Die EU weitet die Verbraucherrechte bei Geldüberweisungen aus. Jede Bank muss es ermöglichen, vom Girokonto aus Geld in Echtzeit überweisen und empfangen zu können – und zwar ohne Zusatzgebühren. Und es gibt neue Sicherheitsregeln zugunsten von Verbrauchern. Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Was sind Echtzeitüberweisungen?
Echtzeitüberweisungen – auch „Instant Payments“ genannt – sind Banküberweisungen, die innerhalb weniger Sekunden beim Empfänger ankommen. Rund um die Uhr, in der gesamten Eurozone.
Bereits seit dem 9. Januar 2025 mussten Banken in der Eurozone in der Lage sein, Echtzeitüberweisungen zu empfangen. Seit dem 9. Oktober 2025 gilt nun zusätzlich: Sie müssen solche Zahlungen auch senden können. Damit wird der Sekunden-Transfer zum neuen EU-weiten Standard.
Welche Gebühren fallen an?
Bislang haben manche Banken für diesen Service Extragebühren verlangt – zwischen 25 Cent und zwei Euro pro Transaktion waren keine Seltenheit. Diese Praxis ist nun untersagt. Egal, ob Sie Geld sofort oder per Standard-Überweisung senden: Die Gebühren müssen identisch sein, und in der Regel liegen die bei null Euro.
Was ist ein Namensabgleich?
Die EU hat zeitgleich eine weitere Sicherheitsfunktion eingeführt: den sogenannten Namensabgleich – im Englischen „Verification of Payee“ (VoP). Bevor eine Überweisung abgeschickt wird, prüft das System automatisch, ob der angegebene Name zum Konto beziehungsweise zur IBAN des Empfängers passt. Diesen Service müssen die Banken sowohl in den Banking-Apps als auch vor Ort am Schalter anbieten.
Stimmt der Name nicht exakt überein, erhalten Kundinnen und Kunden eine Warnung oder einen Hinweis. So sollen Tippfehler oder betrügerische Falschüberweisungen verhindert werden. Der Abgleich ist für Verbraucher kostenlos und wird von allen Banken verpflichtend angeboten. Die Bank macht sich sogar haftbar, sollte ihr beim Namensabgleich ein Fehler unterlaufen und so Geld auf ein falsches Konto gelangt.
Was geschieht mit bereits bestehenden Daueraufträgen?
Bestehende Daueraufträge bleiben automatisch bestehen, ein Namensabgleich findet nicht statt. Kundinnen und Kunden müssen nichts unternehmen, damit der Dauerauftrag weiter läuft. Allerdings führen Banken die Zahlungen künftig – je nach interner Umstellung – teilweise als Echtzeitüberweisungen aus, sofern das Zielkonto dies unterstützt.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ändert sich dadurch nichts an den Terminen oder Beträgen. Wer möchte, kann künftig aber auch gezielt Daueraufträge oder Einzelüberweisungen auf das Echtzeitverfahren umstellen, um etwa Rechnungen oder Mieten sofort begleichen zu können.
Was sagen Verbraucherschützer?
Verbraucherschützer sehen die neuen Regelungen uneingeschränkt positiv: „Wir begrüßen diese neuen Regelungen“, erklärt Sibylle Miller-Trach von der Verbraucherzentrale Bayern: „Sie dienen dem Verbraucherschutz. Dem Schutz vor Betrug und dass die Kosten gedeckelt werden.“