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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > IBAN-Check bei Überweisungen: EU-Gesetz soll vor Betrug schützen
Wirtschaft

IBAN-Check bei Überweisungen: EU-Gesetz soll vor Betrug schützen

Christin Freitag
Von Christin Freitag
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5 min. Lesezeit
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Immer wieder fallen Verbraucherinnen und Verbraucher nichtsahnend auf Überweisungsbetrug herein – sei es durch gefälschte Rechnungen oder manipulierte Kontodaten. Um dem entgegenzuwirken, führen Banken einen verpflichtenden Datenabgleich ein. Was bedeutet das konkret? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Schutz bei IBAN-Überweisungen im Überblick:

Inhaltsübersicht
Warum wird diese Regel für IBAN-Überweisungen eingeführt?Was genau ist neu bei IBAN-Überweisungen?Wie sehen die Rückmeldungen bei falsch ausgefüllten IBAN-Überweisungen aus?Was passiert, wenn Name und IBAN nicht zusammenpassen?Gilt der IBAN-Check auch bei Überweisungen am Bankschalter?Was kostet dieser neue Service?Welche Länder machen mit?Ab wann gilt die neue IBAN-Regel?Fazit: Einfacher Überweisungs-Schutz mit großer Wirkung

Warum wird diese Regel für IBAN-Überweisungen eingeführt?

Die EU reagiert auf gängige Betrugsmaschen. Besonders verbreitet ist der Rechnungsbetrug: Täter hacken sich in den E-Mail-Verkehr ein oder fälschen postalische Rechnungen, ersetzen die echte IBAN durch ihre eigene, während der Empfängername unverändert bleibt. So landen Zahlungen unbemerkt auf betrügerischen Konten. Eine weitere häufige Methode ist der sogenannte CEO-Fraud, bei dem sich Betrüger als Firmenchefs ausgeben und Mitarbeiter zu dringenden Überweisungen drängen. Beide Maschen führen oft zu hohen finanziellen Schäden, weil Opfer auf den ersten Blick keine Unstimmigkeiten erkennen.

Was genau ist neu bei IBAN-Überweisungen?

Vor der Ausführung einer Überweisung gleichen Banken künftig ab, ob der angegebene Empfängername zur IBAN passt. Der Zahler erhält eine Rückmeldung in Sekundenschnelle. Dieser Schritt ist eine zusätzliche Sicherheitsebene, die bisher fehlte, da bis jetzt nur die Richtigkeit der IBAN technisch geprüft wurde – nicht aber, ob der Name zum Konto passt.

Wie sehen die Rückmeldungen bei falsch ausgefüllten IBAN-Überweisungen aus?

Jede Bank kann das selbst gestalten – meist wird ein Ampelsystem eingesetzt. Bei Grün passt alles, die Überweisung kann sicher erfolgen. Bei Gelb gibt es leichte Abweichungen, zum Beispiel Tippfehler. Der tatsächliche Kontoinhaber wird angezeigt, sodass der Zahler prüfen kann, ob die Zahlung trotzdem korrekt ist. Bei Rot gibt es keine Übereinstimmung. Die Bank rät von der Überweisung ab und weist auf ein mögliches Betrugsrisiko hin. Gibt es kein Ergebnis, liegt ein technisches Problem vor oder Daten fehlen. Ein Abgleich ist nicht möglich.

Was passiert, wenn Name und IBAN nicht zusammenpassen?

Der Kunde wird gewarnt, kann die Überweisung aber trotzdem freigeben. Die Haftung liegt dann jedoch beim Zahler selbst. Nur wenn die Bank zuvor bestätigt hat, dass die Daten übereinstimmen, haftet sie im Fall eines Fehlers. Diese Regelung soll Verbraucher ermutigen, bei Warnhinweisen sorgfältig zu prüfen, und gleichzeitig die Verantwortung nicht vollständig auf die Banken abwälzen.

Gilt der IBAN-Check auch bei Überweisungen am Bankschalter?

Ja. Auch bei Papierüberweisungen am Schalter wird die Prüfung durchgeführt. Dort stößt ein Bankmitarbeiter den Abgleich an und informiert den Kunden bei Unstimmigkeiten. Dies kann zu kurzen Verzögerungen führen, bietet aber auch dort einen besseren Schutz.

Was kostet dieser neue Service?

Die Empfängerüberprüfung soll für Verbraucher kostenlos sein. Weder Zahler noch Empfänger zahlen laut EU-Vorgaben Gebühren für den Abgleich. Die Kreditinstitute tragen die Kosten, um den Zahlungsverkehr sicherer zu machen und das Vertrauen in Online- und Offline-Banking zu stärken.

Welche Länder machen mit?

Der Euro-Zahlungsverkehrsraum („Single Euro Payments Area“/SEPA) umfasst die 27 Staaten der Europäischen Union sowie Großbritannien, Norwegen, Liechtenstein, Island, die Schweiz, Monaco, Andorra, Vatikanstadt und San Marino. Großbritannien oder die Schweiz haben bereits angekündigt, den IBAN-Abgleich nicht zu übernehmen. Überweisungen dorthin bleiben daher ohne Namens-Abgleich. Gleiches gilt für Länder außerhalb des SEPA-Raums. Island, Liechtenstein oder Norwegen gehören zum Europäischen Wirtschaftsraum und können daher freiwillig entscheiden, ob europäische Gesetze angewendet werden. Noch ist offen, ob sie mitmachen werden.

Ab wann gilt die neue IBAN-Regel?

Laut EU-Beschluss müssen die Banken die Empfängerüberprüfung ab dem 9. Oktober umsetzen. Ab dem 9. Juli 2027 gilt sie in der gesamten Europäischen Union – unabhängig von der Währung. Damit soll ein einheitlicher und europaweiter Schutz gegen Überweisungsbetrug gewährleistet werden.

Fazit: Einfacher Überweisungs-Schutz mit großer Wirkung

Die neue Regel zur Empfängerüberprüfung ist aus Sicht der EU ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Zahlungsbetrug. Für Verbraucher bringt sie mehr Sicherheit – ohne komplizierte Änderungen im Alltag. Wer künftig überweist, kann sicherer sein, dass das Geld beim richtigen Empfänger landet. Der Bankenverband betont jedoch: Bei Warnhinweisen lieber zweimal hinschauen – denn auch der beste Algorithmus ersetze nicht den gesunden Menschenverstand.

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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