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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Kultur > Kirchenasyl in Bayern: Dingolfing statt Abschiebung
Kultur

Kirchenasyl in Bayern: Dingolfing statt Abschiebung

Uta Schröder
Von Uta Schröder
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5 min. Lesezeit
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Nur noch wenige Tage muss Majd Rai in der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Dingolfing im Kirchenasyl ausharren. Seit vier Wochen lebt der Syrer in einem kleinen Zimmer im 1. Stock des Gemeindehauses. Verlassen darf er das Gelände nicht.

Inhaltsübersicht
Warum Majd trotz „Dublin-Fall“ im Kirchenasyl bleiben darfKurswechsel in Migrationspolitik sorgt für wachsende UnsicherheitRettungsanker mit EinschränkungBayern: „Kirchenasyl wird als christliche Tradition respektiert“Wie mit Majd jetzt weitergehen könnte

„Ich lerne Deutsch“, sagt er stolz, kaum, dass er den Raum betreten hat. Dreimal die Woche kommen Ehrenamtliche in die Gemeinde und helfen ihm dabei. Es gehe ihm sehr gut, er habe hier „Sicherheit gefunden“, erzählt er später auf Arabisch. Wenn er nicht Deutsch lernt, hilft Majd der Sekretärin, kocht Kaffee oder singt – als Muslim – im Gospelchor.

Warum Majd trotz „Dublin-Fall“ im Kirchenasyl bleiben darf

Majd Rai ist ein sogenannter „Dublin-Fall“. Vor einigen Monaten ist er über Polen nach Deutschland gekommen. Seinen Asylantrag müsste er also eigentlich in Polen stellen, dem Land, in dem er die EU als Erstes betreten hat. Doch die Kirchengemeinde nimmt Majd ins Kirchenasyl auf – eine Praxis, die Asylsuchende in besonderen Härtefällen vor einer Abschiebung schützen soll.

Befindet sich jemand im Kirchenasyl, ist er – laut einer Vereinbarung von 2015 zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und den beiden großen Kirchen – vor einer Abschiebung geschützt. Währenddessen prüft das BAMF den Fall noch einmal. Zwar ist diese Vereinbarung rechtlich nicht bindend, dennoch wird sie vom BAMF unter bestimmten Voraussetzungen geduldet.

Kurswechsel in Migrationspolitik sorgt für wachsende Unsicherheit

Doch seit einigen Monaten verschärft sich die Situation. Seit dem Kurswechsel der Ampel-Regierung in der Migrationspolitik sowie den Forderungen im Bundestagswahlkampf steige die Zahl der Kirchenasylanfragen deutlich, so Dietlind Jochims von der „Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche“.

Stephan Theo Reichel, erster Vorsitzender des Vereins „matteo – Kirche und Asyl“, beobachtet eine ähnliche Tendenz: „Ich sehe eine große Panik auch in der Art, in der ich neuerdings angeschrieben werde von den Geflüchteten.“ Eine Panik, die er vor allem auf die Ankündigungen der Politik und die Stimmung in der Gesellschaft zurückführt.

Rettungsanker mit Einschränkung

Für immer mehr Geflüchtete scheint das Kirchenasyl ein letzter möglicher Rettungsanker zu sein. Dennoch könne und werde, so Reichel, nicht jeder ins Kirchenasyl aufgenommen. Denn dafür müssen nicht nur alle Voraussetzungen erfüllt werden, die 2015 vereinbart wurden, es soll sich beim Kirchenasyl ausschließlich um eine absolute Notlösung handeln. Entsprechend wird nur bei sehr wenigen Anfragen überhaupt Kirchenasyl gewährt.

So befanden sich 2024 insgesamt 319 Menschen in Bayern im Kirchenasyl. Eine Zahl, die in den letzten Jahren bis heute weitgehend stabil bleibt. Aber im Vergleich zu den Gesamt-Asylfällen handelt es sich nur um einen Bruchteil. Während im vergangenen Jahr in 74.583 Dublin-Fällen ein Antrag auf Überstellung von Geflüchteten in das jeweilige Einreiseland gestellt wurde, lag die Zahl der Kirchenasylfälle mit 2.966 in Deutschland nur bei etwa vier Prozent. Kritik vom BAMF gibt es trotzdem: Die gemeldeten Kirchenasylfälle stellten „ganz überwiegend keine Härtefälle dar“.

Bayern: „Kirchenasyl wird als christliche Tradition respektiert“

Dennoch scheint die Kirchenasylpraxis weiterhin Bestand zu haben. Zumindest das Bayerische Innenministerium hält an der Vereinbarung fest. Auf Nachfrage heißt es: „Das Kirchenasyl wird als christliche Tradition und zugleich Ausdruck des großen humanitären Engagements der Kirchen respektiert.“

Zwar zeigt man sich im Bundesinnenministerium zurückhaltender – die Kirchenasylpraxis sei eine „rechtlich nicht verbindliche Verfahrensabsprache“. Über Pläne, die Praxis zu ändern oder gar abzuschaffen, äußerte sich der Sprecher jedoch nicht. Auch Reichel geht derzeit von einem Fortbestand der Regelung aus.

Wie mit Majd jetzt weitergehen könnte

Majds Überstellungsfrist nach Polen ist mittlerweile abgelaufen. Jetzt kann er seinen Asylantrag in Deutschland stellen und die Kirchengemeinde verlassen. Er möchte aber zurückkommen und anderen Menschen, die nach ihm ins Kirchenasyl kommen, helfen. Für Menschen wie ihn jedenfalls war es die letzte Zuflucht gewesen, eine, für die er sehr dankbar sei, wie er noch unbedingt anfügen möchte.

 

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Von Uta Schröder
Uta Schröder ist eine versierte Kulturjournalistin und leitet das Ressort Kultur der WirtschaftsRundschau. Mit ihrem umfassenden Wissen und ihrer Leidenschaft für Kunst und Kultur bietet sie tiefgehende Analysen und spannende Einblicke in die kulturelle Landschaft.
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