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Wie wir bei BR24 mit Hasskommentaren umgehen

Benjamin Lehmann
Zuletzt aktualisert 2. Juli 2024 13:52
Von Benjamin Lehmann
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7 min. Lesezeit
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„Leute wie dich sollte man ausrotten nach solchen aussagen.“ (sic!) So antwortete ein Nutzer im Januar auf eine Userin unter einem Instagram-Beitrag von BR24, in dem es darum ging, dass der Wolf in Bayern wieder zu Hause ist. Dass er dafür später eine Geldstrafe würde zahlen müssen, davon ist er beim Tippen dieser Nachricht vermutlich nicht ausgegangen.

Inhaltsübersicht
Aufklärungsquote von 89 ProzentVerurteilungen von Aussagen gemeldet durch BR24Warum wir über die Verurteilungen berichten

Das Community Management-Team von BR24 meldete den Kommentar der Generalstaatsanwaltschaft München als sogenannte Prüfbitte. Ein Gericht stufte den Kommentar als „Belohnung oder Billigung von Straftaten“ ein und verhängte 50 Tagessätze.

Der Fall zeigt: Medienunternehmen und Privatpersonen haben eine Chance gegen Hasskommentare vorzugehen, die leider immer noch die Kommentarspalten mitbestimmen und einen großen Teil der Arbeit von Community Managern ausmachen. Allein in Bayern ist der Anteil an Hate Speech vergangenes Jahr weiter gestiegen, insbesondere fremdenfeindliche und antisemitische Äußerungen.

Aufklärungsquote von 89 Prozent

Seit drei Jahren können Medienhäuser im Freistaat Hass und Hetze aber einer offiziellen Stelle als die erwähnte „Prüfbitte“ melden – seitdem wurden rund 651 Prüfbitten eingereicht, davon 172 vom BR (Stand: 7. Februar). In 523 Fällen wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil der Anfangsverdacht einer Straftat gegeben war.

Davon wurde in 147 Fällen Anklage erhoben oder der Erlass eines Strafbefehls beantragt, von denen bereits 91 Verfahren rechtskräftig sind – davon 27, die auf Prüfbitten des BR zurückgehen. In diesen Verfahren wurden Geldstrafen zwischen 20 und 150 Tagessätzen sowie Freiheitsstrafen (mit Bewährung) zwischen drei und acht Monaten verhängt. Rechtskräftige Freisprüche gibt es bislang nicht. In 270 Fällen wurden die Verfahren eingestellt. Das passiert beispielsweise, wenn ein Täter nicht ermittelt werden kann, eine Geldauflage gezahlt wird oder wegen geringer Schuld. Mit 89 Prozent ist die Aufklärungsquote insgesamt sehr gut.

„Es entsteht der Eindruck, dass es wahnsinnig viele Täter gibt“, sagt Melissa Hansen, Staatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft München, welche für die Bearbeitung der Anzeigen aus der Initiative „Konsequent gegen Hass“ zuständig ist. Tatsächlich handele es sich um eine kleine, laute Minderheit, die solche Kommentare postet. „Wir haben da inzwischen eine ganz gute Übersicht über die Täterstruktur. Es sind Menschen aus allen Gesellschaftsschichten, die auf Grund diverser Erfahrungen oder Lebenssituationen das Netz nutzen, um sich Luft zu machen“, so Hansen. „Oft haben sie das dann bald wieder vergessen.“

Verurteilungen von Aussagen gemeldet durch BR24

BR24 hat seit Beginn der Initiative mehr als 100 Prüfbitten eingereicht. Von zwei Verurteilungen haben wir bereits berichtet. In den vergangenen Monaten gab es noch weitere:

