rechtsnachfolger ermittelt werden musste. Da dieser bisher nicht bestimmt wurde, ruht das Verfahren weiterhin. Die Klage gegen Kardinal Wetter wurde bereits im Juni 2023 zurückgenommen.

