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Hier finden Betroffene des Hochwassers schnelle Hilfe

Christin Freitag
Von Christin Freitag
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5 min. Lesezeit
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Wo fängt man an, wenn das Hochwasser die Möbel unbrauchbar gemacht und den Keller in eine Schlammwüste verwandelt hat? Einen groben Überblick über Hilfsangebote (Externer Link) für verschiedene Bevölkerungsgruppen hat das bayerische Umwelt- und Verbraucherschutzministerium zusammengestellt. Aber auch anderswo gibt es Hilfe. Ein Überblick für Betroffene:

Inhaltsübersicht
Finanzielle Soforthilfen für PrivathaushalteVerbraucherzentrale bietet energetische ErstberatungSoforthilfe für Unternehmerinnen und UnternehmerHilfen für Hotellerie und GastronomieHilfen für die LandwirtschaftSeelsorge und Spendenstationen

Finanzielle Soforthilfen für Privathaushalte

Wer jetzt vor dem Nichts steht, kann sich sowohl als Privatperson als auch als Unternehmen an den Härtefonds der bayerischen Staatsregierung (Externer Link) wenden. Außerdem ist eine Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ in Höhe von bis zu 5.000 Euro je Haushalt geplant. Voraussetzung dafür ist, dass die Gegenstände als „nicht versicherbar“ gelten. Für sogenannte „versicherbare“ Gegenstände werden fünfzig Prozent des Wertes erstattet.

Zusätzlich soll eine Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ in Höhe von bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude gewährt werden, bei Versicherbarkeit gibt es 50 Prozent des Werts. Voraussetzung für die Auszahlung dieser Hilfen ist ein Antrag bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde. Weitere Informationen zu den finanziellen Hilfen, zudem hilfreiche Tipps und aktuelle Informationen aus den betroffenen Landkreisen gibt es hier (Externer Link).

Verbraucherzentrale bietet energetische Erstberatung

Die Verbraucherzentrale Bayern bietet Menschen kostenlose Hilfe an, deren Heizungen oder Fassaden in Mitleidenschaft gezogen wurden. „Unsere Energieberater kommen zu den Betroffenen nach Hause, sehen sich das Gebäude an und geben eine erste Einschätzung“, so Sigrid Goldbrunner in einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bayern. Sie ist dort Regionalmanagerin im Fachgebiet der Energieberatung. „Muss die Heizung ausgetauscht werden, erhalten Eigentümer einen Überblick über technisch sinnvolle Lösungen und Fördermöglichkeiten“, so Goldbrunner weiter.

Bei Schäden an der Gebäudehülle geben die Berater eine Einschätzung, wie das Gebäude getrocknet und wiederhergestellt werden kann. Zudem bietet die Verbraucherzentrale Bayern eine Beratung zu einer möglichen energiesparenden Sanierung der Gebäudehülle an. Unter der kostenfreien Hotline 0800 – 809 802 400 können Betroffene eine Vor-Ort-Beratung vereinbaren. Dabei sollten sie angeben, dass sie von der Flut betroffen sind. Dann werden sie bei der Terminvergabe bevorzugt berücksichtigt, so die Verbraucherzentrale. Eine Anmeldung ist ebenfalls online möglich (Externer Link).

Soforthilfe für Unternehmerinnen und Unternehmer

Vom bayerischen Wirtschaftsministerium gibt es bereits seit Anfang Juni Hilfe für betroffene gewerbliche Unternehmen, Angehörige freier Berufe und gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur. Betriebe mit bis zu 500 Mitarbeitenden können eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 200.000 Euro je Unternehmen beantragen. Erstattet werden unmittelbar durch das Hochwasser verursachte Schäden an Betriebsstätten und Infrastrukturen. Die Hilfen sollen schnell und unbürokratisch gewährt werden, heißt es.

Betroffene Unternehmen sollten rasch einen Sachverständigen zur Schadensfeststellung beauftragen, so das Ministerium. Für Rückfragen aus den Bereichen der Nothilfen für die gewerbliche Wirtschaft, für Fragen aus dem Versicherungsbereich sowie zur Stromversorgung stehen Ansprechpartner unter der Rufnummer 089 – 2162-0 bereit. Nähere Informationen zu den dazugehörigen Anträgen gibt es hier (Externer Link) .

Hilfen für Hotellerie und Gastronomie

Auch der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern stellt seinen Mitgliedern Hilfe zur Verfügung. Neben dem Mailpostfach [email protected] und der Hotline 089 – 28760-500 gibt es zudem eine Checkliste (Externer Link) zu den wichtigsten Dokumentationen nach den ersten Notmaßnahmen. Dabei geht es vor allem um die Fragen nach dem Versicherungsschutz. Hierzu gibt es auch ein Merkblatt von der Versicherungskammer Bayern (Externer Link).

Hilfen für die Landwirtschaft

In der Landwirtschaft werden Hilfen bis maximal 50.000 Euro gewährt. Bei einem Mindestschaden von 5.000 Euro kann der Gesamtschaden maximal hälftig ersetzt werden, sofern dieser nicht versicherbar ist. Bei versicherbaren Schäden ist die Zahlung auf 25 Prozent begrenzt. Die Auszahlung muss durch die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF/(Externer Link) beantragt werden. Einen Überblick zu den Zuständigkeiten der AELF (Externer Link) gibt es hier.

Seelsorge und Spendenstationen

In allen bayerischen Landkreisen gibt es auch eine psychosoziale Notfallversorgung, die gemeinsam von den Kirchen organisiert wird. Deren Seelsorger stünden laut der Evangelischen Kirche stationär in den jeweils eingerichteten Betreuungsstellen bereit, sie begleiten aber auch Polizei und Feuerwehr.

Außerdem gibt es in vielen Orten Bürgertelefone. Beispielsweise können sich in Passau nicht nur Menschen melden, die Hilfe benötigen, sondern auch freiwillige Helfer. Die Rufnummer 0851 – 396866 ist täglich von 8 bis 16 Uhr freigeschaltet.

Zudem haben die großen Hilfsorganisationen bayern- und bundesweit zu Spenden aufgerufen. Auch der BR hat einen Spendentag ins Leben gerufen, eine Übersicht dazu gibt es hier.

 

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Von Christin Freitag
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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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