Ein paar Worte können zum großen Problem werden, wenn man Opfer, der Betrugsmasche wird, die der Cybersecurity-Dienstleister Bitdefender (externer Link) als „stumme Anrufe“ bezeichnet. Dabei klingelt das Telefon des Opfers, es hebt ab und am anderen Ende ist nichts zu hören.
Falls der Angerufene nun darauf reagiert, indem er in die Leere hineinspricht: „Hallo?“ „Wer ist denn da?“, „Ich kann Sie nicht hören“, „Was wollen Sie?“, könnte dies laut Bitdefender reichen, damit die Betrüger am anderen Ende mithilfe von KI eine Art Kopie seiner Stimme erstellen können.
Das ließe sich dann theoretisch nutzen, um Familie, Freunde und Bekannte des Angerufenen übers Ohr zu hauen. Mit einer durch eine echt wirkende Stimme verstärkten Version des Enkeltricks etwa.
KI-Stimmen: Klonen ist einfach
Mit Stimmklonen von geliebten Menschen wäre das wohl teils noch besser möglich, könnte nochmals neue Zielgruppen erschließen. Viel Material braucht die KI offenbar gar nicht, um einen Klon einer Stimme zu erzeugen, wie Bitdefender schreibt: „Tatsächlich ist es viel einfacher, als man denkt, Stimme, Klangfarbe und Intonation zu kopieren. Das dauert nur wenige Sekunden.“
Zu diesem Schluss kam auch die Sicherheitsfirma McAfee (externer Link) laut der eine wenige Sekunden lange Aufnahme einer Stimme reichen kann, um 85 Prozent einer Stimme zu klonen – je nachdem, wie außergewöhnlich eine Stimme ist. Als Quelle für den Stimmenklon können neben Anrufen natürlich auch Social-Media-Videos oder Podcast-Aufnahmen einer Person dienen.
Einzelfälle bekannt
In der Praxis sind Betrugsversuche mit geklonter Stimme bisher eher vereinzelt vorgekommen. So gibt es aus den USA, aber auch Deutschland Berichte von Menschen, die mit Varianten des Enkeltricks betrogen wurden und sich sicher sind, dass die Stimme am anderen Ende der Leitung die des Sohnes, der Mutter etc. war.
Ein Massenphänomen scheint das Ganze aber bisher nicht. Die Bundesnetzagentur schreibt auf BR-Anfrage: „Anzeigen und Beschwerden, in denen Verbraucherinnen und Verbraucher unter ausdrücklicher Bezugnahme auf ein Telefongespräch angeben oder vermuten, anruferseitig sei eine KI zur Gesprächsführung eingesetzt worden (z.B. zu Werbezwecken), sind jedenfalls gegenwärtig noch selten.“ Man rechnet allerdings mit einem Anstieg der Fälle.
Bekannt sind der Netzagentur bis dato primär Einzelfälle. Etwa solche, in denen Mitarbeiter von Unternehmen einen vermeintlichen Anruf eines Vorgesetzten erhalten haben. Hier sei erwähnt, dass die Netzagentur sich laut eigener Aussage hauptsächlich mit den Verbraucherschutz- und Wettbewerbsseiten von Rufnummernmissbrauch befasst und Straftaten wie Betrug von Polizei und Staatsanwaltschaft bearbeitet werden. Hinweise auf die Häufigkeit von KI-Missbrauch bei Telefonanrufen kann sie aus unserer Sicht dennoch geben.
Enkeltrick-Abwehr hilft
Vorsichtig sein sollte man aber auf jeden Fall. Das heißt etwa, unerwartete Anrufe nur mit viel Skepsis entgegenzunehmen und möglichst erst einmal nicht zu sprechen, um die Gefahr eines zumindest theoretisch denkbaren Voice-Clonings zu minimieren. Kommt nichts, sollten Sie schlicht auflegen – und bei verpassten Anrufen verdächtiger Nummern nicht zurückrufen und die Nummer blockieren. Die Bundesnetzagentur rät darüber hinaus ganz grundsätzlich dazu, mit persönlichen Daten und Telefonnummern nur sehr vorsichtig umzugehen und „diese nur gezielt und im Bedarfsfall an seriöse Vertragspartner und Firmen weiterzugeben“.
Außerdem helfen gewöhnliche Mittel zur Vermeidung von Enkeltrickbetrug. Etwa, dass man innerhalb der Familie ein Codewort für Notfälle vereinbart, mit dem sich der Angerufene absichern kann, dass wirklich der Verwandte oder Freund am anderen Ende ist. Zudem ist ganz grundsätzlich eine gehörige Portion Misstrauen beim Telefonieren angebracht, spätestens, wenn das Thema auf Geld, Wertsachen oder Ähnliches gelenkt wird.
Tatsächlich ist Stimmenklau zudem nur einer von vielen denkbaren Gründen für einen „stummen Anruf“: Es wäre auch denkbar, dass der Anrufer herausfinden will, ob die Telefonnummer noch aktiv ist, um sie dann teurer weiterverkaufen zu können.

