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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Kultur > Ziviler Ungehorsam? Evangelische Klimaaktivisten verurteilt
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Ziviler Ungehorsam? Evangelische Klimaaktivisten verurteilt

Uta Schröder
Zuletzt aktualisert 21. Februar 2025 23:49
Von Uta Schröder
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4 min. Lesezeit
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Sitzen, kleben, singen: Dass eine Straßenblockade der Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ von Taizé-Klängen begleitet wurde, war neu im Juni 2023. Am Rande des Evangelischen Kirchentags in Nürnberg hatten sich Besucher des christlichen Großevents den Protesten der umstrittenen Aktivisten angeschlossen. Sie sangen „Bleibet hier und wachet mit mir!“- ein Lied von 1982, ein Lied der Friedensbewegung. Es folgte ein freundlicher Wortwechsel mit dem Kommunikationsbeauftragten der Polizei. Am Ende war man der Meinung, man verstehe sich ja. Man reichte sich – ganz christlich – die Hände. Die Protestierenden bedankten sich bei der Polizei – und blieben sitzen: auf der Straße vor dem Nürnberger Hauptbahnhof.

Inhaltsübersicht
Aktivisten wurden zu jeweils 60 Tagessätzen verurteiltErstmals Gruppe christlicher Aktivisten vor GerichtSozialethiker hält Strafen für unverhältnismäßig

Aktivisten wurden zu jeweils 60 Tagessätzen verurteilt

Jetzt – knapp eineinhalb Jahre später – wurden sie dafür vor dem Nürnberger Amtsgericht verurteilt: zu je 60 Tagessätzen zwischen 50 und 75 Euro wegen gemeinschaftlicher Nötigung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Angeklagten können innerhalb einer Woche Berufung oder Revision einlegen.

Unter den Verurteilten war auch die evangelische Religionslehrerin Andrea Rückert aus München: „Für mich lässt mir mein Glaube eigentlich auch keine andere Wahl, als tatsächlich zu versuchen, auch mit so einem letzten Mittel Änderungen herbeizuführen.“

Gerichtsprozesse wegen der Straßenblockaden gegen Mitglieder der Letzten Generation gab es in der Vergangenheit schon einige: Manche von ihnen wurden freigesprochen, einige mussten Geldstrafen zahlen, andere sogar in Haft.

Erstmals Gruppe christlicher Aktivisten vor Gericht

Dass erstmals eine Gruppe dezidiert christlich motivierter Klimaaktivisten vor Gericht steht, ist neu. Sie berufen sich nicht nur – wie die anderen – auf den sogenannten zivilen Ungehorsam, sondern auch auf die Religionsfreiheit.

Laut Gerichtssprecherin Tina Haase gilt bei diesem Prozess wie bei jedem anderen Prozess auch: „Die Motive, die jemand hat, der sich vor Gericht verantworten muss, spielen immer eine Rolle.“ Jeder Strafrichter höre sich an, warum jemand so handle. „Deshalb ist auch die eigene Überzeugung, sei es aus geistlichen, religiösen oder allgemeinen gesellschaftlichen Gründen, immer von Bedeutung.“ Allerdings, so stellt die Gerichtssprecherin auch klar: Jedes Freiheitsrecht sei dort beschränkt, wenn es in das Recht eines anderen eingreife: „Auf beiden Seiten bestehen ja Grundrechte. Und die muss ich miteinander abwägen.“

Nötigung – so lautet die Anklage. Die Autofahrer, die wegen der Straßenblockade genötigt wurden, zu warten. Deren Freiheit damit eingeschränkt wurde. Auf der anderen Seite die Klimaaktivisten, die ebenfalls die Freiheit ins Feld führen. Sie argumentieren, die Freiheit aller Menschen werde durch die Klimakatastrophe noch viel stärker eingeschränkt.

Sozialethiker hält Strafen für unverhältnismäßig

Sozialethiker Markus Vogt sieht in diesem Fall die größere Freiheitseinschränkung bei den Aktivisten: „Es ist die ernsthafte, existenzielle Sorge um die Zukunft der Schöpfung. Und ich meine, es ist anerkannt auch durch das Bundesverfassungsgericht und das Urteil von 2021, dass es um die Freiheitsrechte der jungen Generation geht und dass die gegenwärtig durch die Vernachlässigung von Klimaschutz auch verletzt werden. Und ich denke, das ist unverhältnismäßig, die Klimaaktivisten hier von der Letzten Generation so hart zu bestrafen.“

 

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Von Uta Schröder
Uta Schröder ist eine versierte Kulturjournalistin und leitet das Ressort Kultur der WirtschaftsRundschau. Mit ihrem umfassenden Wissen und ihrer Leidenschaft für Kunst und Kultur bietet sie tiefgehende Analysen und spannende Einblicke in die kulturelle Landschaft.
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