„Über Geld spricht man nicht“ – dieser alte Spruch hält sich offenbar erstaunlich hartnäckig in den Personalabteilungen vieler Unternehmen in Deutschland. Wer Jobanzeigen durchforstet, stößt auf umfangreiche Infos: Aufgaben, Team, Benefits – alles fein aufgelistet. Nur eines sucht man häufig vergebens: das Gehalt.
Nach Angaben der Personalmarktforschung Index Research wird nur bei rund 22 Prozent der öffentlich ausgeschriebenen Stellen ein konkretes Gehalt oder zumindest eine Spanne in der Anzeige genannt. Und das obwohl hierzulande Hundertausende Fachkräfte fehlen. Laut dem Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) konnte zuletzt rein rechnerisch etwa jede dritte offene Stelle nicht besetzt werden.
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Wer transparent beim Gehalt ist, erhält mehr Bewerbungen
„Viele Unternehmen verschenken Potenzial“, sagt deshalb Index-Chef Jürgen Grenz. Denn wer in Stellenanzeigen eine Gehaltsspanne nennt, erhalte mehr passende Bewerbungen. Das bestätigt auch der aktuelle StepStone‑Gehaltsreport, wonach rund 86 Prozent der Befragten angeben, sie würden sich eher bewerben, wenn die Bezahlung von Anfang an offen auf dem Tisch liegt.
Unternehmen in Bayern nennen Gehalt besonders selten
Die Auswertung zeigt auch, in welchem Bundesland Bewerberinnen und Bewerber die besten Chancen auf klare Zahlen haben. Bayern ist in dieser Liste beinahe Schlusslicht: Nur 19 Prozent der Unternehmen machen im Freistaat Angaben zur Bezahlung. Schlechter schneidet nur das Saarland ab. Auf den besten Wert kommt Nordrhein-Westfalen mit 25 Prozent, dahinter Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Berlin.
Nicht nur der Ort scheint die Transparenz zu beeinflussen, sondern auch die gesuchte Qualifikation: Bei ungelernten Arbeitskräften steht das Gehalt bei rund einem Drittel bereits in der Anzeige. Bei akademischen Fachkräften enthält nur etwa jedes achte Jobangebot konkrete Zahlen.
EU zwingt Firmen zu Gehaltsangaben bei Stellenanzeigen
Jobsuchende können aber in Kürze auf mehr Transparenz hoffen. Ab dem 7. Juni 2026 wird die neue EU‑Entgelttransparenzrichtlinie zur Pflicht. Arbeitgeber müssen dann Bewerberinnen und Bewerbern das Gehalt vor dem Vorstellungsgespräch offenlegen, idealerweise in der Stellenausschreibung, spätestens aber mit der Einladung zum Gespräch.
Mit der Richtlinie – die bereits im Juni 2023 verabschiedet wurde – treten noch weitere Änderungen in Kraft. So dürfen etwa Arbeitgeber nicht mehr nach dem Verdienst bei früheren Stellen fragen. Unternehmen ab 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern müssen zusätzlich regelmäßig Berichte über ihr Entgeltgefälle im Betrieb veröffentlichen.
Experten erwarten, dass die Pflichten tatsächlich zu mehr Transparenz beim Gehalt führen. Vielleicht heißt es dann in Zukunft: „Über Geld spricht man – zumindest ein bisschen.“