  • November 2021 unter einem Facebook-Post zu Markus Söder während einer Landtagsdebatte: „1933 lässt grüßen, diese Null müsste man an den Eiern aufh0x9en“ | Strafe: 40 Tagessätze | Begründung des Gerichts: Belohnung/Billigung von Straftaten
  • Dezember 2021, Kommentar auf der BR24-Webseite unter dem Artikel „Streit um Heizstrahler-Verbot in Landsberg am Lech“: „oder mit ausreisepflichtigen heizen, wäre zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen.“ | Strafe: 120 Tagessätze |Begründung des Gerichts: Volksverhetzung
  • Februar 2022 unter einem Youtube-Video zu einer Aktion von Klimaaktivisten: „Drüber fahren und danach den Abfall von der Straße kratzen. Das hat absolut nichts in Deutschland zu suchen, die Medien unterstützen das ganze noch und die Polizei sieht einfach nur zu eine Sauerei.“ | Strafe: 50 Tagessätze | Begründung des Gerichts: Belohnung/Billigung von Straftaten
  • April 2022 auf Facebook unter einem Post zu Grünen-Politiker Anton Hofreiter: „Schlag dat Vieh tot.“ |Strafe: Verwarnung unter Strafvorbehalt |Begründung des Gerichts: Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
  • Juni 2022, Kommentar unter dem Youtube-Beitrag „Bevorstehender G7-Gipfel: Grenzkontrollen zu Österreich“: „Ich wünsche mir manchmal eine bo….e in dass g7Zipfel treffen und in Deutschland und Bayern und Garmisch und eine gass kammer und Dusche und Tür zusperren.“ |Strafe: 90 Tagessätze | Begründung des Gerichts: Volksverhetzung
  • Juni 2022 unter einem Beitrag auf Facebook zu Klimaaktivisten im Sitzstreik: „am Besten mit langen Nägeln zusätzlich die Hände sichern, falls der Klebstoff sich lösen sollte…“ | Strafe: 40 Tagessätze |Begründung des Gerichts: Belohnung/Billigung von Straftaten
  • Juni 2022 ebenfalls auf Facebook unter einem Beitrag zu einem Sitzstreik von Klimaaktivisten: „Kleben lassen und los fahren. Ganz einfach.“ | Strafe: 50 Tagessätze | Begründung des Gerichts: Belohnung/Billigung von Straftaten
  • Juni 2022 ebenfalls unter einem Beitrag auf Facebook zu Klimaaktivisten im Sitzstreik: „Voll mit Lkw drüber fahren ohne nachzudenken“ | Strafe: 80 Tagessätze | Begründung des Gerichts: Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
  • Januar 2023 unter einem Post auf Instagram, dass der Wolf wieder in Bayern zu Hause ist: „Leute wie dich sollte man ausrotten nach solchen aussagen.“ Der Kommentar war eine Antwort auf die Aussage einer Userin, die schrieb „Braucht keiner diese Tiere. Unsere Vorfahren haben schon gewußt warum sie den Wolf hier ausgerottet haben.“ | Strafe: 50 Tagessätze | Begründung des Gerichts: Belohnung/Billigung von Straftaten

Warum wir über die Verurteilungen berichten

Wir machen diese Verurteilungen öffentlich, weil wir transparent machen möchten, was passieren kann, wenn jemand Hasskommentare postet. Dass solche Aussagen Schaden anrichten – bei Personen oder Institutionen aber auch, dass es ernsthafte juristische Konsequenzen haben kann. Denn das Internet ist und bleibt kein rechtsfreier Raum.

Wir erhoffen uns davon auch, dass der Hass in den Kommentarspalten langfristig weniger wird; der Hass, der eben nicht mehr unter Meinungsfreiheit fällt. Die meisten Täter seien keine Wiederholungstäter, so Staatsanwältin Hansen. Wenn sie erwischt werden und es zu einer Verurteilung komme, merke man den meisten an, dass sie Reue zeigen. „Diese Menschen räumen die Tat schnell ein. Durchsuchungen oder Beschlagnahmen, insbesondere des Smartphones, zeigen da schon ihre Wirkung“, erklärt Hansen. Was die Art der Kommentare angeht, so würden sich die Äußerungen oft wiederholen. „Bestimmte gesellschaftliche Themen triggern Emotionen.“

 

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Von Benjamin Lehmann
Benjamin Lehmann schreibt für das Ressort Netzwelt der WirtschaftsRundschau. Mit seinem Fachwissen in digitalen Technologien und Internetkultur informiert er über aktuelle Trends und Innovationen und bietet den Lesern wertvolle Einblicke in die digitale Welt.
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