Schnelles Internet ist mittlerweile unverzichtbar, doch die Technik, die viele Deutsche nutzen, steht vor dem Aus: Das klassische DSL über Kupferkabel soll durch Glasfaser ersetzt werden. Während die EU-Kommission bereits 2030 als Zieldatum für das Ende aller Kupfernetze gesetzt hat, fehlt in Deutschland noch ein konkreter Zeitplan – aber die Weichen sind gestellt. Was bedeutet das für Ihren Internetanschluss und was sollten Sie jetzt tun?
Warum wird DSL abgeschaltet?
DSL über Kupferleitungen ist technisch limitiert (maximal 250 Mbit/s) und nicht zukunftsfähig. Glasfaser bietet deutlich höhere Geschwindigkeiten (bis zu 2.500 Mbit/s), stabilere Verbindungen und weniger Störanfälligkeit. Für Netzbetreiber ist es unwirtschaftlich, zwei parallele Infrastrukturen zu betreiben, weshalb die EU-Kommission das Ziel gesetzt hat, alle Kupfernetze bis 2030 abzuschalten.
Bis wann muss ich umsteigen?
Ein konkreter Zeitplan für die bundesweite DSL-Abschaltung existiert noch nicht – die Bundesnetzagentur sammelt derzeit bis zum 23. Juni 2025 Stellungnahmen aller Netzbetreiber, um anschließend detaillierte Pläne für die Umstellung zu erarbeiten. Ende 2024 waren erst 47 Prozent der Haushalte mit Glasfaser versorgt. Ihr DSL-Anschluss wird nicht plötzlich abgeschaltet – das passiert erst, wenn in Ihrer Region Glasfaser verfügbar ist und Sie ausreichend Zeit zum Umstieg hatten.
So läuft die Umstellung in drei Phasen ab
- Freiwillige Migration: DSL und Glasfaser existieren parallel. Sie können bereits wechseln, wenn Glasfaser verfügbar ist.
- Umstiegsphase: Wenn eine Region zu 95 Prozent mit Glasfaser versorgt ist, kann der Netzbetreiber einen Abschaltplan einreichen. Sie werden informiert und haben ausreichend Zeit zum Wechsel.
- Abschaltung: Das Kupfernetz wird stillgelegt. Wer nicht umgestiegen ist, hat keinen Internetanschluss mehr. Sie erhalten mindestens ein Jahr Vorlaufzeit.
Wichtig: Ihr Anbieter muss Sie rechtzeitig über die bevorstehende Abschaltung informieren.
Was bedeutet der Wechsel für Mieter und Eigentümer?
Als Bauherr sollten Sie von vornherein einen Glasfaseranschluss einplanen. In Neubaugebieten wird ohnehin nur noch Glasfaser verlegt. Planen Sie zumindest ein Leerrohr ein, um später nachrüsten zu können.
Vermieter können einen Glasfaseranschluss legen lassen und die Kosten teilweise über die Betriebskosten umlegen – maximal fünf Euro monatlich für bis zu fünf Jahre. Die Kosten für den Straßenanschluss sind jedoch nicht umlagefähig, können aber als Modernisierung zu einer Mieterhöhung führen.
Mieter benötigen für den Glasfaseranschluss die Zustimmung ihres Vermieters, haben aber keinen direkten Anspruch darauf. Anders bei Wohnungseigentümern: Sie haben das Recht auf einen Glasfaseranschluss, das von Miteigentümern nicht ohne Weiteres abgelehnt werden kann.
Worauf sollten Verbraucher beim Vertragswechsel achten?
- Vorsicht bei Haustürgeschäften: Oft werden überteuerte Verträge angeboten.
- Nutzen Sie Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht bei Haustür-, Telefon- oder Online-Verträgen.
- Analysieren Sie Ihren tatsächlichen Bandbreitenbedarf statt den teuersten Tarif zu wählen.
- Beginnen Sie mit einem günstigeren Tarif – die meisten Anbieter erlauben eine spätere Erhöhung.
- Ein Glasfaseranschluss steigert den Wert Ihrer Immobilie.