Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hatte Anfang des Jahres den Verfassungsschutz gebeten, Auskunft zu geben über drei für den Buchhandlungspreis nominierte Buchläden. Weimer berief sich dabei auf Fachbeamte in seinem Haus, die sich seiner Aussage nach in der Buchhandlungsszene bestens auskennen würden.
Das Nachrichtenportal t-online hat sich jetzt über das Informationsfreiheitsgesetz Zugang zu Dokumenten rund um den Vorgang verschafft. Demnach habe Weimers Fachabteilung zunächst vorgeschlagen, alle 118 nominierten Buchhandlungen auszuzeichnen: „Es wird empfohlen, dem Votum der Jury zu folgen, alle empfohlenen Buchhandlungen erfüllen die Teilnahmebedingungen für eine Auszeichnung“, heißt es in den Dokumenten nach Darstellung von t-online [externer Link; möglicherweise Bezahlinhalt].
War Überprüfung durch den Verfassungsschutz gerechtfertigt?
Doch dann waren „The Golden Shop“ aus Bremen, die Buchhandlung „Zur schwankenden Weltkugel“ in Berlin und der „Buchladen Rote Straße“ in Göttingen von der Preisliste gestrichen worden. In den internen Dokumenten finden sich laut t-online keine Hinweise auf extremistische Bestrebungen, die eine Überprüfung durch den Verfassungsschutz gerechtfertigt hätten.
Demnach hätten Weimers Beamte lediglich allgemein zugängliche Eigendarstellungen von den Websites der Buchläden in ihre Vorlage kopiert. Hat Wolfram Weimer also – anders als von ihm öffentlich dargestellt – gewissermaßen im Alleingang eine Überprüfung durch den Verfassungsschutz angeordnet?
Auf BR-Nachfrage zu den t-online-Recherchen teilte eine Sprecherin von Wolfram Weimer mit: „Dem Verfasser des Artikels haben einzelne Dokumente vorgelegen. Diese bilden den Sachverhalt jedoch nicht vollständig ab. Die Hinweise für die betreffenden Anfragen beim Bundesverfassungsschutz wurden Wolfram Weimer erst nach dem Entstehen der zitierten Dokumente bekannt.“ Zu den weiteren Einzelheiten werde sich Weimer „angesichts der anhängigen Rechtsverfahren in dieser Angelegenheit nicht weiter äußern“.
Klage von drei Buchläden anhängig
Wolfram Weimer verweist also darauf, dass die zugänglich gemachten Dokumente nur einen Ausschnitt des Gesamtbilds zeigten. Denn über konkrete Erkenntnisse des Verfassungsschutzes konnte t-online auch mit Hilfe des Informationsfreiheitsgesetzes nichts herausfinden. Alle Unterlagen zur Kommunikation mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz seien als Verschlusssache eingestuft, um keine Rückschlüsse auf Erkenntnisse und Methoden des Nachrichtendiensts zu ermöglichen. Öffentlich wurde also bis jetzt nicht bekannt, was genau gegen die drei Buchhandlungen vorliegt.
Bei dem von der Weimer-Sprecherin angesprochenen Gerichtsverfahren geht es um die Klage der drei Buchläden vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Dabei verlangen sie nach Angaben ihrer Anwälte Einblicke in das Verfahren: Denn: Es bestehe „ein grundrechtlich geschütztes Interesse, zu erfahren, wer genau wann und warum auf die Preisvergabe diesen bislang beispiellosen Einfluss genommen hat.“
In einem anderen Punkt kam es indes zu einer gerichtlichen Entscheidung. Nachdem Wolfram Weimer in einem Interview mit der Zeit die Buchläden indirekt als politische Extremisten bezeichnet hatte, zogen die Betreiber des Buchladens „Zur schwankenden Weltkugel“ vor Gericht. Und das Gericht befand im Eilverfahren, die Äußerung verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betreiber der Buchhandlung. Weimer darf sie daher nicht wiederholen.

