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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Änderungen im Juni: Einbürgerung leichter und mehr TV-Wettbewerb
Wirtschaft

Änderungen im Juni: Einbürgerung leichter und mehr TV-Wettbewerb

Christin Freitag
Zuletzt aktualisert 1. Juni 2024 07:27
Von Christin Freitag
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7 min. Lesezeit
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Im Juni werden große Schritte zu mehr Gleichberechtigung in der Gesellschaft gemacht: Erstmals wird es auch für Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger regulär möglich, die deutsche Staatsbürgerschaft neben einer anderen zu haben. Außerdem können Menschen, die in Deutschland arbeiten wollen, leichter einreisen und die Europawahl steht vor der Tür.

Inhaltsübersicht
Übergangsfrist für Kabelfernseh-Wechsel endetErleichterungen bei der EinbürgerungBekenntnis zum Grundgesetz und gegen AntisemitismusChancenkarte für Nicht-EU-Bürger kommtEuropawahl am 9. Juni auch für 16-JährigePaypal-Konkurrenz von klassischen BankenWichtige Termine:Unternehmens-News:

Übergangsfrist für Kabelfernseh-Wechsel endet

Wer in seiner Mietwohnung einen Kabelfernseh-Anschluss hat, sollte sich bis zum 30. Juni dringend damit befasst haben. Denn jetzt gibt es die Gelegenheit, ein Sonderkündigungsrecht zu nutzen und den Anbieter zu wechseln, sollte der bisherige zu teuer oder zu unzuverlässig sein.

Internet und Telefon sind von der Änderung nicht betroffen, auch wenn sie per Kabeldose empfangen werden.

Hintergrund ist, dass zum 1. Juli das sogenannte „Nebenkostenprivileg“ ausläuft. Mit dem durften Vermieter bisher die Kosten für den Kabelfernseh-Empfang per Nebenkostenabrechnung auf die Mieterinnen und Mieter umlegen. Damit waren Mieterinnen und Mieter aber auch auf den Anbieter festgelegt, den der Vermieter ausgewählt hatte. Wer gar keinen Kabelanschluss nutzt, darf sich freuen, weil für ihn oder sie die Nebenkosten etwas sinken dürften.

Erleichterungen bei der Einbürgerung

Zum 27. Juni tritt die sogenannte „Reform des Staatsbürgerschaftsrechts“ in Kraft. Das bedeutet vor allem, dass Einbürgerungen damit schon nach fünf statt wie bisher acht Jahren möglich sind. Bei „besonderen Integrationsleistungen“ sogar nach drei Jahren. Das meint beispielsweise gute Sprachkenntnisse, ein ehrenamtliches Engagement oder sehr gute Leistungen in Schule oder Beruf.

Außerdem entfällt die Pflicht, den bisherigen Pass des Herkunftslandes abzugeben. Es wird dann also auch für Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger möglich sein, zwei Staatsangehörigkeiten zu besitzen. Menschen, die als Gast- oder Vertragsarbeiter in die DDR gekommen sind, müssen ihre Deutschkenntnisse nur noch mündlich nachweisen und sind vom Einbürgerungstest befreit.

Bekenntnis zum Grundgesetz und gegen Antisemitismus

Neu zu den Voraussetzungen hinzugekommen sind das Bekenntnis zum Grundgesetz und gegen Antisemitismus. Aber die deutsche Staatsangehörigkeit kann etwa bei arglistiger Täuschung oder unrichtigen Angaben widerrufen werden. Mit der Reform können künftig also auch unrichtige Erklärungen zum Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung dazu führen, dass jemand seinen deutschen Pass wieder abgeben muss.

Außerdem gilt erstmals, dass Kinder von lang in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten bei ihrer Geburt automatisch den deutschen Pass bekommen. Bisher lag auch hier die Einbürgerungsfrist bei acht Jahren. Die Sicherheitsprüfung wird zudem digitalisiert und beschleunigt. Derzeit leben laut Bundes-Innenministerium etwa zwölf Millionen Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft in Deutschland.

