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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Betriebliche Altersvorsorge: Was sollte man beachten?
Wirtschaft

Betriebliche Altersvorsorge: Was sollte man beachten?

Christin Freitag
Von Christin Freitag
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5 min. Lesezeit
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Die Zahl der Rentner steigt. Doch immer weniger Erwerbstätige müssen die Rentner versorgen. Experten raten deshalb, sich zusätzlich zur gesetzlichen Rente abzusichern, zum Beispiel mit einer betrieblichen Altersvorsorge, kurz bAV. Unternehmen kümmern sich oft selbst um die Abwicklung der Altersvorsorge. In den meisten Fällen beauftragen sie damit einen Dritten, beispielsweise ein Versicherungsunternehmen.

Inhaltsübersicht
Betriebliche Altersvorsorge: Bei der Auszahlung viele AbzügeSozialabgaben und Steuern mindern betriebliche RenteDurch Entgeltumwandlung weniger gesetzliche RenteEntscheidend: Wieviel Zuschuss kommt vom Arbeitgeber?Verbraucherschützer: Beratung vor Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge sinnvoll

Betriebliche Altersvorsorge: Bei der Auszahlung viele Abzüge

Für den Lebensabend gespart wird häufig im Rahmen einer sogenannten Entgeltumwandlung. Dabei fließt eine Summe aus dem Bruttogehalt direkt in die betriebliche Altersvorsorge. Der Arbeitnehmer zahlt in der Ansparphase keine Sozialabgaben und Steuern, wenn die Beiträge eine bestimmte Höhe nicht überschreiten (302 Euro Sozialabgaben/ 604 Euro Steuer). Im Gegenzug verzichtet der Beschäftigte auf einen Teil seines Nettogehalts.

Die Bundesregierung hatte im Jahr 2004 aber die Vorgaben für die anfallenden Sozialabgaben geändert. Denn bei der Auszahlung werden nun Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig. Rentner zahlen neben dem Arbeitnehmer- auch den Arbeitgeberbeitrag.

Sozialabgaben und Steuern mindern betriebliche Rente

Kurt Topitsch aus Ichenhausen im schwäbischen Landkreis Günzburg war über die Höhe seiner Auszahlung enttäuscht. Fast 110.000 Euro hatte er in einer bAV angespart und sich dann als Einmalbetrag auszahlen lassen. „Wenn man alles zusammenrechnet, also Sozialbeiträge und auch die Steuern, dann sind gute 50.000 Euro weg – rund die Hälfte“, sagt Topitsch.

Über die Jahre hatte er zunächst nichts von der Gesetzesänderung mitbekommen. Zwar erhielt er immer wieder Schreiben darüber wie sich die Verzinsung seiner bAV ändert. „Aber mein Anbieter hatte mich nicht per Brief über das neue Gesetz informiert, sonst hätte ich bestimmt nicht weiter eingezahlt“, sagt Topitsch. Doch ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet?

Durch Entgeltumwandlung weniger gesetzliche Rente

„Eine generelle Vermögensvorsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer gibt es nicht. Der Einzelne muss sich selbst darüber informieren, was es steuerlich und abgabenrechtlich für eine Auswirkung hat“, sagt Sascha Straub von der Verbraucherzentrale Bayern.

Er rät, bei der bAV auch die gesetzliche Rente im Blick zu behalten. Weil durch die Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersvorsorge weniger Bruttogehalt bleibt, wird weniger in die normale Rentenversicherung eingezahlt. Bei einer Umwandlung von 200 Euro in eine bAV fehlen je nach Länge des Erwerbslebens rund 50 bis 60 Euro im Monat, bei einer moderaten Anpassung der Renten am Ende 80 bis 100 Euro, so eine Beispielrechnung der Verbraucherzentrale.

Entscheidend: Wieviel Zuschuss kommt vom Arbeitgeber?

Eine betriebliche Altersvorsorge lohnt sich vor allem dann, wenn der Arbeitgeber einen wesentlichen Beitrag leistet. Weil er selbst Sozialversicherungsbeiträge einspart, ist er seit einigen Jahren verpflichtet, Geld zur Entgeltumwandlung zuzuschießen. „Wir sehen aber einen deutlich höheren Anteil des Arbeitgebers als die gesetzlich vorgeschriebenen 15 Prozent, wenn am Ende ein wirklich lukratives Angebot herauskommen soll“, so Straub.

Finanziert eine Firma die bAV komplett, sollte sie der Arbeiternehmer auf jeden Fall mitnehmen, meint der Verbraucherschützer. Auch eine betriebliche Altersvorsorge, in die beide Seiten zu gleichen Teilen einzahlen, dürfte sich gut rechnen.

Die Verbraucherzentrale rät jüngeren Beschäftigten, sich zu überlegen, wie lange sie im Unternehmen bleiben möchte. Denn nicht immer lässt sich die betriebliche Altersvorsorge einfach zum neuen Arbeitgeber mitnehmen.

Verbraucherschützer: Beratung vor Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge sinnvoll

Wie gut die betriebliche Altersvorsorge zur Situation des einzelnen Arbeitnehmers passt, hängt von vielen Faktoren ab. Beitragsbemessungsgrenzen und Verwaltungskosten können eine Rolle spielen oder ob man zusätzlichen Einkünfte im Ruhestand hat beispielsweise durch Vermietung.

Entscheidend ist auch die Frage, was eigentlich den Kern der bAV ausmacht, also wie renditebringend das Geld angelegt wird. Der Gesetzgeber hatte in den vergangenen Jahren bei den Sozialabgaben nachgebessert. So müssen Rentner bis zu einem Betrag von 176,75 Euro pro Monat keine Krankenversicherungsbeiträge zahlen. In jedem Fall lohnt es, sich vor Abschluss einer bAV gut beraten und alles durchrechnen zu lassen.

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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