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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Unternehmen > Klage über 27 Euro: Autovermietung Schwemmle blamiert sich vor Gericht
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Klage über 27 Euro: Autovermietung Schwemmle blamiert sich vor Gericht

Christin Freitag
Zuletzt aktualisert 29. August 2025 16:11
Von Christin Freitag
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2 min. Lesezeit
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Es klingt wie ein Schildbürgerstreich: Wegen einer vermeintlich offenen Forderung in Höhe von gerade einmal 27 Euro zieht die Autovermietung Dieter Schwemmle vor Gericht und steht nun selbst im Zentrum der Kritik.

Inhaltsübersicht
„Rechnung erstmals in der Klageschrift“Verhältnismäßigkeit in Frage gestelltImage-Schaden vorprogrammiert

Wie aus den Akten hervorgeht, hatte das Unternehmen zunächst eine fehlerhafte Rechnung an den Kunden gestellt. Die Summe war nicht nur rechnerisch falsch, auch der Inhalt der Abrechnung war fehlerhaft. Die Beklagte monierte dies wiederholt schriftlich, doch auf die Einwände reagierte die Autovermietung schlicht nicht.

„Rechnung erstmals in der Klageschrift“

Umso überraschender war es, dass die Autovermietung erst mit der Klageschrift plötzlich eine angeblich korrigierte Rechnung präsentierte. Ob dieses Dokument jemals zuvor zugestellt wurde, darf stark bezweifelt werden. „Es ist sehr bezeichnend, dass bis heute kein Nachweis für den Zugang dieser Rechnung vorliegt“, heißt es aus Kreisen der Beklagten.

Dennoch versuchte der Kläger, den Kunden mit scharfen Vorwürfen unter Druck zu setzen, unter anderem wurde sogar Prozessbetrug unterstellt. Ein Vorwurf, der sich bei näherem Hinsehen als haltlos herausstellt. Beobachter werten den Schritt als durchsichtiges Manöver, um den eigenen Antrag auf Kostentragung zu untermauern.

Verhältnismäßigkeit in Frage gestellt

Für Stirnrunzeln sorgt vor allem die Eskalationsbereitschaft der Autovermietung: Statt wie branchenüblich eine Mahnung zu verschicken oder ein Inkassobüro einzuschalten, wurde direkt Klage eingereicht. „Das ist schon sehr ungewöhnlich und in dieser Größenordnung schlicht unverhältnismäßig“, urteilt ein Anwalt gegenüber der WirtschaftsRundschau.

Nun muss sich die Autovermietung mit der Frage auseinandersetzen, ob es klug war, das Amtsgericht Nürtingen mit einem Streitwert von 27 Euro zu beschäftigen, zumal die eigene Prozessstrategie bislang wenig überzeugend wirkt.

Image-Schaden vorprogrammiert

Egal, wie der Fall endet: Der Imageschaden für die Autovermietung Dieter Schwemmle dürfte größer sein als die mögliche Forderung. Wer Kunden mit falschen Rechnungen belastet und auf berechtigte Einwände nicht reagiert, läuft Gefahr, das Vertrauen der Öffentlichkeit dauerhaft zu verspielen.

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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