Personalkosten durften nicht geltend gemacht werden
Was bei den Unternehmen auch zu viel Unmut geführt hat, ist die Tatsache, dass Personalkosten nicht geltend gemacht werden durften, um den finanziellen Engpass zu berechnen. Der Ärger bei Friseursalonbetreiber Bernhard Ries ist groß. Er fragt sich, welcher Stratege sich das habe einfallen lassen. Die Wertschöpfung im Friseurhandwerk entstehe einzig und allein aus der händischen Arbeit der Mitarbeiter. Vom Bundeswirtschaftsministerium heißt es dazu, dass die Personalkosten ja primär über das Kurzarbeitergeld abgefangen worden seien.
Viele Unternehmen ziehen gegen die Soforthilfen vor Gericht
Bernhard Ries muss die erhaltenen Soforthilfen komplett zurückzahlen, seine Rückmeldung hat er rechtzeitig abgegeben, nur um dagegen zu klagen. Mit der Initiative Friseure für Gerechtigkeit will er auch anderen Unternehmerinnen und Unternehmern helfen, sich gegen eine Rückzahlung gerichtlich zu wehren. Achim von Michel vom Bundesverband mittelständische Wirtschaft hofft, dass es irgendwann einmal eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zu den Soforthilfen gibt. Er rät dazu seine Rückmeldung auf jeden Fall abzugeben.
Wer nichts macht, muss alles zurückzahlen
Es sei jetzt ganz wichtig zu reagieren, einfach den Kopf in den Sand stecken sei keine gute Option, denn damit habe die jeweilige Behörde jede Möglichkeit und jedes Recht, Strafverfahren einzuleiten, sagt von Michel. So heißt es vom bayerischen Wirtschaftsministerium, wer bis Ende Oktober seine Daten nicht abgibt, muss die erhaltenen Hilfen auf jeden Fall zurückzahlen. Dabei betont das Ministerium auch, dass kein bayerisches Unternehmen in eine wirtschaftliche Notlage geraten solle. So könnten die Firmen auch Ratenzahlung oder bei Existenzbedrohung auch einen Erlass beantragen.