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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Coronahilfen in Bayern: Säumige Firmen müssen alles zurückzahlen
Wirtschaft

Coronahilfen in Bayern: Säumige Firmen müssen alles zurückzahlen

Christin Freitag
Von Christin Freitag
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5 min. Lesezeit
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Jetzt könnte es für viele Unternehmer richtig teuer werden. Wer bis Ende September seine Schlussabrechnung zu den Coronahilfen nicht abgibt, muss gemäß der Förderrichtlinien des Bundes die Fördersumme komplett zurückzahlen plus Zinsen. Darauf weist die IHK für München und Oberbayern hin, die die Abrechnungen im Freistaat bearbeitet.

Inhaltsübersicht
Viele Hotels und Gaststätten bekamen CoronahilfenViele Schlussabrechnungen noch in BearbeitungWas ist mit der Beschleunigung der Verfahren?Bund der Selbständigen: Frist bis Jahresende verlängernDehoga: Komplette Rückzahlung fatal für die BetriebeIHK: Verfahren war von Anfang an klar

Viele Hotels und Gaststätten bekamen Coronahilfen

In der Schlussabrechnung müssen die Firmen für die Überbrückungshilfen I bis IV sowie die November- und Dezemberhilfen angeben, wie hoch der Umsatzrückgang während der Pandemie war. Dann steht fest, ob sie erhaltene Hilfen zurückzahlen müssen oder sogar noch etwas bekommen. Mit 11,2 Milliarden Euro, die hier im Freistaat ausgezahlt wurden, ist dies auch der größte Posten. 40 Prozent dieser Summe gingen ins Gastro- und Hotelgewerbe. Mit den Überbrückungs- sowie November- und Dezemberhilfen wurden in Bayern 130.000 Unternehmen unterstützt. Die Schlussabrechnung muss in der Regel über sogenannte prüfende Dritte geschehen, wie Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.

Viele Schlussabrechnungen noch in Bearbeitung

Aber wieso waren im Freistaat Anfang September noch 75.000 Abrechnungen offen? Dafür könne es mehrere Gründe geben, sagt Stefan Dreßler vom Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern. Denkbar sei, dass Unternehmen nicht erkennen, dass sie eine Abrechnung abgeben müssen, etwa weil der prüfende Dritte aus der Antragsphase nicht mehr für das Unternehmen tätig ist oder weil ein Unternehmen insolvent ist. Außerdem glaubt der Wirtschaftsprüfer, dass viele seiner Kollegen mit den Schlussabrechnungen noch nicht fertig sind, bedingt durch den Fristablauf der Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2022 am 31. Juli.

Was ist mit der Beschleunigung der Verfahren?

Die Steuerberater hatten in der Vergangenheit immer wieder beklagt, dass das Verfahren zu komplex sei. Die Frist wurde deswegen auch mehrfach verlängert, nun bis zum 30. September. Stefan Dreßler stellt zwar eine gewisse Beschleunigung fest. Das Problem sei jedoch, dass viele Rückfragen mit einer Frist von nur 14 Tagen gestellt würden. Das Beantworten würde zu Lasten der Arbeitszeit an offenen Schlussabrechnungen gehen.

In der Vergangenheit hatte er beklagt, dass selbst bei Fördersummen im sechsstelligen Bereich Quittungen von unter 100 Euro gewünscht oder pauschal alle Belege verlangt würden. Auch heute noch würden Rückfragen zu Ausgaben im zweistelligen Eurobereich kommen.

Bund der Selbständigen: Frist bis Jahresende verlängern

Dreßler warnt davor, die Förderungen pauschal zurückzufordern, wenn die Frist nicht eingehalten wird. Eine Rückforderung bei Nichtabgabe sei alleine aus volkswirtschaftlichen Gründen unbedingt zu vermeiden, um nicht eine Vielzahl von Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten zu bringen. Der Bund der Selbständigen in Bayern fordert, die Abgabefrist bis Jahresende zu verlängern und mit Milde zu prüfen, damit weitere Unternehmer sich dazu entschließen, das Abrechnungsverfahren durchzuführen.

Dehoga: Komplette Rückzahlung fatal für die Betriebe

Als fatal für die Betriebe bezeichnet es der Landesgeschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes, Thomas Geppert, wenn die Firmen die Hilfen komplett zurückzahlen müssen, wenn sie die Frist versäumen. Sie seien wegen gestiegener Personal-, Lebensmittel- und Energiekosten und der Mehrsteuererhöhung derzeit sowieso schon stark belastet. Sollte es zu Rückzahlungen kommen, plädiert er für Lösungen wie Stundungen, damit die Betriebe nicht schließen müssen.

IHK: Verfahren war von Anfang an klar

Die IHK für München und Oberbayern weist darauf hin, dass seit Start der Hilfsprogramme klar gewesen sei, dass es sich um ein zweistufiges Verfahren handle. In der ersten Stufe wurden die Anträge in der Regel auf Basis von prognostizierten Umsatzzahlen eingereicht und die entsprechenden Hilfen ausgezahlt. In der zweiten Stufe müssen die Antragssteller nun ihre tatsächlichen Umsatzeinbrüche vorlegen.

Beim Paket 1 etwa (Überbrückungshilfe I, II, III sowie November- und Dezemberhilfe) waren Anfang September etwa 45 Prozent der eingereichten Abrechnungen endgültig bearbeitet. 64,2 Millionen Euro wurden nachträglich ausgezahlt und 82,1 Millionen Euro von den Unternehmen zurückgefordert.

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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