Ein Welterbe kann ein schützenswerter Bau wie die Chinesische Mauer oder die Akropolis von Athen sein, eine Naturerscheinung wie die Victoriafälle in Sambia oder auch ein immaterielles Gut wie den Flamenco-Tanz. Der Begriff „Welterbe“ umfasst alle auf der Liste befindlichen Güter, im Gegensatz zum weiterhin verbreiteten Begriff „Weltkulturerbe“.
Bewerbung über Kultusministerkonferenz und Welterbekomitee
Wie wird ein Ort zum Welterbe? In Deutschland beschließt die Kultusministerkonferenz, welche Stätten bei der UNESCO zur Aufnahme in die Welterbeliste nominiert werden, zuletzt geschehen etwa bei den Königsschlössern von Ludwig II. Für die Bewerbung hatte sich die Gemeinde Schwangau vorab per Bürgerentscheid ausgesprochen. Nun entscheidet das Welterbekomitee über eine mögliche Aufnahme. Das Komitee sitzt in Paris, die Mitglieder werden von der UN-Generalversammlung für jeweils sechs Jahre gewählt.