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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Kultur > Stille statt Beats: Warum Bayern am Tanzverbot festhält
Kultur

Stille statt Beats: Warum Bayern am Tanzverbot festhält

Uta Schröder
Von Uta Schröder
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5 min. Lesezeit
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Neun Tage im Jahr tanzt Bayern aus der Reihe – indem es eben nicht tanzt. Clubs bleiben geschlossen, Bars werden leise, und selbst manche Filme dürfen an einem der sogenannten stillen Tage nicht gezeigt werden. Willkommen beim Tanzverbot – gesetzlich geregelt und bis heute ein echtes Streitthema.

Inhaltsübersicht
An diesen Tagen herrscht Tanzverbot in BayernStrengster Feiertag: An Karfreitag sind selbst Filme tabuDie Argumente der BefürworterDie Gegenposition: Freiheitsbeschränkung und DoppelmoralGerichtsurteil schafft AusnahmenIm Video: Tagesgespräch – Ist das Tanzverbot an Karfreitag noch zeitgemäß?

An diesen Tagen herrscht Tanzverbot in Bayern

Für die einen sind die stillen Tage Ausdruck von Rücksicht und kultureller Identität – für andere ein Relikt, das längst abgeschafft gehört. Bayerns Feiertagsgesetz zählt folgende Tage zu den „stillen Tagen“:

  • Aschermittwoch
  • Gründonnerstag
  • Karfreitag
  • Karsamstag
  • Allerheiligen (1. November)
  • Volkstrauertag
  • Totensonntag
  • Buß- und Bettag
  • Heiligabend (24. Dezember, ab 14 Uhr)

Strengster Feiertag: An Karfreitag sind selbst Filme tabu

Besonders streng ist es an Karfreitag. Sportveranstaltungen sowie „musikalische Darbietungen jeder Art in Räumen mit Schankbetrieb“ sind verboten, so das bayerische Innenministerium. Öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen seien nur dann erlaubt, „wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist“.

Doch nicht nur Musik und Sport sind tabu, sondern auch die öffentliche Vorführung von bestimmten Filmen. Insgesamt über 700 stehen auf dem bayerischen Index – darunter auch Klassiker wie „Dirty Dancing“, „Blues Brothers“ oder „Ghostbusters“. Grund: zu lustig, zu respektlos oder einfach nicht „ernst genug“.

Die Argumente der Befürworter

Viele sehen im Tanzverbot ein Zeichen des Respekts. Gerade an Tagen wie Allerheiligen oder Totensonntag solle die Gesellschaft innehalten und Raum für Besinnung lassen. CSU-Politiker, Kirchenvertreter und Traditionsbewusste verteidigen die Regelung als wichtigen Teil bayerischer Kultur. „Neun Tage im Jahr ohne Party – das ist zumutbar“, heißt es oft. Und: Wer tanzen will, hat an 356 anderen Tagen Gelegenheit dazu.

Darüber hinaus betonen Befürworter, dass stille Tage für viele Menschen – unabhängig von ihrer Glaubenszugehörigkeit – einen wichtigen emotionalen oder familiären Bezug haben. Ob Totengedenken, Karfreitagsliturgie oder der Heiligabend im kleinen Kreis: Diese Tage seien Ausdruck einer gemeinsamen kulturellen Prägung, die geschützt gehört.

Auch die Idee von kollektiven Ruhephasen wird ins Feld geführt: In einer Zeit, die rund um die Uhr von Reizüberflutung und Beschleunigung geprägt ist, könnten solche gesetzlich verankerten Pausen dazu beitragen, innezuhalten – individuell und gesellschaftlich.

Die Gegenposition: Freiheitsbeschränkung und Doppelmoral

Anders sehen das säkulare Gruppen, die Clubszene und viele junge Menschen. Für sie ist das Tanzverbot ein verstaubter Eingriff in persönliche Freiheit – in einem Staat, der Kirche und Gesetz eigentlich trennen sollte.

Was zusätzlich für Kopfschütteln sorgt: Sportveranstaltungen sind oft erlaubt, Tanzen nicht. 2022 fand in München am Volkstrauertag ein riesiges NFL-Footballspiel statt – während Bars geschlossen bleiben mussten. Die Kritik: Das sei Doppelmoral.

Auch wirtschaftlich, so die Kritiker, sei das Verbot problematisch. Für Clubs, Veranstalter und Gastronomie bedeuten die stillen Tage empfindliche Einnahmeausfälle – besonders an langen Feiertagswochenenden wie Ostern, wenn gleich mehrere Tage betroffen sind. In anderen Bundesländern oder Nachbarländern wie Österreich darf gefeiert werden – das führt zu sogenanntem „Partytourismus“ und verschärft den Wettbewerbsnachteil bayerischer Betriebe.

Kritisiert wird auch, dass das Gesetz zwar von Rücksicht spricht, aber in der Praxis einseitig religiöse Normen schützt – und damit das Recht auf persönliche Lebensgestaltung, kulturelle Vielfalt und säkulare Weltanschauungen einschränkt. Die Frage lautet: Warum darf jemand seine Trauer öffentlich leben, aber jemand anderes nicht seine Lebensfreude?

Gerichtsurteil schafft Ausnahmen

2016 urteilte das Bundesverfassungsgericht: Ein pauschales Verbot – besonders am Karfreitag – sei nicht rechtens. Seither müssen Städte und Gemeinden in Einzelfällen Ausnahmen prüfen. Das führte zu „Heidenspaß-Partys“ in München oder Würzburg – als weltanschauliche Veranstaltungen mit Protestcharakter, genehmigt mit Auflagen.

Versuche von FDP und Grünen, das Gesetz zu lockern, scheiterten zuletzt 2022. CSU, Freie Wähler, SPD und AfD stimmten dagegen. Für viele bleibt das Tanzverbot ein Symbol für den Schutz gemeinsamer Werte.

Im Video: Tagesgespräch – Ist das Tanzverbot an Karfreitag noch zeitgemäß?

 

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Von Uta Schröder
Uta Schröder ist eine versierte Kulturjournalistin und leitet das Ressort Kultur der WirtschaftsRundschau. Mit ihrem umfassenden Wissen und ihrer Leidenschaft für Kunst und Kultur bietet sie tiefgehende Analysen und spannende Einblicke in die kulturelle Landschaft.
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