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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wissen > Studierende: Kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf mehr Bafög
Wissen

Studierende: Kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf mehr Bafög

Michael Farber
Zuletzt aktualisert 4. November 2024 15:48
Von Michael Farber
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4 min. Lesezeit
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Studierende haben keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf höheres Bafög. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Aus dem vom Grundgesetz abgeleiteten Recht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums könne kein Recht für mittellose Hochschulzugangsberechtigte auf staatliche Leistungen hergeleitet werden, die ein Studium ermöglichen. 

Inhaltsübersicht
Studentin hatte gegen Bafög-Höhe geklagtKeine automatische ErhöhungFörderungshöchstbetrag unter 1.000 Euro

Der Anspruch auf existenzsichernde Leistungen bestehe nicht, wenn man eine existenzsichernde Arbeit aufnehmen könne, hieß es weiter – auch wenn dann unter Umständen Studieren unmöglich werde.

Das Bafög für Studierende ist zur Hälfte ein Zuschuss, die andere Hälfte ein Darlehen. Es setzt sich zusammen aus einer Grundpauschale, einer Unterkunftspauschale und einem Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag sowie Zusatzleistungen für Auszubildende mit Kindern. Da Vermögen, eigenes Einkommen sowie das Einkommen der Eltern und möglicher Ehepartner angerechnet werden, ist die eigentliche Bafög-Höhe immer individuell.

Studentin hatte gegen Bafög-Höhe geklagt

Im konkreten Fall hatte sich eine Masterstudentin, die Bafög bezog, an das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gewandt. Zunächst erhielt sie 176 Euro, später 249 Euro monatlich. Die junge Frau wollte einen höheren Bafög-Betrag einklagen, weil sie die Höhe der gesetzlichen Grundpauschale im Zeitraum von Oktober 2014 bis Februar 2015 für verfassungswidrig hielt. Der Leipziger Senat setzte das Verfahren aus und legte dem Bundesverfassungsgericht die Frage vor, ob die Grundpauschale im entsprechenden Zeitraum mit dem Grundgesetz vereinbar war. Das Gericht bejahte das nun. 

„Aus dem objektiv-rechtlichen sozialstaatlichen Auftrag zur Förderung gleicher Bildungs- und Ausbildungschancen folgt derzeit keine spezifisch auf die Hochschulausbildung bezogene Handlungspflicht des Staates“, so die Karlsruher Richter. Zugleich betonte das Gericht aber auch, dass angesichts der besonderen Bedeutung sozialer Durchlässigkeit der Bildungs- und Ausbildungswege ein Auftrag des Staates zur Förderung gleicher Bildungs- und Ausbildungschancen folge (Az. 1 BvL 9/21).

Keine automatische Erhöhung

„Nach diesem Beschluss ist klar: Ob die Bafög-Förderung für Studierende ausreichend ist, ist eine politische Entscheidung“, erklärte der Vorstandsvorsitzende des Deutschen Studierendenwerks, Matthias Anbuhl. „Sie muss im Parlament und nicht vor Gericht geklärt werden.“ Der Handlungsdruck bleibe hoch, der Bafög-Grundbedarf hinke dem Unterhaltsanspruch junger Menschen hinterher. „Andere staatliche Leistungen wie die Renten, das Wohngeld oder das Bürgergeld werden automatisch erhöht, das Bafög nicht.“

Die Hochschulrektorenkonferenz erklärte, der Beschluss unterstreiche erneut, dass der Bundestag beim Bafög seinen sozialpolitischen Gestaltungsspielraum nutzen müsse. Zwar lasse sich aus dem Grundgesetz kein unmittelbarer Anspruch auf eine bildungsspezifische Sozialleistung ableiten. „Wenn das Parlament aber dem eigenen Anspruch beim Bafög gerecht werden will, muss diese Förderung substanziell ausfallen.“

Förderungshöchstbetrag unter 1.000 Euro

Zuletzt war der Satz zum Wintersemester angehoben worden. Der Grundbedarfssatz stieg um fünf Prozent auf 475 Euro. Für Studierende, die nicht mehr zu Hause wohnen, wuchs die Wohnkostenpauschale auf 380 Euro an. Der Förderungshöchstbetrag stieg von 934 Euro um 58 Euro auf 992 Euro. Studienanfänger unter 25 Jahren aus ärmeren Haushalten haben zudem Anspruch auf eine einmalige Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro.

Auch nach der jüngsten Erhöhung liege der Bafög-Bedarfssatz noch weit unter dem Grundbedarf beim Bürgergeld, kritisierte der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Andreas Keller. Das sei „zu wenig zum Leben und zu viel zum Sterben“. Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) betonte im „Bericht aus Berlin“, dass Bafög „ein wichtiger Baustein für die Bildungsgerechtigkeit“ sei, der weiter gestärkt werde.

 

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Von Michael Farber
Michael Farber ist ein erfahrener Journalist, der das Ressort Wissen der WirtschaftsRundschau leitet. Mit seiner Expertise in Wissenschaft und Technologie berichtet er über die neuesten Entwicklungen und Entdeckungen und bietet den Lesern spannende Einblicke in komplexe Themen.
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