Das Bürgerbegehren, das das Paul Maar-Museum in Hallstadt bei Bamberg stoppen sollte, ist unzulässig. Der Hallstadt-Stadtrat hat gestern Abend in seiner Sitzung mehrheitlich entschieden, das Bürgerbegehren abzulehnen. „Nach der Zurückweisung des Bürgerbegehrens aus juristischen Gründen ist der Stadtrat in seiner Abstimmung gebunden“, sagte der Erste Bürgermeister, Thomas Söder (CSU).
Wie eine juristische Überprüfung ergab, weist das Bürgerbegehren inhaltliche Mängel auf. Es fehle an genauen Fragestellungen und damit an einer klaren Erkennbarkeit, welche Entscheidung herbeigeführt werden solle, so die Begründung. Ein Bürgerentscheid könne deshalb nicht stattfinden.
Bürgerbegehren kritisiert Kosten von 7,5 Millionen Euro
Eine Bürgerinitiative hatte der Stadtverwaltung Mitte September eine Liste mit 840 Unterschriften für das Bürgerbegehren „Dein Hallstadt. Deine Entscheidung. Wir sagen JA zum Museumsstopp“ übergeben. Sie wollte erreichen, dass die Hallstadter besser über das Vorhaben informiert werden. Insbesondere sieht sie die Gesamtkosten von 7,5 Millionen Euro als kritisch an. Die Sanierung von zwei städtischen Gebäuden wird zu 80 Prozent mit Fördermitteln bezuschusst. Die Stadt muss 1,5 Millionen Euro investieren.
Diese seien im Haushalt bereits eingeplant, erklärte Hallstadts Bürgermeister Thomas Söder. Er war erleichtert über den Ausgang der juristischen Überprüfung des Bürgerbegehrens. „Wir erhoffen uns durch den Besuch von Familien, Schulen und Touristen eine große Akzeptanz des Museums. Diese Einrichtung ist für die Entwicklung von Hallstadt und auch für die Bildungslandschaft entscheidend“, so Söder.
Baustart für Paul Maar-Museum: 13. Dezember 2027
Das geplante Paul Maar-Museum soll ein pädagogischer und studentischer Ort werden. Der bekannte Kinder- und Jugendbuchautor hat der Einrichtung bereits 5.000 Bestandsstücke zur Verfügung gestellt. Mit dem Bau des Museums soll nun zum 90. Geburtstag von Paul Maar, am 13. Dezember 2027, begonnen werden.
Eine Fachanwaltskanzlei für Verwaltungsrecht aus Bayreuth hatte die Überprüfung der Zulässigkeit übernommen. Sie kam zum Schluss, dass die Fragestellung für ein Bürgerbegehren nicht erfüllt sei. Auch die Begründung reicht aus Sicht der Juristen nicht. Das Bürgerbegehren enthalte keine konkrete, hinreichend bestimmte und mit Ja oder Nein zu beantwortende Frage, heißt es im Rechtsgutachten der Anwaltskanzlei.