Chancenkarte für Nicht-EU-Bürger kommt

Wer aus einem Land außerhalb der Europäischen Union nach Deutschland kommen und arbeiten möchte, für den erleichtern sich ab Juni die Bedingungen. Die Chancenkarte [externer Link] ermöglicht es, für ein Jahr nach Deutschland zu kommen und hier auf Jobsuche zu gehen. Bisher musste es bereits vorab Arbeitsverträge und in vielen Fällen auch einen Mietvertrag geben, um nach Deutschland zum Arbeiten kommen zu dürfen.

Um die Chancenkarte zu erhalten, müssen die Anwärterinnen und Anwärter mindestens eine zweijährige Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss aus dem Herkunftsland vorweisen können. Außerdem müssen sie nachweislich Sprachkenntnisse in Deutsch oder Englisch besitzen.

Europawahl am 9. Juni auch für 16-Jährige

Erstmals dürfen in Deutschland auch 16-Jährige ihre Stimme bei einer überregionalen Wahl abgeben: Bei der Europawahl am 9. Juni sind auch im Freistaat rund 220.000 Jugendliche gefragt, ihr Kreuz zu machen. Alle fünf Jahre wählen die Bürgerinnen und Bürger der EU ihre Vertreterinnen im Europa-Parlament – dem weltweit einzigen direkt gewählten übernationalen Gremium. Es gilt, von Deutschland aus 96 der insgesamt 720 Abgeordnetenplätze zu besetzen, darum bewerben sich Vertreterinnen und Vertreter von 35 Parteien. Beim Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung lassen sich die Thesen und Ziele der einzelnen Parteien nachlesen und einordnen.

Die Aufgaben der neuen Abgeordneten werden darin bestehen, neue EU-Rechtsvorschriften mitzugestalten und zu beschließen. Sie stimmen auch über neue Handelsabkommen ab, kontrollieren die EU-Organe und prüfen die Verwendung von Steuergeldern. Für den 16. Juni ist die erste konstituierende Sitzung des neu gewählten Parlaments anberaumt.

In Deutschland wird die Europawahl am 9. Juni zum ersten Mal für Jugendliche ab 16 Jahren geöffnet. Damit erweitert sich der Kreis der Wahlberechtigten erheblich: Waren bei der letzten Wahl im Jahr 2019 noch etwa 61,5 Millionen Menschen stimmberechtigt, sind es dieses Mal rund 65 Millionen.

Paypal-Konkurrenz von klassischen Banken

Ab Juni bieten Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken sowie die Deutsche Bank nach langer Planung eine Handy-zu-Handy-Bezahlfunktion an. Damit soll es möglich werden, Zahlungen direkt vom einen User an den anderen zu überweisen, unabhängig von der jeweiligen Bank, bei der die Personen ihr Girokonto haben.

Dahinter steckt ein europaweiter Zusammenschluss von Banken, mit dem Bezahlsystem EPI (European Payment Initiative), die dazugehörige App wird „Wero“ heißen. Die Einführung hätte eigentlich bereits Anfang 2024 stattfinden sollen, nach Verzögerungen ist nun aber der 1. Juni anberaumt.

Wichtige Termine:

  • Am 9. Juni kommt der Sommerfahrplan der Deutschen Bahn (gültig bis Dezember), außerdem werden die BahnCard 25 und 50 nicht mehr als Plastikkarten ausgegeben.
  • Die Renten werden bereits am 29. Juni ausgezahlt – früher als sonst – und damit auch die Rentenerhöhung von 4,57 Prozent.
  • Ab 1. Juni dürfen geführte Touristengruppen in Venedig nicht größer als 25 Menschen sein. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die neuen Regelungen in Italien.

Unternehmens-News:

  • Apple-Handelskette „Gravis“ schließt alle Filialen in Deutschland
  • Disney+ schränkt Account-Sharing ein
  • Google Fitbit schränkt Zugriff auf konzernfremde Apps und Designs ein
  • Google Podcasts werden eingestellt
  • AdBlocker für Google Chrome werden eingeschränkt

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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