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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Kultur > Rapper Sean „Diddy“ Combs teilweise freigesprochen
Kultur

Rapper Sean „Diddy“ Combs teilweise freigesprochen

Uta Schröder
Von Uta Schröder
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2 min. Lesezeit
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Der frühere Hip-Hop-Star Sean „Diddy“ Combs ist nach einem mehrwöchigen Prozess wegen Sexualstraftaten zum Teil freigesprochen worden. Der 55-jährige Combs war unter anderem wegen Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, organisierter Kriminalität und weiterer Straftaten angeklagt. Er selbst hatte auf „nicht schuldig“ plädiert

Inhaltsübersicht
Freispruch in schwerwiegendsten AnklagepunktenKarriereende und bis zu 20 Jahre Gefängnis drohenWeitere Zivilklagen gegen den Rapper

Freispruch in schwerwiegendsten Anklagepunkten

Die Geschworenen verkündeten am Mittwoch einen Freispruch in Bezug auf Sexhandel und organisierte Kriminalität – die schwerwiegendsten Anklagepunkte, die ihn für den Rest seines Lebens ins Gefängnis hätten bringen können.

Schuldig gesprochen wurde Combs wegen Nötigung zur Prostitution, weil er unter anderem seine Freundinnen und bezahlte männliche Sexarbeiter für sexuelle Darbietungen quer durchs Land fliegen ließ.

Karriereende und bis zu 20 Jahre Gefängnis drohen

Die New Yorker Staatsanwaltschaft hatte dem Rapper vorgeworfen, über Jahre hinweg Frauen missbraucht, bedroht und genötigt zu haben, seine sexuellen Wünsche zu erfüllen. Er habe ein „kriminelles Unternehmen“ mit Helfern geführt. Mehrere Frauen hatten in dem mehrwöchigen Prozess von jahrelangen schweren sexuellen und körperlichen Misshandlungen berichtet. Combs hatte alle Vorwürfe zurückgewiesen und auf „nicht schuldig“ plädiert. 

Dem Rapper droht nun eine Freiheitsstrafe von bis zu 20 Jahren, jedoch nicht mehr lebenslänglich. Er nahm das Urteil erleichtert im Beisein seiner Mutter und seiner Schwester im Gerichtssaal entgegen und bedankte sich leise bei den Geschworenen. 

Weitere Zivilklagen gegen den Rapper

Der Anklagepunkt der Verschwörung zur organisierten Kriminalität war ursprünglich für Bandenkriminalität wie jene der Mafia geschaffen worden. Dieser Vorwurf wurde schon bei dem Prozess gegen Sänger R. Kelly erfolgreich eingesetzt, um eine systematische Struktur von sexuellem Missbrauch offenzulegen. Doch die Staatsanwaltschaft konnte die Juroren nicht davon überzeugen, dass der Angeklagte seine Handlungen zusammen mit einem Netz Eingeweihter betrieben hat.

Neben der Anklage der New Yorker Staatsanwaltschaft gibt es auch noch zahlreiche Zivilklagen gegen Combs. Unter anderem vertritt eine Anwaltskanzlei im texanischen Houston eigenen Angaben zufolge rund 120 Menschen mit Vorwürfen gegen ihn.

Mit Informationen von AP, dpa und AFP

 

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Von Uta Schröder
Uta Schröder ist eine versierte Kulturjournalistin und leitet das Ressort Kultur der WirtschaftsRundschau. Mit ihrem umfassenden Wissen und ihrer Leidenschaft für Kunst und Kultur bietet sie tiefgehende Analysen und spannende Einblicke in die kulturelle Landschaft.
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