So macht‘s NRW: Großes Programm, schlanke Konditionen
Nordrhein-Westfalen geht einen anderen Weg als Bayern und bündelt seine Förderung in der „Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen“. Kernelement ist ein zinsloses Grunddarlehen, sowohl für Mietwohnungen als auch für verbilligte Eigentumswohnungen. Die Bindungsdauer beträgt 25 oder 30 Jahre, kürzer als in Bayern mit bis zu 55 Jahren. Neu hinzugekommen ist ein landesweites Programm zum Ankauf auslaufender Belegungsbindungen, das es in Bayern auch gibt.
Die Mittel für geförderten Wohnungsbau kletterten in NRW in den vergangenen Jahren (zusammen mit Geld vom Bund) von 800 Millionen Euro im Jahr 2013 auf 2,7 Milliarden Euro im Jahr 2024. Davon entfallen 1,59 Milliarden Euro auf die Förderung von Mietsozialwohnungen und Wohnheimplätzen.
Bilanz 2024: Weit hinter dem Bedarf
Und die Erfolge? NRW bewilligte 2024 insgesamt 12.847 geförderte Wohneinheiten. Zieht man Modernisierungen, Eigentumsförderung und Bindungsverlängerungen ab, bleiben 6.726 neu gebaute Sozialmietwohnungen – exakt so viele wie 2023. Bayern meldet 13.600 geförderte Einheiten über alle Programme hinweg, darunter gut 3.100 neu bewilligte sozial gebundene Mietwohnungen, nach 3.233 im Jahr 2023.
Warum entstehen zu wenig Sozialwohnungen?
Die Gründe für die geringe Zahl an Sozialwohnungen sind vielfältig: Hohe Baukosten und Zinsen, knappe, immer teurere Grundstücke und hohe Auflagen führen zu geringen Renditeerwartungen. Die NRW-Landesregierung spricht zwar von einem anhaltenden „Förderboom“, die NRW-Bank räumt aber ein, dass Investoren zunehmend vorsichtig kalkulieren.
In Bayern ist der hohe Zuschussanteil für Investoren attraktiver als die reine Kreditförderung in NRW, doch die langen Bindungsfristen von bis zu 55 Jahren schrecken im Freistaat private Bauträger ab.