Man erkennt ihn am blauen Kreis: Der US-Konzern Meta hat seinen KI-Assistenten „Meta AI“ bereits in den Online-Diensten Facebook, Instagram und WhatsApp integriert. Um diese Technologie zu verbessern, will der Konzern nun alle öffentlichen Inhalte europäischer Nutzer über 18 Jahren verwenden. Diese Daten sollen gezielt zum Training des KI-Systems eingesetzt werden – bereits ab kommendem Dienstag.
Sind Daten erst einmal zum KI-Training verwendet worden, können sie nicht mehr „zurückgeholt“ oder gelöscht werden. Selbst wenn Sie später Ihren Account löschen, bleiben die Inhalte Teil des KI-Modells.
Welche Inhalte sind betroffen?
Meta nutzt für seine KI bereits öffentliche Informationen aus dem allgemeinen Internet (wie andere KI-Firmen auch). Künftig will der Konzern aber auch auf Inhalte seiner Nutzer zurückgreifen, welche diese öffentlich gepostet haben. Darunter fallen:
• Name und Benutzername auf Facebook und Instagram
• Profilbilder und Aktivitäten in öffentlichen Gruppen
• Kommentare unter öffentlichen Beiträgen
• Bewertungen auf dem Marketplace
• Alle als „öffentlich“ geposteten Beiträge, Fotos und Videos
Bei WhatsApp sind private Chats durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geschützt und nicht öffentlich, und werden dementsprechend auch in Zukunft nicht zum Trainieren von KI-Modellen verwendet. Auch Nachrichten im Facebook Messenger sind nicht öffentlich.
Nachrichten hingegen, die Nutzer in Chats mit der Meta AI senden oder in Gruppenchats, zu denen Nutzer den KI-Bot hinzugefügt haben, will der Konzern künftig für Trainingszwecke verwenden.
Schnell handeln: So legen Sie Widerspruch ein
Der Widerspruch muss bis zum 26. Mai erfolgen und für jeden Meta-Dienst separat eingereicht werden, wenn Ihre Konten nicht verknüpft sind.
So gehen Sie vor:
1. Loggen Sie sich bei Facebook oder Instagram ein
2. Rufen Sie das Formular auf (Facebook oder Instagram)
3. Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an
4. Vermerken Sie Ihren Widerspruch. Eine Begründung ist nicht notwendig.
Falls die Links nicht funktionieren, suchen Sie in den Einstellungen unter „Datenschutzrichtlinie“ nach „Widerspruchsrecht“.
Bei WhatsApp gibt es keine Möglichkeit zum Widerspruch, allerdings gibt es auf WhatsApp auch keine öffentlichen Daten, welche zum KI-Training verwendet werden könnten.
Verbraucherschützer gehen gegen Meta vor
Die Verbraucherzentrale NRW hält Metas Vorgehen für rechtswidrig und hat eine einstweilige Verfügung beim Oberlandesgericht Köln beantragt. Bereits im Mai 2024 hatte Meta ähnliche Pläne nach massiver Kritik zunächst verschoben.