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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Ärger vorprogrammiert: Neue Lkw-Maut kann Wohnmobile treffen
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Ärger vorprogrammiert: Neue Lkw-Maut kann Wohnmobile treffen

Christin Freitag
Von Christin Freitag
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5 min. Lesezeit
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Seit Anfang Juli gilt in Deutschland die Lkw-Maut auch für Lastwagen in der Gewichtsklasse zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse. Ausdrücklich geht es dabei eigentlich um Fahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern bestimmt sind. Wohnmobile fallen also grundsätzlich einmal nicht unter diese neue Regelung.

Inhaltsübersicht
Umgebaute Wohnmobile vorab bei Toll Collect erfassen lassenMautbrücken lösen Nacherhebungsverfahren ausWohnfläche des Wohnmobils muss größer als die Nutzfläche seinWohnmobile mit großen Anhängern werden mautpflichtig

So weit, so gut, denn ein Großteil der rund 160.000 Wohnmobile, die in Deutschland in diese Gewichtsklasse zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen fallen, werden damit von der erweiterten Lkw-Maut auch wirklich nie betroffen sein. Hauptgrund: Man sieht ihnen auch von außen direkt an, dass sie ein Wohnmobil sind. Bei den allermeisten steht das auch im Fahrzeugschein. Aufpassen müssen diese Fahrzeuge dann nur, wenn sie einen Anhänger ziehen.

Umgebaute Wohnmobile vorab bei Toll Collect erfassen lassen

Schwierigkeiten könnten allerdings auf Fahrzeuge zukommen, denen man die Wohneigenschaft nicht sofort ansieht. Dazu können beispielsweise zum Wohnmobil umgebaute Kasten- oder Lastwagen oder auch Omnibusse zählen, denen man den neuen privaten Reise- und Wohnzweck ja nicht ansieht. Denen wird von Toll Collect, dem bundeseigenen Unternehmen, das die Mauterhebung abwickelt, empfohlen, vor Fahrten auf deutschen Autobahnen oder Bundesstraßen, die Zuordnung ihres Fahrzeuges zu klären und sich freiwillig zu registrieren.

Als Nachweis bei Toll Collect wird – gerade bei Umbauten oder Spezialanfertigungen – unter anderem eine Eintragung im Fahrzeugschein als Wohnmobil empfohlen. Das trage schnell zur Klärung des Sachverhalts, zum Beispiel bei einer Fahrzeugkontrolle, bei, wenn es keine Vorab-Registrierung gab. Der Schein könne aber auch, zusammen mit einem Foto der Wohnmobileinrichtung und einer Skizze der räumlichen Aufteilung, bei Toll Collect eingereicht werden. Dort werde dann – in einer jeweiligen Einzelfallentscheidung – geprüft, ob das Fahrzeug mautpflichtig ist. Etwas schwerer dürften es dabei Fahrzeuge haben, die im Fahrzeugschein als Lkw eingeordnet werden. Für manche Halter kann das aber steuerliche Vorteile haben.

Mautbrücken lösen Nacherhebungsverfahren aus

Wer nicht prophylaktisch handelt, wird dann möglicherweise Post von Toll Collect erhalten, wenn das Fahrzeug von einer Mautbrücke erfasst und als möglicherweise mautpflichtig eingestuft wurde. Das ist das sogenannte Nacherhebungsverfahren. Immerhin werden durch die Mautbrücken täglich rund 80.000 Stichproben mit frontalen und seitlichen Fotos erhoben.

Auch hier muss dann der Nachweis per Fahrzeugschein, Fotos und Skizze erbracht werden, dass es sich um ein Wohnmobil handelt. Geschaut wird dabei auf den festen Einbau von Betten, Koch- und Waschgelegenheiten, Toiletten und Wohnraum und deren Verhältnis zur Nutzfläche.

Wohnfläche des Wohnmobils muss größer als die Nutzfläche sein

Kritisch wird es immer dann, wenn die Wohnfläche des Wohnmobils kleiner als die Nutzfläche ist. Typischerweise kann das beispielsweise bei Pferdetransportern passieren, die auch einen kleinen Wohnbereich haben. Ein ungünstiges Verhältnis von Wohn- und Nutzfläche ist aber auch bei anderen Fahrzeugen denkbar. So gelten beispielsweise Fahrerkabine, seitliche Ausschübe (slide outs) und Heckgaragen eines Wohnmobils nicht als Wohnflächen.

Das lässt erheblichen Interpretationsspielraum offen, wenn beispielsweise Betten über Heckgaragen angeordnet sind oder auch bei sogenannten Alkoven-Wohnmobilen ein Bett über der Fahrerkabine ist. Teilweise werden in einem Wohnmobil aber auch der Fahrer- und Beifahrersitz, wenn sie umgedreht werden, zu zentralen Wohnzimmersessel, müssten also doch eigentlich wieder zur Wohnfläche gehören.

Wohnmobile mit großen Anhängern werden mautpflichtig

Aber auch Besitzer von Wohnmobilen, die mit Anhänger fahren, könnten in Erklärungsnot geraten und wirklich Maut bezahlen müssen. Übersteigt die Nutzfläche des Anhängers die Wohnfläche des Wohnmobils – immer vorausgesetzt, dieses hat mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiges Gesamtgewicht, ist Lkw-Maut fällig. Unklar ist allerdings beispielsweise, wie groß die Nutzfläche eines Bootsanhängers ist, der meist nur aus Gestängen besteht. Schnell in Gefahr, Maut bezahlen zu müssen, könnten auch Fahrer von Wohnmobilen kommen, die einen Segelfliegeranhänger ziehen, die häufig recht großflächig sind.

Unlogischerweise bedeutet das auch, dass ein kleineres Wohnmobil, welches in der Liga über 3,5 Tonnen spielt, mit einem „großen“ Anhänger voll Campingzubehör mautpflichtig wird, ein deutlich größeres Mobil aber, das mehr Wohn- als der Anhänger Nutzfläche hat, keine Maut bezahlen muss. Auch wenn dieses Gespann die Straße natürlich mehr belastet als das kleinere Wohnmobil.

Bei Toll Collect rechnet man offenbar damit, dass die offenen Fragen, bei denen es Interpretationsspielraum gibt, gerichtlich geklärt werden müssen, wenn sich Wohnmobilfahrer dagegen wehren, dass sie als mautpflichtig eingestuft wurden. Teurer Streit, den aber sicherlich kein Wohnmobilfahrer anstrebt, der eigentlich nur in den Urlaub fahren wollte.

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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