Paul Bunne scrollt durch die Bilder der Unterkunft auf Sardinien, die er gemeinsam mit Freunden im Sommer gebucht hatte. Auf den ersten Fotos: schöne Häuser, viel Grün, eine vermeintliche Traumvilla. Dann zeigt er, was ihn vor Ort erwartet hat. „Das ist das allererste Bild. Da gehe ich davon aus, dass das unsere Villa ist. Alleine der Begriff ‚Villa‘ ist eine Frechheit. Foto Nummer zwei: Hier hinter diesem Haus ist unsere ‚Villa‘. Der Rest von den wunderschönen Häusern gehört gar nicht dazu.“
Die Realität vor Ort war ernüchternd
Für den Content Creator und seine Freunde wird aus dem geplanten Traumurlaub eine Enttäuschung. Die Bilder im Internet hätten mit der ernüchternden Realität vor Ort nur wenig zu tun gehabt, so der 33-Jährige: „Es macht mich nach wie vor sauer, wie eiskalt man so Leute verarschen kann und dann auch noch mit so einem Selbstbewusstsein.“
Verdacht: Bilder mit künstlicher Intelligenz verändert
Paul ist überzeugt, dass zumindest einige der Bilder mit künstlicher Intelligenz erzeugt oder verändert wurden. „Da ist nichts Grünes, es existiert kein Gras. Stattdessen ist da nur ein Geländer, das führt zur Straße – und deshalb ist es für mich eindeutig KI gewesen“, so der Münchner.
Ob tatsächlich Künstliche Intelligenz zum Einsatz kam, lässt sich im Einzelfall allerdings nicht allein anhand eines Bildes beweisen. Fest steht: Mit modernen KI-Werkzeugen lassen sich Fotos inzwischen in kurzer Zeit verändern oder komplett neu erzeugen.
Das kann auch für die Tourismusbranche interessant sein. Ein Zimmer kann größer und heller wirken, ein Ausblick spektakulärer, ein Außenbereich grüner. Für Verbraucher wird es dadurch schwieriger, einzuschätzen, was sie tatsächlich erwartet.
KI-Bilder sind nicht grundsätzlich verboten
Auch für Werbung dürfen Unternehmen grundsätzlich KI-generierte oder mit KI bearbeitete Bilder verwenden. Seit zwei Monaten gelten allerdings neue Kennzeichnungsvorgaben für bestimmte KI-generierte Inhalte.
Ann-Kathrin Edinger von der Verbraucherzentrale Bayern weist zugleich auf eine wichtige Grenze hin: „Grundsätzlich dürfen KI oder mit KI bearbeitete Bilder auch zu Werbezwecken verwendet werden. Sie müssen seit dem 1. August 2026 gekennzeichnet werden. Diese Kennzeichnungspflicht entbindet aber nicht davon, dass die Bilder nicht irreführend sein dürfen und es dürfen keine falschen Eindrücke erweckt werden“, erklärt Edinger.
Eine Kennzeichnung allein macht also aus einem irreführenden Angebot noch kein zulässiges Angebot. Sollte die Ferienunterkunft vor Ort, wie im Fall von Paul, nicht den Bildern der Buchungsplattform entsprechen, haben Verbraucher ein Gewährleistungsrecht und können einen Teil des Reisepreises zurückfordern, so Ann-Kathrin Edinger von der Verbraucherzentrale.
Woran können Urlauber KI-Bilder erkennen?
Das Problem: Die Technik entwickelt sich schnell. Auffällige Fehler, an denen sich künstlich erzeugte Bilder früher oft erkennen ließen, wie zum Beispiel verschwommene Bildränder, verschwinden zunehmend.
Laura Schmidt, Professorin an der Fakultät für Tourismus der Hochschule München, empfiehlt deshalb, bei besonders perfekten Bildern genauer hinzuschauen: „Oftmals sind das ganz gestochen scharfe Farben, alles sieht hochglanzmäßig aus und wirkt ein bisschen unnatürlich. Daran kann man es festmachen. Oder es lohnt nochmal, einen Blick auf andere Portale oder die Website zu werfen, um sich zu vergewissern oder Google Reviews.“
Ein einzelnes auffälliges Bild muss dabei noch kein Hinweis auf einen Betrugsversuch sein. Sinnvoll kann es sein, Bilder mit anderen Quellen abzugleichen: Wie sieht die Unterkunft auf ihrer eigenen Website aus? Gibt es aktuelle Gästefotos? Passen Bewertungen und Beschreibung zum gezeigten Angebot?
Paul will andere Reisende warnen
Paul Bunne hat seine Erfahrung öffentlich gemacht, um andere Urlauber zu sensibilisieren: „Hier habe ich mich extrem ungerecht behandelt gefühlt, weil wir offensichtlich verarscht wurden.“
Einen Teil des Geldes hat Paul inzwischen vom Buchungsportal zurückbekommen. Seine Erfahrung aber bleibt – und mit ihr die Frage, wie viel Vertrauen wir Bildern auf Buchungsplattformen noch schenken können. Denn zwischen der Traumunterkunft auf dem Bildschirm und der Realität vor Ort liegen manchmal nur ein paar Klicks.

